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Schweigen im Strafrecht – Aussageverweigerung und Zeugnisverweigerung vom Rechtsanwalt aus Stuttgart erklärt

„Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden.“ Zugegeben, das ist ein Zitat aus einer Krimiserie. Doch diese Aussage gilt ähnlich auch im deutschen Strafrecht. Dabei unterscheidet man die:

  • Aussageverweigerung
  • Zeugnisverweigerung

Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly aus Stuttgart beleuchten hier das Thema Schweigen im Strafrecht im Detail und bieten Ihnen gerne als Anwälte für Strafrecht in Stuttgart rechtlichen Beistand.

Das Recht zu Schweigen

Das Recht, im deutschen Strafverfahren zu schweigen, haben:

  • der Angeklagte
  • Zeugen

Die Verweigerungsrechte sind jedoch in ihren Voraussetzungen unterschiedlich ausgeprägt. Insbesondere für Zeugen gilt das Schweigerecht nicht uneingeschränkt. Für beide Gruppen ist aber der Grundsatz anzuwenden: Wer seine Rechte kennt, kann sich klug verhalten. Die Inanspruchnahme des Schweigerechts sollte daher immer mit einem Fachanwalt besprochen werden.

Das Aussageverweigerungsrecht

Das Aussageverweigerungsrecht obliegt dem Beschuldigten. Es gilt sowohl in Strafverfahren als auch bei Ordnungswidrigkeiten. Dieses Recht ist zwar in der Strafprozessordnung nirgendwo explizit normiert. Es ergibt sich jedoch aus § 136 StPO sowie aus dem Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst anzuklagen. Dieser Grundsatz ist auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt.

In den meisten Fällen wird die Wahrscheinlichkeit, sich durch eine eigene Einlassung zu entlasten, durch den Beschuldigten deutlich überschätzt. Das Risiko ist ungleich größer, durch verzerrte Auslegung der Aussage, unvollständige Aufnahmen der Mitteilung in den Polizeivermerken und Fehlinterpretationen Nachteile zu erleiden.

Eine negative Folge darf dem Beschuldigten nicht entstehen, wenn er sich für das Aussageverweigerungsrecht entscheidet, auch wenn dies oft suggeriert wird. Auf der anderen Seite kann ein Teilschweigen bei einer Teilaussage wiederum einen negativen Eindruck hervorrufen.

Das Zeugnisverweigerungsrecht

Es werden folgende Gründe unterschieden, warum man als Zeuge keine Auskunft geben muss:

  • Familiäres Verhältnis mit dem Beschuldigten
  • berufsbedingtes Rechtsverhältnis
  • Selbstschutz

Wer in einer persönlichen Beziehung im Sinne des § 52 StPO zum Beschuldigten steht, insbesondere Blutsverwandtschaft, dem steht das Zeugnisverweigerungsrecht zu. Deshalb hat die Polizei oder der Richter den Zeugen vor seiner Aussage immer zu seiner persönlichen Beziehung mit dem Beschuldigten zu fragen.

Ärzte, Steuerberater, aber auch Anwälte unterliegen einer Schweigepflicht, die sich aus den Bestimmungen zu ihrem jeweiligen Beruf ergeben. Diese dürfen sie nur mit dem Einverständnis des Betroffenen brechen. Deshalb steht auch ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.

Eine besondere Form der Zeugnisverweigerung ist die Auskunftsverweigerung. Diese ist dann angemessen, wenn sich der Zeuge durch seine Aussage einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt sehen könnte. Man nennt dies auch den Selbstschutz. Auch hier kommt der Grundsatz zur Anwendung: Niemand muss sich selbst belasten.

Beratung durch einen Anwalt zum Aussageverweigerungsrecht
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Beratung durch einen Fachanwalt

Ist es ratsam, von seinem Schweigerecht im Strafverfahren Gebrauch zu machen? Dies hängt sicherlich immer vom Einzelfall ab. Im Zweifel sollte der Beschuldigte besser schweigen, als sich durch seine Aussage in Gefahr zu bringen. Die Beratung mit dem Strafverteidiger sollte einer solchen Entscheidung vorausgehen.

Was gehört nicht zum Schweigerecht?

Der Beschuldigte muss unabhängig von seinem Schweigerecht die Pflichtangaben zu seiner Person machen. Der Zeuge ist zur Aussage verpflichtet, sofern er nicht einen der oben genannten Gründe für das Zeugnisverweigerungsrecht anwenden kann. Auch hier hilft die anwaltliche Beratung – kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Scheerer & Maly in Stuttgart.

2 Kommentare zu “Schweigen im Strafrecht – Aussageverweigerung und Zeugnisverweigerung vom Rechtsanwalt aus Stuttgart erklärt

  1. Super geschriebener und informativer Artikel :-). Eine sehr gute Aufstellung. In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen 🙂

  2. Vielen Dank für diesen Artikel über das Strafrecht. Mein bester Freund ist jetzt in einen Strafrechtsfall verwickelt. Ich werde diesen Artikel mit ihm teilen, während er nach einem Anwalt sucht, der ihm bei seinem Strafrechtsfall helfen kann.

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