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5 Rechtsirrtümer im Verkehrsrecht – das sollten Sie wissen

Das allgemein gesellschaftliche Rechtsverständnis weicht teilweise stark von den in den Gesetzbüchern festgehaltenen Regelungen ab. Insbesondere das Annehmen diverser Verkehrsmythen kann für Sie teure Konsequenzen nach sich ziehen, sobald Sie unbewusst gegen das tatsächlich geltende Recht verstoßen. Um Sie schon präventiv vor einem solchen Rechtsverstoß zu schützen, stellt Ihnen die Anwaltskanzlei Scheerer & Maly in diesem Artikel die populärsten Rechtsirrtümer des Verkehrsrechtes vor und berät Sie als Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart kompetent.

Der Auffahrende eines Unfalls ist immer der Schuldige

Bei einem Unfall gilt juristisch derjenige als schuldig, der den Zusammenstoß durch Missachtung der Verkehrsregeln verursacht hat. Zwar hängen derartige Unfälle häufig mit einem unzureichenden Sicherheitsabstand oder einer zu hohen Geschwindigkeit des Hintermannes zusammen, aber auch eine abrupte, grundlose Vollbremsung von vorne kann manchmal für Unfälle verantwortlich sein. Das Bremsen wegen eines die Fahrbahn kreuzenden Kleintieres kann einen Auffahrunfall gesetzlich nicht rechtfertigen. Eine Ausnahme stellen lediglich größere Tiere wie zum Beispiel Rehe dar.

Eine schriftliche Benachrichtigung an der Windschutzscheibe reicht aus

Nachricht von Unfallverursacher an Windschutzscheibe
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Entgegen dem weit verbreiteten Mythos reicht es bei einem Unfall, beispielsweise auf einem Parkplatz, nicht aus, einen Zettel mit den eigenen Kontaktdaten am beschädigten Wagen zu hinterlassen. Eine solche Nachricht kann durch Umwelteinflüsse wie Regen oder Wind einfach entfernt oder beschädigt werden und ist deshalb nicht rechtskonform.

Der Vorwurf der Fahrerflucht besteht auch weiterhin. Stattdessen sollten Sie mindestens 30 Minuten auf den betroffenen Fahrzeugbesitzer warten, bevor Sie schlussendlich die Polizei informieren müssen.

Das Nutzen von Kundenparkplätzen ist außerhalb der Öffnungszeiten erlaubt

Egal, ob Supermarkt oder Gastronomie: Auf privaten Parkplatzflächen, die ausdrücklich den jeweiligen Kunden vorbehalten sind, darf auch außerhalb der Öffnungszeiten nicht geparkt werden. Selbst wenn der Parkplatz nicht offiziell in Nutzung ist, kann der Besitzer aufgrund des widerrechtlichen Parkens einen von Ihnen zu zahlenden Abschleppdienst rufen. Dies gilt auch dann, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt geplant hatten, das Geschäft oder Restaurant zu besuchen.

Man muss den vorgeschlagenen Anwalt seiner Verkehrsrechtsschutzversicherung nehmen

Bei Inanspruchnahme einer Verkehrsrechtsschutzversicherung muss der durch die Versicherung vorgeschlagene Anwalt nicht zwingend übernommen werden. Die freie Anwaltswahl ist in Deutschland gesetzlich verankert. So wird gewährleistet, dass der Anwalt lediglich die Interessen seines Mandanten und nicht die der Versicherung vertritt.

Betrunken Fahrrad fahren, hat selten Konsequenzen

Zwei Weingläser auf einem Tisch und im HIntergrund zwei Fahrradfahrer
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Da auch Radfahrer gesetzlich gebundene Teilnehmer des Verkehrs darstellen, dürfen sie gemäß §316 Strafgesetzbuch (StGB) nicht betrunken fahren. Die Promillegrenze liegt mit 1,6 Promille deutlich höher als für Autofahrer, da durch die beschränkte Geschwindigkeit ein geringeres Gefährdungsrisiko vorliegt.

Eine Ausnahme bilden jedoch E-Bikes und S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h fahren können. Für sie gelten dieselben Regelungen wie für Automobile. Doch auch die Promillegrenze für Fahrradfahrer gilt nur eingeschränkt: Bei einer auffälligen Fahrweise oder einem Unfall kann sie aufgrund der vorliegenden Fahruntüchtigkeit auf bis zu 0,3 Promille gesenkt werden. Die Konsequenzen für Sie können dann ein hohes Strafgeld, Punkte in Flensburg oder die Aufforderung zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bzw. der Entzug des Pkw-Führerscheins sein.

In der Rechtsanwaltskanzlei Scheerer & Maly werden Sie in den Bereichen Arbeits-, Sozial- und Allgemeines Zivilrecht sowie im Verkehrsrecht und Strafrecht kompetent beraten und vertreten. Mit Thomas Scheerer steht Ihnen ein Fachanwalt für Sozialrecht und mit Tim Maly ein Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht zur Seite. Dabei behalten die Anwälte stets die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten im Blick und setzen sich mit dem nötigen Fachwissen für deren Rechte ein.

11 Kommentare zu “5 Rechtsirrtümer im Verkehrsrecht – das sollten Sie wissen

  1. Vielen Dank für diesen interessanten Artikel über die wichtigsten Rechtsfehler im Verkehrsrecht. Meine Tante hat vor einigen Tagen eine Geldstrafe bekommen und ich möchte ihr helfen, herauszufinden, ob etwas damit nicht stimmt. Sie verließ das Auto auf dem Parkplatz eines Supermarktes außerhalb der Öffnungszeiten, aber sie wartete eigentlich auf einen Freund, der seine Arbeit dort beendete. Ich denke, wir werden wahrscheinlich einen Anwalt brauchen, da es nicht ganz klar ist, wie wir vorgehen sollen.

  2. Gut zu wissen, dass man Kundenparkplätzen außerhalb der Öffnungszeiten nicht nutzen darf. Meine Schwester hat gestern Abend das Auto auf dem Parkplatz eines Minimarktes gelassen, als das geschlossen war. Sie musste dann den Abschleppdienst bezahlen. Jetzt werden wir das im Kopf behalten, wir waren bereit, unseren Anwalt zu kontaktieren.

  3. Ich wusste nicht, dass die Promillegrenze für Radfahrer um 1,6 Promille liegt. Ich finde es wichtig, dass Radfahrer die Normen des Strafgesetzbuches respektieren müssen. Sie sind oft auf der Straße und können eine Gefahr darstellen. Danke für den Beitrag, sehr informativ!

  4. Gut zu wissen, dass für E-Bikes dieselben Regelungen wie für Automobile gelten. Das finde ich völlig gerecht! Meine Tochter hat gestern einen Unfall mit einem E-Bike gehabt, zum Glück nichts Schlimmes, aber sie können oft eine Gefahr darstellen! Danke für den Beitrag, sehr interessant.

  5. Ich finde es erstaunlich, wie populär solche Rechtsirrtümer sind! Ich finde deinen Beitrag sehr hilfreich und es hat mir einen guten und klaren Überblick über das Thema angeboten! Ich werde auf jeden Fall deine Bemerkungen im Kopf behalten. Danke!

  6. Ich kann mir vorstellen, dass es bei einem Unfall nicht ausreicht, einfach einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterzulassen. Man muss also mindestens 30 Minuten auf den betroffen warten? Ich werde dies berücksichtigen, danke für die Infos!

    1. Hallo Herr Schneider,

      es freut uns sehr, dass wir Ihnen mit diesem Blogbeitrag helfen konnten.

      Ihre Rechtsanwaltskanzlei Scheerer & Maly

  7. Mein Bruder sucht seit einiger Zeit nach Tipps zu Verkehrsrecht. Gut, dass ich den Beitrag hier gefunden habe. Die Informationen sind wirklich hilfreich und interessant.

    1. Hallo Herr Hussing,

      es freut uns, dass wir Ihnen mit diesem Blogbeitrag helfen konnten.

      Ihre Rechtsanwaltskanzlei Scheerer & Maly

  8. Das Thema Verkehrsrecht interessiert mich schon seit Längerem. Ich bin immer auf der Suche nach neuen und interessanten Artikeln und Blogs zu diesem Thema. Es ist super, dass ich diesen Blog gefunden habe. Hier findet man echt viele hilfreiche Informationen.

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