Juristen und Juristinnen unterscheiden beim Straftatbestand der Körperverletzung zwischen schweren, gefährlichen und einfachen Körperverletzungen. Die Strafbarkeit ist in § 223 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Danach liegt eine Körperverletzung vor, wenn eine Person eine andere „körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt“. Doch was genau ist mit einfacher, schwerer und gefährlicher Körperverletzung gemeint und welche Auswirkungen hat die Einteilung auf das Strafmaß? Welche Strafe ist bei einer leichten Körperverletzung im Gegensatz zur Strafe bei schwerer Körperverletzung zu erwarten? Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly in Stuttgart geben einen Überblick.

Welche Arten der Verletzung sind mit den Straftatbeständen gemeint?
Je nach Kategorisierung wird die begangene Tat als einfache, schwere oder gefährliche Körperverletzung gewertet. Das zu erwartende Strafmaß ist davon abhängig. Die Strafe bei einer leichten Körperverletzung fällt aufgrund eines geringeren Schadens milder aus als die Strafe für eine gefährliche oder gar schwere Körperverletzung. Die sogenannte einfache Körperverletzung ist der Grundtatbestand (§ 223 StGB). Jede Verletzung einer anderen Person fällt darunter. Oft wird diese Straftat auch als leichte Körperverletzung bezeichnet. Beispiele sind eine Ohrfeige oder Schubsen. Die Folgen einer einfachen Körperverletzung können Kratzer, Prellungen, Schwellungen, aber auch Brüche oder eine Gehirnerschütterung sein. Zu den typischen leichten Körperverletzungsbeispielen gehören demnach alle, die keine bleibenden Schäden hinterlassen und daher milder bestraft werden.
Die Abgrenzung zu den anderen Formen erfolgt auf umgekehrte Weise. Wenn die Kriterien der schweren oder gefährlichen Körperverletzung nicht zutreffen, liegt lediglich eine einfache Körperverletzung vor.
Eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) muss demnach:
- mittels einer Waffe (dies kann auch ein Alltagsgegenstand sein, der als Waffe verwendet wird!),
- unter Einsatz von Gift,
- mittels eines hinterlistigen Überfalls,
- mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
- mittels einer lebensgefährdenden Behandlung
verübt werden, um als solche klassifiziert zu werden. Der in der Praxis relevanteste Anwendungsfall ist der Waffeneinsatz. Beispiele sind Messerstiche, Schläge mit einem Baseballschläger, Tritte gegen den Kopf des Opfers oder sogar Vergiftungen mit Gefahrstoffen. Klassische gefährliche Körperverletzungsbeispiele, bei denen die Mittel Einfluss auf die Strafe haben.
Die nächste Stufe ist die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB). Bei der Einordnung ist auf die Art der Verletzung abzustellen. Wenn die Körperverletzung einen der folgenden Punkte zur Folge hat, gilt sie als schwer:
- Verlust des Seh-, Hör- oder Sprechvermögens oder der Fortpflanzungsfähigkeit
- Verlust eines (wichtigen) Körpergliedes
- Dauerhafte und erhebliche Entstellung
- Lähmung, geistige oder körperliche Behinderung
Die schweren Körperverletzungsbeispiele sind unabhängig von der Methode (einfach oder gefährlich), sondern werden durch den bleibenden Schaden definiert. Wie die Verletzung zustande kommt bzw. zugefügt wurde, ist für die Einordnung damit nicht relevant. Der Grad der Schwere wird demnach in folgender Reihenfolge bestimmt: einfach, gefährlich, schwer.
Wie unterscheidet sich das Strafmaß?
Bei der Beurteilung des zu erwartenden Strafmaßes kommt es entscheidend auf die Art der Körperverletzung an:
Strafe bei leichter Körperverletzung
Das genaue Strafmaß beurteilt das Gericht anhand der Umstände des Einzelfalls, wobei vor allem eine Vorstrafe des Täters bzw. der Täterin und ein Geständnis eine wichtige Rolle spielen. Für Ersttäter und -täterinnen werden meist mildere Strafen verhängt, z. B. eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe zur Bewährung. Vor allem bei leichter Körperverletzung eine gängige Strafe. Bei Wiederholungstätern und -täterinnen oder besonders schweren Fällen können die Strafen drastisch höher ausfallen und bis hin zur vollen Höchststrafe reichen. Das Strafmaß für diese Art der Körperverletzung ist allerdings ebenso individuell und abhängig von der Gesamtsituation.
Strafe bei gefährlicher Körperverletzung
Bei minder schweren Fällen (z. B. bei gefährlicher Körperverletzung) kann das Strafmaß aber auch herabgesetzt werden, z. B. auf sechs Monate bis zu fünf Jahre. Die Strafe der Körperverletzung richtet sich nach § 49 StGB.
Strafe bei schwerer Körperverletzung
Ersttäter und -täterinnen können bei schwerer Körperverletzung je Einzelfall auch mit milderen Strafen rechnen. Darunter fällt eine Freiheitsstrafe zur Bewährung. Bei Wiederholungstätern und -täterinnen oder besonders schweren Fällen (z. B. mit Todesfolge) fallen die Strafen drastisch höher aus und reichen bis zur Obergrenze.
Welche Rolle spielt Vorsatz?
Die drei erläuterten Straftatbestände setzen vorsätzliches Handeln voraus. Vorsatz bedeutet das Wissen und Wollen der Tat und der Folgen. Das bedeutet, der Täter oder die Täterin weiß, was sein oder ihr Handeln für Folgen hat und wünscht das Eintreten dieser Folgen bzw. nimmt diese billigend in Kauf. Dabei muss er oder sie sich selbstverständlich nicht im Klaren über das gesamte Ausmaß seines oder ihres Handelns sein.
Fehlt der Vorsatz, kommt eine Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß § 229 StGB in Betracht. Abzugrenzen vom Vorsatz ist die Absicht: Gemäß § 226 II StGB beträgt das Strafmaß nicht weniger als drei Jahre, wenn die Verletzung absichtlich herbeigeführt wurde, wenn also beispielsweise eine Person eine andere mit der festen Absicht verletzt, sie so sehr zu schädigen, dass sie gelähmt sein wird.
FAQ
Was bekommt man für eine schwere Körperverletzung?
Die schwere Körperverletzung hat im Gegensatz zur einfachen Körperverletzung eine schwerere Strafe zur Folge: Diese Tat zählt als Verbrechen im deutschen Strafrecht und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu maximal 10 Jahren bestraft. Das genaue Strafmaß hängt stets von der gerichtlichen Einschätzung des Einzelfalls ab, die sich vornehmlich an den genauen Tatumständen, der Geständigkeit und dem Vorliegen einer Vorstrafe des Täters bzw. der Täterin bemisst. In minder schweren Fällen kann die Strafandrohung für die Tat auf sechs Monate bis hin zu fünf Jahren herabgesetzt werden.
Welcher Anwalt hilft mir beim Vorwurf der Körperverletzung?
Beim Vorwurf der Körperverletzung sollte möglichst früh ein Anwalt oder eine Anwältin als Rechtsbeistand kontaktiert werden. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly sind spezialisiert auf das Strafrecht und können Sie daher in Ihrem Prozess bestmöglich unterstützen. Ihr Anwalt bzw. Ihre Anwältin für Strafrecht bringt nicht nur die entsprechenden Fachkenntnisse und Expertise mit, sondern verfügt auch über die nötige Erfahrung in diesem Rechtsgebiet. Dabei liegt unser Fokus stets auf einem für Sie günstigen Ausgang des Strafprozesses – wenn möglich mit einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens.
Muss eine Körperverletzung angezeigt werden?
Die einfache bzw. leichte Körperverletzung muss angezeigt werden, damit sie überhaupt strafrechtlich verfolgt werden kann. In diesen Fällen muss das Opfer einen Strafantrag bei der Polizei stellen. Ausnahmen dazu bestehen dann, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, aufgrund dessen ein Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen für geboten erscheint. Die anderen Formen der Körperverletzung – sprich gefährliche oder schwere Körperverletzung – werden durch die Staatsanwaltschaft bei Kenntnisnahme davon automatisch zur Anzeige gebracht.
Was passiert, wenn man wegen Körperverletzung angezeigt wird?
Sollten Sie eine Anzeige wegen Körperverletzung erhalten haben, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Bewahren Sie Ruhe.
- Sprechen Sie nicht ohne Anwalt oder Anwältin mit der Polizei, um keine belastenden Aussagen zu machen.
- Beantragen Sie (über Ihren Anwalt bzw. Ihre Anwältin) Einsicht in die Ermittlungsakte, um den Stand des Verfahrens zu kennen.
- Sichern Sie mögliche Beweise (z. B. Videoaufnahmen oder Zeugenaussagen), die Ihre Aussagen untermauern könnten.
Gut zu wissen: Da ein Anwalt bzw. eine Anwältin die genannteAkteneinsicht beantragen kann, gewinnen Sie schnell einen Überblick über das Ermittlungsverfahren. Dadurch kann bereits frühzeitig eine effektive Strategie zur Strafverteidigung entwickelt werden, um das Verfahren für Sie möglichst straflos und einfach zu gestalten. Auf keinen Fall sollten Sie Angaben bei der Polizei machen, ohne diese mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin zuvor abgestimmt zu haben. Aussagen Ihrerseits zum Vorfall oder Tathergang können Ihnen negativ ausgelegt werden und lassen sich im Rahmen des Verfahrens kaum mehr rückgängig machen.