Laut einer Statistik des Bundeskriminalamtes wurden allein in Baden-Württemberg im Jahr 2017 knapp 580.000 Straftaten erfasst – mit über 100.000 Opfern. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly vertreten unsere Mandanten in und um Stuttgart als erster Ansprechpartner für das Opferrecht in strafrechtlichen Angelegenheiten. Hier erfahren Sie, welche Rechte Ihnen im Falle eines Strafverfahrens zustehen.
Erstattung einer Strafanzeige
Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, dann haben Sie das Recht, Anzeige gegen den Täter zu erstatten. Dies ist auch dann möglich, wenn Sie den Täter nicht namentlich kennen. Ebenso ist bei einem unbekannten Täter, beispielsweise weil dieser sich zur Tatzeit maskiert hatte, eine Anzeige gegen Unbekannt möglich.
Nachdem die Anklage bei der Polizei eingegangen ist, erfolgt eine interne Prüfung anhand Ihrer Angaben. Dabei wird im selben Zuge die Verfolgungsverjährung (je nach Straftat 3-30 Jahre) überprüft, um entscheiden zu können, ob eine Festnahme erfolgen kann oder nicht.
Gebrauch des Zeugnisverweigerungsrechts
Der Gebrauch des Zeugnisverweigerungsrechts gehört zu den grundlegenden Opferrechten in Strafverfahren. Dieses gilt bei Verwandten in gerader Linie, also Eltern oder Kindern, ebenso wie bei Ehegatten.
Sollten diese Personen angeklagt werden, dürfen Sie als Opfer sowie als Zeuge auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht zurückgreifen und müssen keine Angaben machen.
Vor der Aufnahme Ihrer Aussagen muss eine Belehrung über das Recht zu schweigen erfolgen. Sollte eine solche Aufklärung nicht vorab stattgefunden haben, dürfen Ihre Aussagen in einem späteren Verfahren nicht verwendet werden.
Selbstverständlich können Sie jederzeit, auch mitten im Verfahren, Gebrauch von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht machen. Beachten Sie allerdings, dass alle Angaben, die vor diesem Zeitpunkt erfolgt sind, vor Gericht verwendet werden können.
Das Recht auf einen Anwalt
Als Opfer einer Straftat haben Sie bei unzureichenden finanziellen Verhältnissen das Recht, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Diese wird dazu benutzt, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der vor Gericht Ihre Interessen vertritt.
Das Recht auf einen Anwalt gilt ebenso für Minderjährige, beispielsweise im Falle einer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Neben dem juristischen Beistand sind Minderjährige vor Gericht zusätzlich auf eine gesetzliche Vertretung durch ihren Sorgeberechtigten angewiesen.
Nutzung opferschützender Bestimmungen
Gerade bei Minderjährigen oder stark traumatisierten Opfern ist es möglich, schonende Verfahren für die Vernehmung anzuwenden.
Diese Bestimmung ist kein direktes Recht des Opfers, kann aber nach Absprache mit dem Gericht durchgesetzt werden.
Folgende Möglichkeiten stehen dem Gericht bei der schonenden Vernehmung des Opfers zur Verfügung:
- Der Angeklagte muss den Saal verlassen und kann mit dem Opfer nicht in Kontakt treten.
- Das Opfer wird durch den Richter empfangen und muss nicht im Gerichtssaal erscheinen.
- Die Angaben des Opfers werden durch Video- und Audiomaterial im Gerichtssaal vorgespielt.
Das Recht, als Nebenkläger aufzutreten
Ist eine weitere Person Opfer einer Straftat geworden, die bereits vor Gericht verhandelt wird, kann sich diese als Nebenkläger dem Prozess anschließen. In diesem Fall erhält sie alle Rechte des Opfers, genießt ebenfalls die Akteneinsicht und kann im Falle eines nicht zufriedenstellenden Ergebnisses von Rechtsmitteln Gebrauch machen.
Danke für die Erklärung, dass es möglich ist, eine Beschwerde gegen einen unbekannten Täter einzureichen. Mein Freund wurde kürzlich Opfer eines Verbrechens, aber er weiß nicht, wer der Täter ist. Ich werde meinem Freund sagen, dass er mit einem Anwalt über die Rechte der Opfer sprechen soll.