Jetzt unverbindlich anfragen:

Scheerer: 0711/7187633-1
Maly: 0711/7187633-2

Frühzeitige Betreuung
durch Ihre Anwaltskanzlei Scheerer & Maly
© Dimco – stock.adobe.com

Ihre Rechte und Pflichten bei einem Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall ist für alle Beteiligten oftmals eine besonders stressige Situation. Nur wenige Fahrer wissen, was in solch einer angespannten Situation zu tun ist. Als Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart geben wir Ihnen von Kanzlei Scheerer & Maly hier einen Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten bei einem Verkehrsunfall.

So reagieren Sie richtig bei einem Verkehrsunfall

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, sollten Sie folgende Punkte unmittelbar nach dem Eintritt des Unfalls beachten:

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Sichern Sie die Unfallstelle durch das Einschalten des Warnblinkers, das Anlegen der Warnweste und das Aufstellen des Warndreiecks.
  • Leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe und rufen Sie einen Notarzt sowie die Polizei.
Autofahrer ruft Anwalt für Verkehrsrecht nach einem Unfall in Stuttgart an
© Dimco – stock.adobe.com

Das sind Ihre Rechte und Pflichten

Haben Sie diese Schritte befolgt, sollten Sie die Frage klären, welche Rechte und Pflichten Ihnen zukommen. Liegt ein Sachschaden vor, sollten Sie immer die Polizei rufen. Selbst wenn Ihnen ein Unfallbeteiligter anbietet, den Schaden außerpolizeilich zu regeln, sollten Sie in keinem Fall auf das Angebot eingehen. So können Folgeschäden meist kaum abgeschätzt werden. Das Rufen der Polizei ist Ihr Recht, das Ihnen keiner nehmen kann. Zu diesen Rechten zählt auch das Sichern von Beweisen, etwa mittels einer Handykamera. Daneben dürfen Sie auch Zeugen ansprechen und ihre Kontaktdaten aufnehmen. Darüber hinaus sind Sie nicht gezwungen, am Unfallort Schuldeingeständnisse zu machen.

Neben diesen Rechten haben Sie aber auch einige Pflichten. So müssen Sie, wenn Sie selbst den Unfall verursacht haben, in jedem Fall die Polizei rufen. Tun Sie dies nicht, so machen Sie sich der Fahrerflucht schuldig. Sie begehen eine Straftat nach § 142 des Strafgesetzbuches. Die Folge von Fahrerflucht kann eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren sein. Das Strafmaß hängt dabei von der Höhe des verursachten Schadens ab. Bei geringeren Schäden wird meist eine Geldstrafe erhoben oder der Führerschein entzogen.

Wir sind Ihr Fachanwalt für Verkehrsdelikte

Haben Sie einen Unfall verursacht oder sind als Geschädigter in einen Unfall verwickelt gewesen? Dann lassen Sie sich von uns vertreten. Wir verfügen über langjährige Expertise und helfen Ihnen, Ihr Recht zu erhalten. Kontaktieren Sie uns noch heute!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert