Die Fachgebiete der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly
RA Scheerer
Als Fachanwalt für Sozialrecht bearbeite ich insbesondere Mandate aus dem Sozialrecht oder mit Bezug hierzu. Zu meinen weiteren Schwerpunkten gehören das Arbeitsrecht sowie das Allgemeine Zivilrecht.
Sozialrecht
Im Sozialrecht geht es in der Regel um die Durchsetzung von Ansprüchen oder die Abwehr von Beitrags- und Erstattungsforderungen gegen einen Sozialleistungsträger. Darunter fallen z.B. die Bereiche Arbeitsförderung, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung sowie die Sozialhilfe.
Arbeitsrecht
Die Beratung und Vertretung im Bereich des Arbeitsrechts ist häufig mit sozialrechtlichen Problemstellungen und deren Konsequenzen verbunden. Dabei geht es häufig um Themen wie Kündigungsschutzrecht, Vertrags- und Zeugnisstreitigkeiten, Ansprüche auf Arbeitsentgelt sowie die betriebliche Altersvorsorge.
Zivilrecht
Das Allgemeine Zivilrecht beinhaltet die juristische Betreuung von Mandanten im Miet- und Pachtrecht, im Werkvertrags- und Dienstvertragsrecht, im Gewährleistungsrecht, bei der Beitreibung von Forderungen sowie bei Vertragsgestaltungen und Vertragsstreitigkeiten.
RA Maly
Als Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht bearbeite ich insbesondere Mandate mit Bezug zum Straßenverkehr und dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Des Weiteren zählt das Opferrecht zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten.
Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht werden die erforderlichen Angaben und Informationen eingeholt, die entsprechenden Akten geprüft und der notwendige Schriftwechsel insbesondere mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners durchgeführt. Zudem spielt die Regulierung aller begründeten Schadensersatzansprüche eine wichtige Rolle.
Strafrecht
In Strafsachen ist eine anwaltliche Vertretung aufgrund der drohenden beruflichen, aufenthaltsrechtlichen oder familiären Konsequenzen unerlässlich. Der Strafverteidiger kann sich durch umfassende Akteneinsicht einen Überblick über die Lage des Mandanten verschaffen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
Opferrecht
Das Opferrecht ermöglicht den Opfern von Straftaten sowie deren Angehörigen ihre Rechte gegen den Täter in einem Strafverfahren wahrzunehmen. Dies ist bereits sofort nach der Tat, im sogenannten Ermittlungsverfahren, möglich.
Rechtsanwalt Hans
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bearbeite ich insbesondere Mandate rund um das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht. Darüber hinaus zählt das Verkehrs(zivil)recht sowie das allgemeine Zivilrecht zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten.
Im Mietrecht stehen häufig Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern im Fokus, z. B. über Kündigungen, Mängel oder Betriebskostenabrechnungen. Eine Anwalt hilft hier, Rechte durchzusetzen und Konflikte einvernehmlich oder gerichtlich zu lösen.
Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht werden die erforderlichen Angaben und Informationen eingeholt, die entsprechenden Akten geprüft und der notwendige Schriftwechsel insbesondere mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners durchgeführt. Zudem spielt die Regulierung aller begründeten Schadensersatzansprüche eine wichtige Rolle.
Zivilrecht
Das Allgemeine Zivilrecht ist das tägliche Brot des Rechtsanwalts. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten insbesondere im Miet- und Pachtrecht, im Werkvertrags- und Dienstvertragsrecht, im Gewährleistungsrecht, bei der Beitreibung von Forderungen sowie bei Vertragsgestaltungen und Vertragsstreitigkeiten.
Rechtsanwalt Gavanidis
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Strafverteidiger bearbeite ich insbesondere Mandate im Strafrecht und Opferrecht. Zu meinen weiteren Schwerpunkten zählen die Nebenklage- und Adhäsionsverfahren sowie die Beratung bei bankrechtlichen Fragestellungen.
Strafrecht
In Strafsachen ist eine anwaltliche Vertretung aufgrund der drohenden beruflichen, aufenthaltsrechtlichen oder familiären Konsequenzen unerlässlich. Der Strafverteidiger kann sich durch umfassende Akteneinsicht einen Überblick über die Lage des Mandanten verschaffen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
Opferrecht
Das Opferrecht ermöglicht den Opfern von Straftaten sowie deren Angehörigen ihre Rechte gegen den Täter in einem Strafverfahren wahrzunehmen. Dies ist bereits sofort nach der Tat, im sogenannten Ermittlungsverfahren, möglich.