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Diese Altersstufen gelten im Jugendstrafrecht

In Deutschland gibt es zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Normen. Ein Gesetz, das häufig thematisiert wird und von großer Wichtigkeit ist, ist das Jugendstrafrecht. Für die Rechtsprechung hat es eine besondere Bedeutung, weil es sich am Prinzip des Erziehungsgedankens orientiert. Das Jugendstrafrecht findet für Jugendliche und Heranwachsende Anwendung, weicht vom normalen Strafprozessrecht erheblich ab und ist im Jugendgerichtsgesetz geregelt. Als Anwälte für Strafrecht in Stuttgart von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly erklären wir Ihnen im nachfolgenden Artikel, wer genau nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden kann. In diesem Zusammenhang gehen wir auch auf die verschiedenen Altersstufen ein.

Junge Frau denkt nach
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Was ist das Jugendstrafrecht?

Unter dem Jugendstrafrecht werden sämtliche Verordnungen, Vorschriften und Gesetze verstanden, die bei Strafverfahren von Jugendlichen zur Anwendung kommen. Das Jugendstrafrecht ist, im Vergleich zum normalen Strafrecht, abgemildert. Es soll bei einer Verurteilung von Jugendlichen besonders berücksichtigt werden, dass in vielen Fällen die geistige Reife fehlt, um die Konsequenzen bestimmter Straftaten abschätzen zu können.

Wer fällt unter das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht gilt grundsätzlich für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, kann jedoch auch bei älteren Heranwachsenden zur Anwendung kommen.

Welche Altersstufen gelten im Jugendstrafrecht?

Im Jugendstrafrecht werden die nachfolgenden Altersstufen unterschieden:

Kinder unter 14 Jahren:
Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland strafunmündig. Das bedeutet, dass sie für begangene Taten bzw. Vergehen vor Gericht nicht bestraft werden können. Für diesen Personenkreis findet deshalb das Jugendstrafrecht keine Anwendung.
Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren:
Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren werden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Dabei ist stets die Entwicklung und geistige Reife des Jugendlichen zu berücksichtigen.
Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren:
Für Personen ab dem 18. Lebensjahr findet das Jugendstrafrecht im Normalfall keine Anwendung mehr. Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidiger können jedoch, nach Prüfung des Einzelfalls, das Jugendstrafrecht anwenden.

Wie wird entschieden, ob das Jugendgerichtsgesetz ab 18 noch Anwendung findet?

Die Prüfung, ob eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht bzw. Jugendgerichtsgesetz ab 18 möglich ist, wird durch das Jugendgericht durchgeführt. Maßgeblich ist die Frage, ob der Heranwachsende zum Tatzeitpunkt als Jugendlicher eingestuft werden kann. Dazu prüft das Jugendgericht beispielsweise, ob bereits eine Abnabelung vom Elternhaus erfolgt ist und der Angeklagte eine unproblematische Schullaufbahn mit entsprechenden Schulabschlüssen vorweisen kann. Auch steht die Frage im Raum, ob der Angeklagte sein (zukünftiges) Leben eigenständig plant oder die Eltern noch wichtige Entscheidungen für ihn treffen. All das hat einen Einfluss auf die Entscheidung.

Welche Auswirkungen hat die Einschätzung des Jugendgerichts auf das mögliche Strafmaß?

Die Einschätzung des Gerichts hat für den Angeklagten weitreichende Folgen im Hinblick auf das zu erwartende Strafmaß. So ist es möglich, dass ein Jugendlicher für eine Straftat mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe, die auf Bewährung verhängt wird, verurteilt wird. Im Vergleich dazu kann im „normalen“ Strafrecht für die gleiche Straftat eine mehrjährige Freiheitsstrafe ausgesprochen werden, für die eine Bewährung nicht mehr in Betracht kommt.

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