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Verkehrsunfall im Ausland: Welches Recht gilt?

Der Alptraum aller Touristinnen und Touristen: ein Verkehrsunfall im Ausland. Nicht nur der Schock des Unfalls sitzt einem in den Knochen, sondern zugleich auch die Angst vor dem unbekannten ausländischen Verkehrsrecht und den bürokratischen Prozessen mit einer fremden Behörde. Was nun? Zunächst einmal: ruhig bleiben. Lesen Sie in unserem Blogartikel, wie Sie bei einem Unfall im Ausland abgesichert sind, wie Sie vorgehen müssen und was im Falle eines Mietwagens zu beachten ist.

Inhaltsverzeichnis

    1. Das Wichtigste in Kürze
    2. Es kommt darauf an, mit wem Sie zusammenstoßen
    3. Wie Sie beim Auslandsunfall vorgehen sollten
    4. Sonderfall: Unfall mit einem Mietwagen im Ausland
    5. Es gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Verkehrsunfall im Ausland
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Das Wichtigste in Kürze

  • Stoßen Sie im Ausland mit ausländischen Bürgerinnen und Bürgern zusammen, gilt das Verkehrsrecht des Auslandes. Haben Sie dagegen im Ausland mit deutschen Bürgerinnen und Bürgern einen Unfall, gilt in der Regel das deutsche Verkehrsrecht.
  • Im Prinzip gehen Sie bei einem Auslandsunfall genauso vor, wie bei einem Unfall in Deutschland. In den meisten Fällen wird der finanzielle Schaden ebenso über die Haftpflichtversicherungen abgerechnet wie in Deutschland.
  • Sie sollten sich vorab informieren, ob Ihre deutsche Haftpflichtversicherung im Falle eines Unfalls mit einem ausländischen Mietwagen einspringt.

Es kommt darauf an, mit wem Sie zusammenstoßen

Wussten Sie, dass es einen Unterschied macht, mit wem Sie den Unfall haben? Stoßen Sie mit einer ausländischen Person zusammen, was im Ausland wohl der Regelfall sein dürfte, gilt das Verkehrsrecht des Auslandes, in dem Sie sich befinden.

Stoßen Sie dagegen mit anderen Deutschen zusammen, sieht die Situation anders aus. Dann greift in der Regel das deutsche Schadensersatzrecht und der Fall wird wie ein deutscher Unfall über die deutsche Haftpflichtversicherung abgewickelt.

Wie Sie beim Auslandsunfall vorgehen sollten

Dass zwei Deutsche im Ausland zusammenstoßen, dürfte in den seltensten Fällen passieren. Die Regel ist, dass Sie im Ausland auch einen Unfall mit einer einheimischen Person haben. Wie sieht die rechtliche Lage dann aus? Das hängt davon ab, in welchem Land Sie sich befinden und wie das Verkehrsrecht dort gestaltet ist.

Im Regelfall können Sie Ihren Schaden, wie auch in Deutschland, bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen. Da dies im Ausland aber mit größeren sprachlichen, bürokratischen und rechtlichen Hürden einhergehen kann, lohnt es sich in vielen Fällen, sich an einen deutschen Verkehrsanwalt zu wenden.

Das sind Ihre Schritte nach einem Auslandsunfall

  • Notieren Sie anhand der Ausweispapiere Namen und Anschrift des Fahrzeugführers sowie des Kfz-Halters sowie das Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge.
  • Notieren Sie Zeit und Ort des Unfalls sowie die Wetterverhältnisse und machen Sie möglichst Beweisbilder der beteiligten Fahrzeuge und des Unfallorts.
  • Notieren Sie, wenn möglich, auch die Namen, Handynummern und Anschriften möglicher Zeuginnen und Zeugen.
  • Lassen Sie sich eine Kopie des Polizeiberichts geben.
  • Unterschreiben Sie keine Dokumente, die nicht zwingend erforderlich sind, und geben Sie keine Auskünfte zur Schuldfrage, wenn Sie nicht 100 % sicher sind (z.B. bei Sprachbarriere).
  • Melden Sie den Unfall innerhalb einer Woche bei Ihrer Versicherung und kontaktieren Sie im Zweifelsfall einen Verkehrsanwalt.

Sonderfall: Unfall mit einem Mietwagen im Ausland

Ihr Auslandsunfall ist mit einem Mietwagen passiert? Dann sollten Sie zusätzlich zu den oben genannten Schritten auch direkt Ihren Mietwagenvermieter kontaktieren. Warten Sie auf Anweisungen des Vermieters, bevor Sie beispielsweise eine Reparatur oder ein Abschleppen des Wagens veranlassen.

Grundsätzlich sind Mietwägen im Ausland über den jeweiligen Anbieter des Mietwagens meist haftpflichtversichert. Allerdings wird in vielen Ländern von diesen Versicherungen deutlich weniger abgedeckt als von deutschen bzw. privaten Haftpflichtversicherungen. So wird Ihnen nur ein Teil des entstandenen finanziellen Schadens von der Auslandsversicherung gezahlt.

Um das zu vermeiden, informieren Sie sich vor Reiseantritt, ob Ihre deutsche Haftpflichtversicherung auch die Mietwagennutzung im Ausland abdeckt. In den meisten Fällen tut sie das. Wenn nicht, schließen Sie gegebenenfalls eine Zusatzversicherung ab. Informieren Sie sich parallel im Vorhinein bei Ihrem geplanten Mietwagenvermieter, wie gut die Autos im Falle eines Unfalls abgesichert sind und wie bei einem Unfall vorzugehen ist.

Es gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Das Informieren im Voraus mag lästig sein, jedoch erspart es Ihnen im Falle eines Unfalls nicht nur Stress, sondern auch finanzielle Schäden. Daher schadet es nicht, sich vor Reiseantritt über das Verkehrsrecht im Reiseland sowie die Versicherung Ihres geplanten Mietwagens zu informieren. Die Nummer der Polizei sollten Sie im Ausland in jedem Fall parat haben.

Wenn Sie sich sicher fühlen, sind Sie im Falle eines Unfalls deutlich ruhiger und können richtig reagieren. Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne Ihren Anwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart.

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