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Welche Konsequenzen hat eine Falschaussage?

Wir alle kennen es, sei es aus Dokumentationen, einschlägigen Gerichtssendungen oder gar aus dem eigenen Leben: Die Belehrung zu Beginn eines Gerichtsverfahrens, dass die Zeuginnen und Zeugen verpflichtet sind, die Wahrheit zu sagen. Welche Konsequenzen hat eigentlich eine Falschaussage unter Eid und was gilt überhaupt als Falschaussage? Darf ich meine Aussage auch verweigern? Lesen Sie mehr und lassen Sie sich gerne auch bei Ihrem Anwalt für Strafrecht in Stuttgart dazu beraten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann ist eine Falschaussage strafbar?
  3. Typische Szenarien für Falschaussagen
  4. Wann ist eine Aussage falsch?
  5. Strafrechtliche Konsequenzen und Strafen
  6. Verjährung und ihre Auswirkungen
  7. Praktische Tipps – Wie verhalte ich mich richtig?
  8. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

Konsequenzen bei einer Falschaussage
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Falschaussage ist nicht nur dann strafbar, wenn sie unter Eid erfolgt, beispielsweise als Zeuge oder Zeugin vor Gericht, sondern auch ohne Eid.
  • Es gibt verschiedene Theorien zur exakten Definition einer Falschaussage. Am Ende liegt dies im Ermessen des Richters bzw. der Richterin.
  • Grundsätzlich gibt es eine Zeugenpflicht. Vor Gericht schweigen, dürfen Sie in Ausnahmefällen. Zum Beispiel, wenn Sie in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu dem oder der Beschuldigten stehen.

Wann ist eine Falschaussage strafbar?

Bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe kann eine Falschaussage vor Gericht nach sich ziehen (§ 154 StGB). Die Grundvoraussetzung dafür: Die Vernehmung muss unter Eid stattfinden. Jedoch auch uneidliche Falschaussagen können mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren bestraft werden (§ 153 StGB). Nicht jede Institution ist zur eidesstattlichen Vernehmung autorisiert. Während Gerichte und beispielsweise der Untersuchungsausschuss des Bundestages dies sind, sind Polizei und Staatsanwaltschaft es nicht.

Im Klartext heißt das: Machen Sie bei der Polizei eine Falschaussage, machen Sie sich nicht strafbar – als Zeugin oder Zeuge (unter Eid) vor Gericht hingegen schon. Eine Falschaussage, die zur Strafvereitelung führt, kann jedoch nach § 258 StGB andere Strafbestände erfüllen. Die Strafvereitelung bezeichnet dabei den Tatbestand der vorsätzlichen Verhinderung einer Bestrafung der Täterin oder des Täters.

Typische Szenarien für Falschaussagen

Falschaussagen entstehen oft im Affekt, sei es aus Angst vor Strafe, um jemandem zu helfen oder um sich selbst zu schützen. Doch auch scheinbar harmlose Unwahrheiten sind strafbar. Die nachfolgenden Beispiele zeigen, wie schnell eine Falschaussage rechtliche Folgen haben kann.

Bei der Polizei

Nach einem Verkehrsunfall erklärt ein Fahrer, er sei mit 50 km/h unterwegs gewesen, obwohl er tatsächlich 80 km/h fuhr. Er will vermeiden, für den Unfall verantwortlich gemacht zu werden. Eine solche bewusste Falschangabe kann später als falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) oder Strafvereitelung (§ 258 StGB) gewertet werden. Besonders, wenn dadurch die Ermittlungen behindert werden.

Vor Gericht

Eine Zeugin sagt aus, ihr Freund sei zur Tatzeit bei ihr gewesen, obwohl sie weiß, dass er am Tatort war. Sie möchte ihn vor einer Verurteilung schützen. Damit begeht sie eine uneidliche Falschaussage (§ 153 StGB). Wird sie zuvor vereidigt, liegt sogar eine eidliche Falschaussage (§ 154 StGB) vor, die mit deutlich höheren Strafen einhergeht.

Im Alltag

Ein Arbeitnehmer gibt in einem Entschädigungsantrag an, wegen einer Verletzung arbeitsunfähig zu sein, obwohl er längst wieder arbeiten könnte. Oder jemand verschweigt beim Antrag auf Sozialhilfe sein Einkommen. Solche bewussten Täuschungen erfüllen meist den Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) und können zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen.

Wann ist eine Aussage falsch?

Wann genau wird eine Aussage eigentlich als falsch eingestuft? Das mag für Sie intuitiv auf der Hand liegen, es ist jedoch nicht so einfach rechtlich fassbar. Beispielsweise lässt sich eine Falschaussage so definieren, dass sie dem Wissen der aussagenden Person widerspricht oder aber das Wissen der Person nicht vollständig wiedergibt (wichtige Details werden beispielsweise ausgelassen). Andererseits ließe sich eine Falschaussage auch so definieren, dass sie „ins Blaue hinein“ getätigt wurde, also dass die aussagende Person nicht ausführlich genug über die Aussage nachgedacht hat.

Am Ende liegt es im Ermessen der Richterin oder des Richters, zu entscheiden, ob es sich um eine Falschaussage gehandelt hat. Beachten Sie jedoch, dass Sie als Zeugin oder Zeuge nur für Falschaussagen belangt werden dürfen, die für das Beweisverfahren relevant sind. Dies kann beispielsweise die Tat selbst oder Ihr Verhältnis zur Täterin oder zum Täter betreffen, nicht aber Dinge, die gar nichts mit dem Fall zu tun haben. Über Ihre Identität müssen Sie immer die Wahrheit sagen.

Strafrechtliche Konsequenzen und Strafen

Falsche Aussagen haben je nach Situation sehr unterschiedliche Folgen. Maßgeblich ist, wo Sie die falschen Angaben machen und welcher Tatbestand damit erfüllt ist. Vor Gericht drohen Freiheitsstrafen. Bei Polizei und Behörden kommen je nach Fall auch Geldstrafen in Betracht. Die Spannweite reicht von einer Geldstrafe bis zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe.

KontextTypische TatbeständeGesetzlicher StrafrahmenBeispiel aus der Praxis
Bei der PolizeiFalsche VerdächtigungGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 JahreNach einem Unfall schiebt jemand die Schuld bewusst auf einen Unbeteiligten.
Vortäuschen einer StraftatGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 JahreEs wird eine nicht stattgefundene Tat angezeigt, um Versicherungsgeld zu erhalten.
StrafvereitelungGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 JahreJemand hält Beweise zurück, damit eine Dritte nicht verurteilt wird.
Vor GerichtUneidliche FalschaussageFreiheitsstrafe bis 5 Jahre. In Ausnahmefällen statt kurzer Freiheitsstrafe Geldstrafe ab 90 Tagessätzen (§ 47 Abs. 2 StGB).Eine Zeugin schildert den Tathergang bewusst falsch.
Eidliche Falschaussage / MeineidFreiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr; im minder schweren Fall bis 5 JahreEin vereidigter Zeuge schwört bewusst falsch.
Bei BehördenFalsche Versicherung an Eides StattGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 JahreFalsche eidesstattliche Erklärung im Verwaltungsverfahren.
Betrug (z. B. Sozialleistungen)Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre; in besonders schweren Fällen bis 10 JahreUnrichtige Angaben gegenüber dem Jobcenter, um Leistungen zu erhalten.

In seltenen Fällen ersetzt das Gericht eine kurze Freiheitsstrafe durch eine Geldstrafe ab 90 Tagessätzen, etwa bei einer uneidlichen Falschaussage. Deutlich härter fällt die Strafe bei einer eidlichen Falschaussage oder einem Meineid aus: Hier droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

Wer als Amtsträgerin oder Amtsträger eine Strafvereitelung im Amt begeht, muss mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren rechnen. Besonders schwer wiegt auch ein Betrug bei Behörden, etwa im Zusammenhang mit Sozialleistungen. Hier liegt der Strafrahmen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Verjährung und ihre Auswirkungen

Auch bei Falschaussagen gilt, dass Straftaten nicht unbegrenzt verfolgt werden. Nach Ablauf bestimmter Fristen tritt Verjährung ein. Das bedeutet, dass eine strafrechtliche Verfolgung dann nicht mehr möglich ist, selbst wenn die Tat bewiesen wäre.

Für eine uneidliche Falschaussage nach § 153 StGB beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Bei einer eidlichen Falschaussage oder einem Meineid (§ 154 StGB) verlängert sich die Frist auf zehn Jahre. Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Tag, an dem die Tat begangen wurde. Nach Ablauf dieser Zeitspanne darf weder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet noch eine Anklage erhoben werden.

Praktische Tipps – wie verhalte ich mich richtig?

Wer seine Rechte kennt und sich richtig verhält, schützt sich vor unnötigen Risiken und Missverständnissen.

Für Beschuldigte:

  • Machen Sie keine Aussagen ohne juristischen Rat. Auch nicht aus scheinbarer Höflichkeit oder Druck.
  • Nutzen Sie Ihr Schweigerecht, bis Ihre Anwältin bzw. Ihr Anwalt Akteneinsicht hatte.
  • Geben Sie keine spontanen Erklärungen bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft ab.
  • Unterschreiben Sie keine Protokolle, die Sie nicht vollständig gelesen oder verstanden haben.
  • Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie umgehend Ihre Verteidigerin bzw. Ihren Verteidiger.

Für Zeuginnen und Zeugen:

  • Bereiten Sie sich auf die Aussage vor, indem Sie sich den Sachverhalt noch einmal sachlich vergegenwärtigen.
  • Bleiben Sie bei der Wahrheit, auch wenn Sie sich nicht an jedes Detail erinnern können.
  • Sagen Sie offen, wenn Sie etwas nicht sicher wissen oder sich nicht erinnern.
  • Lassen Sie sich nicht zu Aussagen drängen, die Sie so nicht vertreten können.
  • Fragen Sie bei Unklarheiten nach. Sie dürfen sicherstellen, dass Sie richtig verstanden werden.

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold?

Wie ist es für den Fall, dass Sie einfach schweigen? Das ist prinzipiell erlaubt und Sie können dafür in der Regel nicht bestraft werden – sofern die Rahmenbedingungen zur Zeugenpflicht beachtet werden. Schweigen ist keine Falschaussage, sondern eben gar keine Aussage. Eine Ausnahme gilt jedoch: Wenn Sie nur zum Teil schweigen, d. h. gewisse Details einer Aussage machen und andere bewusst verheimlichen, wird dies als Falschaussage gewertet, weil sie die Geschichte durch die Auslassungen bewusst verzerrt haben. Gerne berät Sie die Anwaltskanzlei Scheerer & Maly weiterführend, kontaktieren Sie uns.