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Schadensersatz im Verkehrsrecht

Verkehrsunfälle sind unangenehm und haben kleine bzw. große Sachschäden an den beteiligten Pkw zur Folge. Doch es kann nicht nur zu Sachschäden, sondern in manchen Situationen auch zu Personenschäden kommen. In vielen Fällen kommt es dabei zu Streitigkeiten bzgl. der Frage, wer für die entstandenen Schäden haftet. Aus rechtlicher Sicht kann bei Sach- und Personenschäden zwischen einem Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz unterschieden werden. Ihre Anwaltskanzlei Scheerer & Maly für Verkehrsrecht in Stuttgart erläutert, welche Rechte Sie nach einem Unfall haben. Außerdem zeigen wir Ihnen, warum eine anwaltliche Vertretung in jedem Fall sinnvoll ist.

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Warum gibt es Schadenersatz?

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass eine Person, die einer anderen Person einen Schaden zugefügt hat, dazu verpflichtet ist, den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der Schaden nicht entstanden wäre. Das bedeutet letztlich, dass jeder Geschädigte Anspruch auf Schadenersatz hat.

Wo liegt der Unterschied zwischen dem Schadenersatz und Schmerzensgeld?

Mit dem Schadenersatz soll der materiell entstandene Schaden ausgeglichen werden. Anspruch auf Schadenersatz besteht somit, wenn Schaden an einer Sache entstanden ist. Beispiele dafür sind unter anderem:

  • Neulackierung des Fahrzeugs nach einem Unfall
  • Reparatur bzw. Austausch von verschiedenen Fahrzeugteilen nach einem Unfall
  • Ist der Restwert eines Fahrzeugs zu niedrig, besteht Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug

Anspruch auf Schmerzensgeld besteht dagegen, wenn ein immaterieller Schaden entstanden ist. Beispiele hierfür sind unter anderem:

  • Körperliche Schäden (gebrochene Knochen oder ähnliches)
  • Schädigung der Gesundheit (auch die psychische Gesundheit)
  • Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung

Über die Höhe des Schadenersatzes bzw. Schmerzensgeldes herrscht zwischen den beteiligten Parteien meist Uneinigkeit. Zögern Sie daher nicht und kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail, damit wir uns Ihren Fall ansehen und Ihre Rechte durchsetzen.

Was kann als Schaden geltend gemacht werden?

Als Geschädigter können Sie nach einem Autounfall zahlreiche Schäden geltend machen. Zu diesen Schäden zählt in erster Linie der reine Sachschaden, der an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Doch auch Schäden an Ihrem persönlichen Besitz und an Ihrer Kleidung können Sie geltend machen, wenn diese durch den Unfall verursacht wurden. In den meisten Fällen hat das geschädigte Fahrzeug nach dem Unfall einen deutlich geringeren Wert. Daher können Sie eine Wertminderung geltend machen. Kann das Auto nicht repariert werden, so haben Sie Anspruch darauf, die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges zu verlangen. In bestimmten Fällen steht Ihnen außerdem Geld zu, um Ihre Mobilität während der Dauer der Reparatur oder der Beschaffung eines neuen Fahrzeuges sicherzustellen.

Warum ist eine anwaltliche Vertretung sinnvoll?

Wenn Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls geworden sind, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich vertreten lassen. Das ist wichtig, da die gegnerische Versicherung stets versuchen wird, möglichst wenig Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld an Sie zu zahlen. Viele Menschen wissen nicht, welche Schäden Sie anbringen können. Wir machen als Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart den maximalen Anspruch für Sie geltend. Kontaktieren Sie uns also unverzüglich per Mail oder Telefon, wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten. Übrigens ist eine anwaltliche Vertretung auch dann wichtig und sinnvoll, wenn Sie selbst den Unfall verursacht haben.

Ein Kommentar zu “Schadensersatz im Verkehrsrecht

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