Jetzt unverbindlich anfragen:

Scheerer: 0711/7187633-1
Maly: 0711/7187633-2

Frühzeitige Betreuung
durch Ihre Anwaltskanzlei Scheerer & Maly
© Dan Race – stock.adobe.com

Unfall auf dem Parkplatz: Wer trägt die Schuld?

Kommt es bei der Fortbewegung auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatzgelände zu einem Auffahr- oder Rangierunfall, stellt sich oft die Frage, welche Partei für den jeweiligen Schaden haftet. In vielen Fällen unterstellt das Gericht auch dem Geschädigten eine Mitschuld am Unfallhergang, und zwar oftmals in Höhe von 50 %. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly erklären Ihnen im Detail, wann Sie mit einer Mitschuld rechnen müssen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Warum wird oft von einer Mitschuld ausgegangen?
  3. Was gilt auf dem Privatgrundstück?
  4. Was hat es dabei mit der Sorgfaltspflicht auf sich?
  5. Wie sollten Sie sich unmittelbar nach einem Parkplatzunfall verhalten?

Klärung der Schuldfrage bei Parkplatzunfall
© Dan Race – stock.adobe.com

Das Wichtigste in Kürze

  • Mutmaßlich Geschädigte bei einem Unfall auf einem Parkplatz tragen oft eine Mitschuld.
  • Auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen gelten Schrittgeschwindigkeit und die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).
  • Beim Rangieren und Fahren auf Parkplätzen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Warum wird oft von einer Mitschuld ausgegangen?

Häufig münden Gerichtsurteile bei Parkplatzunfällen in einer Haftungsteilung zum Nachteil der Unfallgegner oder Unfallgegnerinnen. Sofern der oder die Geschädigte nicht einwandfrei beweisen kann, dass sein Fahrzeug im Moment des Unfalls stand, wird häufig eine 50-prozentige Mitschuld angenommen.

Gibt es, etwa auf Supermarkt-Parkplätzen, keine gesonderte Beschilderung hinsichtlich der Verkehrsführung auf dem Parkplatzgelände, können sich die Unfallbeteiligten nicht auf Vorfahrtsregeln berufen. Die Fahrspuren auf Parkplätzen dienen hierbei vorrangig dem Rangieren und nicht primär der Leitung des Verkehrsflusses.

Zudem gilt beim Fahren auf Parkplätzen grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit.

Was gilt auf dem Privatgrundstück?

Ein Parkplatz auf einem Privatgrundstück zählt dann zum öffentlichen Verkehrsraum, sobald dieser für die Allgemeinheit frei zugänglich ist. Folglich gelten auch hier die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Was hat es dabei mit der Sorgfaltspflicht auf sich?

Da auf dem Parkplatzgelände keine speziellen Vorfahrtsregeln gelten, und zudem die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist, ist bei der Fortbewegung auf dem Parkplatz das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu berücksichtigen. Alle Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen unterliegen daher einer gesteigerten Sorgfaltspflicht, beim Rangieren und Fahren auf dem Parkplatz niemanden zu gefährden, zu behindern oder gar zu schädigen.

Wie sollten Sie sich unmittelbar nach einem Parkplatzunfall verhalten?

Sollte es zu einem Unfall auf einem Parkplatz kommen, ist es wichtig, die Polizei zu rufen. Sie kann den Unfallhergang dokumentieren. Dies kann bei Leasing- oder Mietfahrzeugen von besonderer Bedeutung sein. Um zu versuchen, die eigene Unschuld am Unfallgeschehen darzulegen und glaubhaft zu machen, sollten Zeugen und Zeuginnen gesucht werden. Um etwaige Haftungsansprüche geltend zu machen oder zu prüfen, kann die Hinzuziehung einer Anwaltskanzlei Verkehrsrecht Stuttgart hilfreich sein.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert