Umfassende Beratung zum Jugendstrafrecht in Stuttgart

Für Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren und Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren gelten in Deutschland andere rechtliche Regelungen als im Strafrecht für Erwachsene. Beide Altersgruppen werden bei strafrechtlichen Verfehlungen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) verurteilt. Um eine Kriminalisierung noch vor Erreichen des Erwachsenenalters zu vermeiden, unterscheidet sich das dazugehörige Jugendstrafverfahren stark von einem normalen Strafverfahren.

So finden bei Jugendkriminalität weniger strenge Maßstäbe Anwendung und dem Strafverteidiger bieten sich deutlich mehr Möglichkeiten, einem Jugendlichen im Falle einer Anzeige zu helfen. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly verfügen als Anwalt für Strafrecht aus Stuttgart über profundes Wissen und reichlich Erfahrung im Umgang mit Verfahren im Jugendstrafrecht. Bei einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie ausführlich zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.


Was ist das Ziel des Jugendstrafrechts?

Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, an dem sich entsprechende Sanktionen ausrichten. Nach Einschätzung der Gesamtpersönlichkeit des Täters kann das Jugendgericht entsprechende Maßnahmen ergreifen, die es erzieherisch für sinnvoll hält. Diese Erziehungsmaßregeln sind in § 9 JGG definiert und bestehen aus der Erteilung von Weisungen oder der Anordnung von Erziehungshilfen an den Jugendlichen.

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Dokument zum Jugendstrafrecht

Welche Strafen drohen im Jugendstrafrecht?


Wie lange dauert eine Jugendstrafe?

Die Dauer der Jugendstrafe ist so zu bemessen, dass die erzieherische Wirkung, die durch die Strafe erzielt werden soll, möglich ist. Dementsprechend kann die Dauer der Jugendstrafe zwischen mindestens sechs Monaten und höchstens 10 Jahren variieren. Die Höchststrafe beträgt 15 Jahre und kann verhängt werden, wenn eine heranwachsende Person wegen Mordes verurteilt wird.

Wie kann ein Anwalt im Jugendstrafrecht helfen?

Gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist es wichtig, frühzeitig einen versierten Strafverteidiger einzuschalten. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly in Stuttgart kennen das weite Spektrum unterschiedlicher Sanktionen und wissen, dies für eine optimale Verteidigung des Jugendlichen zu nutzen. Dabei berücksichtigen wir zu jedem Zeitpunkt den Erziehungsgedanken.

Sollte gegen Ihr Kind ein Jugendstrafverfahren geführt werden, nehmen wir uns dem Fall mit jahrelanger Erfahrung und juristischer Kompetenz an. Zögern Sie nicht, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen und sich zum Jugendstrafrecht beraten zu lassen.


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FAQ-Jugendstrafrecht