Ob im Privaten oder im Beruf: Das Mobiltelefon stellt für viele einen unersetzlichen Begleiter im Alltag dar. Beginnt es jedoch während einer Autofahrt zu klingeln oder soll es als Navigationsgerät dienen, gilt es, die aktuelle Rechtslage genau zu kennen. Andernfalls kann der unbedachte Griff zum Mobiltelefon schnell sehr teuer werden.
Was in Sachen Mobiltelefon im Straßenverkehr erlaubt ist und vor allem was nicht: Wir, die Experten der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly für Strafrecht und Verkehrsrecht in Stuttgart haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Telefonieren und Texten am Steuer: Was ist erlaubt – und was nicht?
Wer sein Mobiltelefon in die Hand nehmen will, muss hierfür sowohl das Fahrzeug als auch dessen Motor abstellen. Dies gilt nicht nur für Telefonate, sondern für alle Nutzungsformen, die die manuelle Bedienung des Geräts erfordern. Erst im Jahr 2018 zur Liste, der während der Fahrt verbotenen Handlungen, hinzugefügt wurden dabei das Schreiben oder Lesen von Nachrichten und auch das Ablehnen eines eingehenden Anrufs.
Wie Sie richtig mit dem Mobiltelefon navigieren
Moderne Smartphones dienen auch als Ersatz für ein handelsübliches Navigationsgerät. Erlaubt ist diese Nutzung durchaus, nur sollte das Telefon hierfür am besten in einer Halterung montiert und bei Fahrtantritt bereits auf Navigation eingestellt sein. Dasselbe gilt übrigens auch für Tablets und Navigationsgeräte: Auch diese Geräte dürfen Sie während der Fahrt weder in die Hand nehmen noch bedienen.
Die aktuellen Bußgelder für die Bedienung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr
Seit der Punktereform im Jahr 2014 sind die Bußgelder für Handynutzung am Steuer deutlich angestiegen. Erst am 19.10.2017 wurde die Rechtslage diesbezüglich noch einmal verschärft. Mit folgenden Strafen müssen Sie also rechnen:
Die Bedienung eines Mobiltelefons bei laufendem Motor kann derzeit mit einem Bußgeld von 100 Euro und mit einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Bei wiederholtem Verstoß kann außerdem ein Fahrverbot hinzukommen.
Entsteht infolge der Handynutzung eine Gefahrensituation, bedeutet dies ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro, zwei Punkte in Flensburg und obendrein einen Monat Fahrverbot.
Verursacht ein durch sein Mobiltelefon abgelenkter Fahrer einen Unfall, muss er, neben einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot gegebenenfalls auch Zahlungsausfälle vonseiten seiner Versicherung annehmen.
Da das Verursachen eines Unfalls infolge der Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer als grobe Fahrlässigkeit gilt, behalten sich zahlreiche Versicherungen vor, in solchen Fällen nicht für die dadurch entstandenen Schäden aufzukommen.
In der Rechtsanwaltskanzlei Scheerer & Maly werden Sie in den Bereichen Arbeits-, Sozial- und Allgemeines Zivilrecht sowie im Verkehrsrecht und Strafrecht kompetent beraten und vertreten.
Mit Thomas Scheerer steht Ihnen ein Fachanwalt für Sozialrecht und mit Tim Maly ein Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht zur Seite. Dabei behalten die Anwälte stets die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten im Blick und setzen sich mit dem nötigen Fachwissen für deren Rechte ein.