Opferrecht

Hier stehen Ihnen Rechtsanwalt Maly sowie Rechtsanwältin Dietrich zur Seite.

Opfer von Straftaten sowie deren Angehörige haben gegen den oder die Täter im Strafverfahren Rechte, die entsprechend wahrgenommen und durchgesetzt werden können. Dies ist bereits im Ermittlungsverfahren, also sofort nach der Tat, möglich. Hierbei geht es vor allem um die Teilnahme am Strafverfahren im Wege der Nebenklage und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wie Schmerzensgeld, z.B. im Adhäsionsverfahren. Auch kann unter gewissen Voraussetzungen der Rechtsanwalt beigeordnet werden, sodass dem Opfer so wenig wie möglich zusätzliche Unkosten entstehen. Zudem gibt es die Möglichkeit der Gewährung von Prozesskostenhilfe.

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Tel.: 0711/7187633-2