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Überholen beim Überholverbot – damit müssen Sie rechnen!

Erscheint das Verkehrsgeschehen unübersichtlich, sollten Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen lieber von einem Überholvorgang absehen. Neben einer gesteigerten Unfallgefahr kann der Überholvorgang bei übersehener Beschilderung oder durch falsches Einschätzen der Situation mit drastischen Bußgeldbeträgen in Verbindung mit einem Punkteeintrag in der Flensburger Verkehrssünderkartei einhergehen. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly sind Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart und haben für Sie die wichtigsten Informationen zum Überholen bei einem Überholverbot zusammengestellt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wo gilt überall ein Überholverbot?
  3. Was passiert, wenn man beispielsweise mit dem Motorrad dennoch überholt?
  4. Welche Konsequenzen erwarten einen?
  5. Wovon hängt die Bußgeldhöhe ab?

Überholen beim Überholverbot, Folgen
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Das Wichtigste in Kürze

  • Auf deutschen Straßen gilt grundsätzlich ein Rechtsfahrgebot.
  • Nicht den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechende Überholvorgänge oder Überholmanöver unter Missachtung eines bestehenden Überholverbots, werden mit Bußgeldern und Punkten geahndet.
  • Die Höhe des Bußgelds richtet sich nach der Art und Weise des unzulässigen Überholvorgangs.

Wo gilt überall ein Überholverbot?

Auf deutschen Straßen gilt grundsätzlich ein Rechtsfahrgebot und es wird links überholt. Ausnahmen bilden hier

  • die freie Wahl des Fahrstreifens innerorts mit Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen
  • das Rechtsüberholen auf Autobahnen bei stockendem und zähfließendem Verkehr in Stau-ähnlichen Situationen, und wenn die auf der linken Spur fahrenden Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten bis zu 60 km/h unterwegs sind
  • das Einfädeln auf eine Autobahn über den Beschleunigungsstreifen

Zudem sollte bei Überholvorgängen von einspurigen Fahrzeugen wie etwa Fahrrädern oder Motorrädern ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern bedacht und eingehalten werden. Gleiches gilt für zu überholende Fußgänger oder E-Scooter (außerorts), wobei innerorts mindestens 2 Meter Seitenabstand zu beachten sind.

Mehrspurige Fahrzeuge, wie etwa Pkw oder Lkw, sind mit einem Seitenabstand von mindestens 1 Meter zu überholen, im geparkten Zustand mit mindestens 80 Zentimetern Abstand.

Das Überholen ist verboten, wenn

  • während des gesamten Überholvorgangs eine Behinderung des Gegenverkehrs nicht ausgeschlossen werden kann
  • die Verkehrslage entsprechend unklar und unübersichtlich erscheint, die Überholstrecke nicht komplett überblickt werden kann
  • entsprechende Verkehrszeichen ein Überholverbot anzeigen
  • an Fußgängerüberwegen
  • Busse oder Schulbusse oder Straßenbahnen mit Warnblinklicht eine Haltestelle anfahren
  • entsprechende Wetterbedingungen wie Nebel, Schneefall oder Regen vorherrschen
  • wenn Sie als Überholender oder Überholende den zu Überholenden oder die zu Überholende nicht mit wesentlich höherer Geschwindigkeit zügig überholen können (ohne währenddessen die geltende Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten)

Was passiert, wenn man beispielsweise mit dem Motorrad dennoch überholt?

Für Motorräder gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für übrige Kraftfahrzeuge (etwa Pkw und Lkw). Das „Durchschlängeln“ von Motorrädern zwischen den Fahrzeugschlangen auf Autobahnen während des Stop-and-go-Verkehrs oder im Stau, ist ebenso unzulässig.

Welche Konsequenzen erwarten einen?

Die verkehrsrechtlichen Konsequenzen sind beim Überholen trotz eines bestehenden Überholverbots breit gefächert, gehen aber meist mit einem Bußgeld in Verbindung mit einer Punkteeintragung in die Flensburger Verkehrssünderkartei einher.

Wovon hängt die Bußgeldhöhe ab?

Die Bußgeldhöhe richtet sich maßgeblich nach der Örtlichkeit und einer eventuellen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder -teilnehmerinnen während des Überholvorgangs, also dem Schweregrad des unzulässigen Fahrverhaltens.

Bußgelder können bis zu einer Höhe von 150 Euro in Verbindung mit einem Punkt bereits beim Überholen ohne Überholverbot ausgesprochen werden, wenn während des Überholvorgangs etwa der Seitenabstand nicht eingehalten wurde (30 Euro), es zu einer Gefährdung anderer kam oder bei unklarer und unübersichtlicher Verkehrslage überholt wurde.

Verbotswidriges Rechtsüberholen wird mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 145 Euro und mit einem Punkt geahndet, etwa beim Überholen außerorts mit Unfallfolge.

Überholmanöver unter Missachtung von Überholverbotszeichen werden mit Bußgeldern in Höhe von 150 Euro bis 300 Euro mit entsprechenden Punkteeintragungen belegt.

Beim Überholen trotz eines Überholverbots bei unklarer Verkehrslage mit Unfallfolge setzt der Gesetzgeber ein Bußgeld von 300 Euro in Verbindung mit 2 Punkten in der Verkehrssünderkartei an. Hinzu kommt ein einmonatiges Fahrverbot.

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