Was sind Ehrdelikte und Ehrverletzungen? Ausführliche Rechtsberatung in Stuttgart

Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und einem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte einer anderen Person ist oft fließend. Wird sie überschritten, kann schnell der Vorwurf des Ehrdelikts bzw. einer Ehrverletzung im Raum stehen, die auch als rufschädigendes Verhalten (sogenannter Rufmord) gesehen werden kann. Doch was ist darunter eigentlich zu verstehen? Es handelt sich dabei um Straftaten gegen die persönliche Ehre eines Menschen oder einer Gruppe von Menschen. Diese sind in den Paragrafen 185 bis 200 des Strafgesetzbuches geregelt und schützen das Rechtsgut der Ehre einer Person. So kann im Einzelfall bereits eine einfache Beleidigung strafrechtliche Folgen nach sich ziehen und eine Ehrverletzung darstellen. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly in Stuttgart kennen uns mit den strafrechtlichen Einzelheiten von Ehrdelikten aus und beraten Sie ausführlich zu Ihren Rechten.


Welche Straftaten zählen zu den Ehrverletzungen?

  • Beleidigung (§ 185 StGB)
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB)
  • Verleumdung (§ 187 StGB)

Voraussetzung für ein Ehrdelikt ist stets eine ehrverletzende Äußerung in Form einer Meinung oder einer unwahren bzw. nicht erweislich wahren Tatsache, die gegenüber einem Ehrträger geäußert wird. Oftmals ist die Abgrenzung von Meinungen und Tatsachen nicht ohne tiefgreifende Kenntnisse der Rechtsprechung möglich. Ist die ehrverletzende Tatsache nachweislich unwahr und wird wider besseren Wissens geäußert, so handelt es sich um einen rechtlichen Verstoß in Form einer Verleumdung. Umgangssprachlich werden diese Delikte auch als Rufmord betitelt, die das Ansehen der Person nachhaltig schädigen können.

Welche Strafen sind zu erwarten?

Eine Ehrverletzung kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren belegt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Freiheitsstrafe auch auf bis zu fünf Jahre belaufen.


Was ist ein Beispiel für eine übliche Nachrede?

Die üble Nachrede liegt dann vor, wenn Tatsachen verbreitet werden, die nicht als eindeutig wahr beweisbar sind. Das bedeutet, dass die Tatsache im Verlauf des Strafverfahrens nicht bewiesen werden kann. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn im Büro der Arbeitskollege oder die Arbeitskollegin das Gerücht verbreitet, dass ein bestimmter Mitarbeiter oder Mitarbeiterin klauen würde. Ebenso kann eine üble Nachrede dann gegeben sein, wenn Gerüchte über einen unwahren Drogenkonsum oder Gewaltvorwürfe verbreitet werden.


Wie kann ein Anwalt helfen?

Wird Ihnen eine Ehrverletzung vorgeworfen, sollten Sie rechtzeitig einen Anwalt oder eine Anwältin für Strafrecht hinzuziehen. Je früher Sie sich juristische Unterstützung holen, desto besser stehen die Chancen der Strafverteidigung, durch einen schriftlichen Antrag eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. So lassen sich auch die Konsequenzen oder anderweitige rechtliche Folgen eines rufschädigenden Verhaltens bestmöglich eindämmen. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly aus Stuttgart stehen Ihnen gerne mit unserer Fachkompetenz zur Seite. Denn wir wissen: Gerade bei kritischen, auch ehrverletzenden Äußerungen und Vorwürfen im Zusammenhang mit Rufmord ist im Einzelfall eine ausgefeilte Argumentation gefragt, die nur ein fachkundiger Jurist vornehmen kann.

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Tel.: 0711/7187633-2

Paragraph 185 zu Beleidigung

FAQ Ehrdelikte

Was passiert, wenn man wegen Beleidigung angezeigt wird? Diese und weitere Fragen klären wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly für Sie in diesem FAQ.