Was sind Ehrdelikte? Ausführliche Rechtsberatung in Stuttgart

Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und einem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte einer anderen Person ist oft fließend. Wird sie überschritten, kann schnell der Vorwurf des Ehrdelikts im Raum stehen. Doch was ist darunter eigentlich zu verstehen? Es handelt sich dabei um Straftaten gegen die persönliche Ehre eines Menschen oder einer Gruppe von Menschen. Diese sind in den Paragrafen 185 bis 200 des Strafgesetzbuches geregelt und schützen das Rechtsgut der Ehre einer Person. So kann im Einzelfall bereits eine einfache Beleidigung strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly in Stuttgart kennen uns mit den strafrechtlichen Einzelheiten von Ehrdelikten aus und beraten Sie ausführlich zu Ihren Rechten.


Welche Straftaten zählen zu den Ehrdelikten?

  • Beleidigung (§ 185 StGB)
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB)
  • Verleumdung (§ 187 StGB)

Voraussetzung für ein Ehrdelikt ist stets eine ehrverletzende Äußerung in Form einer Meinung oder einer unwahren bzw. nicht erweislich wahren Tatsache, die gegenüber einem Ehrträger geäußert wird. Oftmals ist die Abgrenzung von Meinungen und Tatsachen nicht ohne tiefgreifende Kenntnisse der Rechtsprechung möglich. Ist die ehrverletzende Tatsache nachweislich unwahr und wird wider besseren Wissens geäußert, so handelt es sich um einen rechtlichen Verstoß in Form einer Verleumdung.

Welche Strafen sind zu erwarten?

Ein Ehrdelikt kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren belegt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Freiheitsstrafe auch auf bis zu fünf Jahre belaufen.


Wie kann ein Anwalt helfen?

Wird Ihnen eine Ehrverletzung vorgeworfen, sollten Sie rechtzeitig einen Anwalt für Strafrecht aus Stuttgart hinzuziehen. Je früher Sie sich juristische Unterstützung holen, desto besser stehen die Chancen der Strafverteidigung, durch einen schriftlichen Antrag eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly aus Stuttgart stehen Ihnen gerne mit unserer Fachkompetenz zur Seite. Denn wir wissen: Gerade bei kritischen, auch ehrverletzenden Äußerungen ist im Einzelfall eine ausgefeilte Argumentation gefragt, die nur ein fachkundiger Jurist vornehmen kann.

Ihre Kanzlei für Ehrdelikte in Stuttgart – kontaktieren Sie mich!

Tel.: 0711/7187633-2

Paragraph 185 zu Beleidigung

FAQ Ehrdelikte

Was passiert, wenn man wegen Beleidigung angezeigt wird? Diese und weitere Fragen klären wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly für Sie in diesem FAQ.