Jetzt unverbindlich anfragen:

Scheerer: 0711/7187633-1
Maly: 0711/7187633-2

Frühzeitige Betreuung
durch Ihre Anwaltskanzlei Scheerer & Maly
© sasun Bughdaryan – stock.adobe.com

Körperverletzung: einfach, gefährlich oder schwer?

Juristen und Juristinnen unterscheiden beim Straftatbestand der Körperverletzung zwischen schweren, gefährlichen und einfachen Körperverletzungen. Die Strafbarkeit ist in § 223 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Danach liegt eine Körperverletzung vor, wenn eine Person eine andere „körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt“. Doch was genau ist mit einfacher, schwerer und gefährlicher Körperverletzung gemeint und welche Auswirkungen hat die Einteilung auf das Strafmaß? Welche Strafe ist bei einer leichten Körperverletzung im Gegensatz zur Strafe bei schwerer Körperverletzung zu erwarten? Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly in Stuttgart geben einen Überblick.

Welche Arten der Verletzung sind mit den Straftatbeständen gemeint?

Je nach Kategorisierung wird die begangene Tat als einfache, schwere oder gefährliche Körperverletzung gewertet. Das zu erwartende Strafmaß ist davon abhängig. Die Strafe bei einer leichten Körperverletzung fällt aufgrund eines geringeren Schadens milder aus, als die Strafe für eine gefährliche oder gar schwere Körperverletzung.  Die sogenannte einfache Körperverletzung ist der Grundtatbestand (§ 223 StGB). Jede Verletzung einer anderen Person fällt darunter. Oft wird diese Straftat auch als leichte Körperverletzung bezeichnet. Beispiele für die Folgen einer einfachen Körperverletzung sind: Kratzer, Prellungen, Schwellungen, aber auch Brüche oder eine Gehirnerschütterung. 

Die Abgrenzung zu den anderen Formen erfolgt auf umgekehrte Weise. Wenn die Kriterien der schweren oder gefährlichen Körperverletzung nicht zutreffen, liegt lediglich eine einfache Körperverletzung vor. 

Eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) muss demnach:

  • mittels einer Waffe (dies kann auch ein Alltagsgegenstand sein, der als Waffe verwendet wird!),
  • unter Einsatz von Gift,
  • mittels eines hinterlistigen Überfalls,
  • mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder 
  • mittels einer lebensgefährdenden Behandlung

verübt werden, um als solche klassifiziert zu werden. Der in der Praxis relevanteste Anwendungsfall ist der Waffeneinsatz. Beispiele sind demnach Messerstiche oder Tritte gegen den Kopf des Opfers.

Die nächste Stufe ist die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB). Bei der Einordnung ist auf die Art der Verletzung abzustellen. Wenn die Körperverletzung einen der folgenden Punkte zur Folge hat, gilt sie als schwer:

  • Verlust des Seh-, Hör- oder Sprechvermögens oder der Fortpflanzungsfähigkeit
  • Verlust eines (wichtigen) Körpergliedes
  • Dauerhafte und erhebliche Entstellung
  • Lähmung, geistige oder körperliche Behinderung

Wie die Verletzung zustande kommt bzw. zugefügt wurde, ist für die Einordnung nicht relevant. Der Grad der Schwere wird demnach in folgender Reihenfolge bestimmt: einfach, gefährlich, schwer.

Faust schlägt Frau als Symbol für Körperverletzung
© sasun Bughdaryan – stock.adobe.com

Wie unterscheidet sich das Strafmaß?

Bei der Beurteilung des zu erwartenden Strafmaßes kommt es entscheidend auf die Art der Körperverletzung an: 

Strafe bei leichter Körperverletzung

Die Strafe einer einfachen Körperverletzung bzw. der leichten Körperverletzung beträgt eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Das bedeutet, die Strafe kann zwischen null und fünf Jahren liegen. Das genaue Strafmaß beurteilt das Gericht anhand der Umstände des Einzelfalls, wobei vor allem eine Vorstrafe des Täters bzw. der Täterin und ein Geständnis eine wichtige Rolle spielen. 

Strafe bei gefährlicher Körperverletzung

Das Begehen einer gefährlichen Körperverletzung wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Demnach ist hier ein Mindeststrafmaß vorgesehen und eine Geldstrafe ist ausgeschlossen. 

Strafe bei schwerer Körperverletzung

Bei der schweren Körperverletzung dagegen lautet die Mindeststrafe ein Jahr. Auch sie kann nicht mit Geldern bestraft werden und die Haftzeit darf höchstens zehn Jahre betragen. Damit stellt die schwere Körperverletzung strafrechtlich gesehen ein Verbrechen dar.

Welche Rolle spielt Vorsatz?

Die drei erläuterten Straftatbestände setzen vorsätzliches Handeln voraus. Vorsatz bedeutet das Wissen und Wollen der Tat und der Folgen. Das bedeutet, der Täter oder die Täterin weiß, was sein oder ihr Handeln für Folgen hat und wünscht das Eintreten dieser Folgen bzw. nimmt diese billigend in Kauf. Dabei muss er oder sie sich selbstverständlich nicht im Klaren über das gesamte Ausmaß seines  oder ihres Handelns sein. 

Fehlt der Vorsatz, kommt eine Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß § 229 StGB in Betracht. Es gibt drei Vorsatzarten. Eine davon ist der Direkte Vorsatz 1. Grades (Absicht) bei der das Willenselement sehr stark ausgeprägt ist: Gemäß § 226 II StGB beträgt das Strafmaß nicht weniger als drei Jahre, wenn die Verletzung absichtlich herbeigeführt wurde, wenn also beispielsweise eine Person eine andere mit der festen Absicht verletzt, sie so sehr zu schädigen, dass sie gelähmt sein wird.

FAQ

Was bekommt man für eine schwere Körperverletzung? 

Die schwere Körperverletzung hat im Gegensatz zur einfachen Körperverletzung eine schwerere Strafe zur Folge: Diese Tat zählt als Verbrechen im deutschen Strafrecht und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu maximal 10 Jahren bestraft. Das genaue Strafmaß hängt stets von der gerichtlichen Einschätzung des Einzelfalls ab, die sich vornehmlich an den genauen Tatumständen, der Geständigkeit und dem Vorliegen einer Vorstrafe des Täters bzw. der Täterin bemisst. In minder schweren Fällen kann die Strafandrohung für die Tat auf sechs Monate bis hin zu fünf Jahren herabgesetzt werden. 

Welcher Anwalt hilft mir beim Vorwurf der Körperverletzung? 

Beim Vorwurf der Körperverletzung sollte möglichst früh ein Anwalt oder eine Anwältin als Rechtsbeistand kontaktiert werden. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly sind spezialisiert auf das Strafrecht und können Sie daher in Ihrem Prozess bestmöglich unterstützen. Ihr Anwalt bzw. Ihre Anwältin für Strafrecht bringt nicht nur die entsprechenden Fachkenntnisse und Expertise mit, sondern verfügt auch über die nötige Erfahrung in diesem Rechtsgebiet. Dabei liegt unser Fokus stets auf einem für Sie günstigen Ausgang des Strafprozesses – wenn möglich mit einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens. 

Muss eine Körperverletzung angezeigt werden? 

Die einfache bzw. leichte Körperverletzung muss angezeigt werden, damit sie überhaupt strafrechtlich verfolgt werden kann. In diesen Fällen muss das Opfer einen Strafantrag bei der Polizei stellen. Ausnahmen dazu bestehen dann, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, aufgrund dessen ein Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen für geboten erscheint. Die anderen Formen der Körperverletzung – sprich gefährliche oder schwere Körperverletzung – werden durch die Staatsanwaltschaft bei Kenntnisnahme davon automatisch zur Anzeige gebracht. 

Was passiert, wenn man wegen Körperverletzung angezeigt wird? 

Sollten Sie eine Anzeige wegen Körperverletzung erhalten haben, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren und einen Anwalt oder eine Anwältin aufzusuchen. Dieser oder diese wird Ihnen das Verfahren und Ihre Optionen erläutern. Zudem kann der Rechtsanwalt oder -anwältin bei Mandatierung Akteneinsicht beantragen und sich somit einen Überblick über das Ermittlungsverfahren verschaffen. Dadurch kann bereits frühzeitig eine effektive Strategie zur Strafverteidigung entwickelt werden, um das Verfahren für Sie möglichst straflos und einfach zu gestalten. Auf keinen Fall sollten Sie Angaben bei der Polizei machen, ohne diese mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin zuvor abgestimmt zu haben. Aussagen Ihrerseits zum Vorfall oder Tathergang können Ihnen negativ ausgelegt werden und lassen sich im Rahmen des Verfahrens kaum mehr rückgängig machen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert