Rechtliche Unterstützung bei Freiheitsdelikten in Stuttgart

Die Freiheit zählt neben der Würde, dem Leben und der körperlichen Unversehrtheit zu den unabdingbaren Grundrechten eines jeden Menschen. Damit ist sie eines der höchsten Güter der Demokratie. Dennoch kann sie durch sogenannte Freiheitsdelikte eingeschränkt werden. Darunter fällt nicht nur das Einsperren oder Gefangenhalten einer Person – auch das Einschränken des Handelns oder der Zwang zu einer bestimmten Handlung sind damit gemeint. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly aus Stuttgart kennen uns mit den Rechtsgrundlagen von Freiheitsdelikten aus und stehen Ihnen mit unserer Fachkompetenz beratend zur Seite.


Was ist ein Freiheitsdelikt?

Ein Freiheitsdelikt ist laut § 234 StGB eine Straftat, die sich gegen die Freiheit und den Frieden eines Menschen richtet. Dazu zählen neben dem Vermögen sowie die körperliche Integrität einer Person auch die Ehre und, wie der Name bereits verrät, die persönliche Freiheit. Die Delikte werden in zwei Gruppen unterteilt:

Taten, die die Freiheit eines Menschen räumlich verletzen:

  • Kinderhandel
  • Entführung
  • Menschenraub
  • Verschleppung
  • Hausfriedensbruch

Taten, die sich auf die freie Entscheidung eines Menschen beziehen:

  • Nötigung
  • Geiselnahme
  • Erpresserischer Menschenraub
  • Bedrohung

Weiterhin zählen zu den Freiheitsdelikten auch die Ehrendelikte, die Beleidigung und üble Nachrede umfassen.

Gefesselte Hände, symbolisch für ein Freiheitsdelikt

Ihre Kanzlei für Freiheitsdelikte in Stuttgart – kontaktieren Sie mich!

Tel.: 0711/7187633-2


Beispiele für Freiheitsdelikte


Wie sind die Strafen?

Bei einem Freiheitsdelikt liegt der Strafrahmen zwischen einer Geld- und einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren. Abhängig von der Schwere der Tathandlung kann diese auch als Verbrechen qualifiziert und entsprechend härter, d.h. mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, bestraft werden. Wird eine Tat als Verbrechen eingeordnet, wird dem Täter die Möglichkeit der Pflichtverteidigung eröffnet. Bei dieser tragen zunächst die Staatskassen die Anwaltskosten. Wird Ihnen ein Freiheitsdelikt vorgeworfen, sollten Sie dringend Ihr Schweigerecht wahrnehmen. Wenden Sie sich frühzeitig an unsere Anwaltskanzlei Scheerer & Maly in Stuttgart und lassen Sie sich kompetent von einem Anwalt für Strafrecht aus Stuttgart verteidigen.

FAQ Freiheitsdelikte