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Verkehrsrecht oder Strafrecht? Wir klären auf

Täglich geschehen auf Deutschlands Straßen Szenen, bei denen man denkt, dass das dort gezeigte Verhalten zur Anzeige kommen müsste. Allerdings ereignen sich täglich im Straßenverkehr Taten, die als Ordnungswidrigkeit, aber auch als Verkehrsstraftat zu ahnden sind. Der Unterschied ist jedoch für viele Menschen nicht plausibel und auch nicht bekannt. Als Anwälte für Strafrecht und Verkehrsrecht von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly klären wir auf.

Das Strafrecht in der Bundesrepublik Deutschland

Das deutsche Recht umfasst das Öffentliche Recht, das Zivilrecht und das Strafrecht. Eine strafrechtliche Prüfung erfolgt über das Strafgesetzbuch (StGB), welches die Voraussetzungen für Straftatbestände wie Diebstahl, Sachbeschädigung oder Totschlag festgelegt. Ebenso stellt sich die Frage, ob das jeweilige Handeln fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte.

Sinn dieser Maßnahmen liegt in repressiver sowie präventiver Natur. Durch die Bestrafung soll einerseits ein Fehlverhalten geahndet werden und andererseits eine abschreckende Wirkung, erneut Straftaten zu begehen, erzeugt werden. Daneben wird die Kausalität untersucht. Es wird geprüft, ob das jeweilige Handeln ursächlich für den entstandenen Schaden ist.

Das Verkehrsstrafrecht

Die Regelungen des Verkehrsstrafrechts sind im Gegensatz zu den weiteren strafrechtlichen Normen des StGB wegen ihrer Relevanz im Straßenverkehr nur teilweise durch das StGB anwendbar. Der Verursacher eines Verkehrsunfalls kann auch leicht einen Personenschaden verursachen. Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden wird daher in der Regel ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung eingeleitet.

Belange des Straßenverkehrs werden in einem gesonderten Verkehrsrecht geregelt. Die entsprechenden Gesetze sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie die Straßenverkehrsordnung (StVO). Es gibt aber auch Delikte aus dem Straßenverkehr, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet werden.

Autos auf Autobahn von oben
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Folgende Verkehrsdelikte werden nach dem StGB geahndet:

  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB)
  • Unterlassene Hilfeleistung (§ 323 c StGB)
  • Vollrausch (§ 323 a StGB)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs durch Missachtung der Vorfahrt oder unerlaubtem Wenden auf Autobahnen (§ 315 c StGB)
  • Nötigung durch Drängeln oder Ausbremsen (§ 240 StGB)

Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat

Der Hauptunterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat liegt darin, wie „schwer“ das zu ahndende Vergehen war. Somit umfasst eine Ordnungswidrigkeit die sogenannten „leichten“ Verstöße, deren Konsequenzen nicht schwerwiegend sind. Als Grundlage wird das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) angewendet. Eine Straftat wird nach dem Strafgesetzbuch bestraft.

Zudem unterscheidet sich eine Ordnungswidrigkeit von einer Straftat in Bezug auf die Definition. Eine Ordnungswidrigkeit umfasst eine rechtswidrige, vorwerfbare Handlung mit der Folge einer Ahndung als Geldbuße. Die Ordnungswidrigkeit stellt somit eine leichte Verletzung eines Rechts dar. § 1 des OWiG stellt jedoch klar, dass es sich auch bei einer Ordnungswidrigkeit um eine rechtswidrige Handlung handelt.

Eine Ordnungswidrigkeit kann auch verfolgt werden, wenn diese von einem Täter oder einer Täterin in einer nicht vorwerfbaren Art und Weise begangen wurde. Eine Straftat im Straßenverkehr gilt jedoch als schweres Vergehen, für das weitere Kriterien wie eine rücksichtslose Handlungsweise oder die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen vorliegen müssen.

Ein großer Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sind die Strafen, die an einen Täter oder eine Täterin verhängt werden. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt durch festgesetzte Regelsätze des Bußgeldkataloges. Sanktionsmöglichkeiten sind die Verhängung von Bußgeldern, die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister Flensburg sowie die Verhängung von Fahrverboten.

Ein weiterer Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat im Straßenverkehr ist, dass bei einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldbescheid verschickt wird. Bei einer Straftat kommt es zu einer Anzeige und Anklage durch die Staatsanwaltschaft.

Beispiele für Verkehrsordnungswidrigkeiten sind:

  • Handynutzung während einer Fahrt
  • Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit
  • Falschparken
  • Missachten eines Überholverbotes
  • Nichteinhalten des Abstandes
  • Fahren bei Rot

Ein Kommentar zu “Verkehrsrecht oder Strafrecht? Wir klären auf

  1. Gut zu wissen, dass bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden in der Regel ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung eingeleitet wird. Mein Onkel möchte sich nach Abschluss seines Jurastudiums im Bereich des Verkehrsrechts fortbilden lassen. Er wusste trotzdem nicht, dass sogar ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden eingeleitet werden kann.

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