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Verkehrsrecht: E-Roller & E-Bikes im Straßenverkehr

E-Roller & E-Bikes im Straßenverkehr in Stuttgart

In Stuttgart und vielen anderen Städten sind sogenannte E-Scooter, E-Roller und Elektrofahrräder inzwischen groß in Mode. Doch die Handhabung dieser relativ neuartigen Fahrzeuge sorgt bei vielen Verkehrsteilnehmern für Verunsicherung und Konflikte. Unklar ist oft, wo E-Roller und E-Bikes fahren dürfen, ob ein Führerschein benötigt wird, wer bei Unfällen haftet und ob Bußgelder anfallen können, wenn die Regeln nicht eingehalten werden. Die Anwaltskanzlei Scheerer & Maly klärt zum Thema E-Roller und E-Bikes im Straßenverkehr auf.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für E-Kleinstfahrzeuge?

Da wäre selbstverständlich die Straßenverkehrsordnung, die für alle Verkehrsteilnehmer gilt. Daneben ist für E-Scooter und E-Bikes die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge erschaffen worden. Sie gilt für Fahrzeuge mit einer Lenkstange, die bis zu 20 km/h fahren können und über eine Straßenzulassung verfügen. Unter diese Verordnung fallen demnach keine Airwheels oder E-Skateboards.

Wo dürfen Sie mit E-Scootern fahren?

E-Scooter-Fahrer
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Man sieht E-Roller hauptsächlich auf Fußgängerwegen fahren. Es könnte daher der Eindruck entstehen, das sei erlaubt. Doch dem ist nicht so! Die E-Scooter dürfen auf Fahrradstraßen, Radwegen und Radstreifen genutzt werden. Ist kein Radweg oder dergleichen vorhanden, darf auch auf der Fahrbahn gefahren werden. In der Fußgängerzone dürfen Sie damit nicht fahren, ebenso wenig wie auf Gehwegen und in Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung. Ausnahme: Die Straße ist ausdrücklich für E-Roller freigegeben. Die Freigabe für Radfahrer reicht nicht aus.

Was gibt es sonst zu beachten?

Für E-Scooter gilt keine Führerscheinpflicht, aber Sie müssen für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abschließen (das Versicherungskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht sein) und Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein, um mit den kleinen Rollern fahren zu dürfen. Einen Helm müssen Sie nicht tragen, zu empfehlen ist er aber dennoch. Zudem ist eine Promillegrenze zu beachten. Es gelten hier die gleichen Werte wie für Autofahrer: Ab 0,5 Promille begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und können dafür einen Bußgeldbescheid erhalten.

Wie hoch sind die Strafen bei Zuwiderhandlung?

Nach einer Alkoholfahrt beispielsweise müssen Sie mit etwa 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg rechnen. Bei Ausfallerscheinungen oder bei einer Promillezahl ab 1,1 ist das Fahren mit dem E-Roller sogar eine Straftat. Junge Fahrer unter 21 und frisch gebackene Führerscheinbesitzer müssen wissen, dass für sie eine Null-Toleranz-Grenze in Bezug auf Alkohol gilt. Sie dürfen unter Alkoholeinfluss überhaupt kein Fahrzeug lenken, wenn sie nicht ihren Führerschein riskieren wollen. Weitere Strafen:

  • Rote Ampel missachtet: mindestens 60 Euro
  • Fahren auf dem Fußgängerweg: bis zu 30 Euro
  • Fehlendes Versicherungskennzeichen: 40 Euro

Wer haftet bei einem Unfall?

Wenn Ihr E-Roller das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen trägt, wird Ihre Haftpflichtversicherung in aller Regel die Schäden übernehmen, die Dritten entstanden sind. Für den eigenen Schaden muss jeder Fahrer selbst zahlen.

Was gilt für E-Bikes?

Wenn Sie ein E-Bike fahren wollen, benötigen Sie dafür einen Mofaführerschein und müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Ihr Fahrzeug muss ein Versicherungskennzeichen tragen. Sie dürfen mit einem E-Bike innerorts auf der Fahrbahn oder auf speziellen Radwegen fahren, die mit „E-Bike frei“ gekennzeichnet sind. Außerorts dürfen Sie Radwege nutzen.

Wohin können Sie sich bei Problemen im Bereich Verkehrsrecht wenden?

Am besten ist es, Sie konsultieren rechtzeitig einen Anwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart. In Zweifelsfällen berät Sie Rechtsanwalt Maly aus unserer Kanzlei engagiert und kompetent.

E-Bike-Fahrer
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