Jetzt unverbindlich anfragen:

Scheerer: 0711/7187633-1
Maly: 0711/7187633-2

Frühzeitige Betreuung
durch Ihre Anwaltskanzlei Scheerer & Maly
© Gina Sanders – stock.adobe.com

Einen Anwalt nehme ich mir nicht, das ist so teuer

Ob Autounfall, ein Vorfall auf der Arbeit oder im Fall einer Belästigung – in schwerwiegenden Fällen sollten Sie sich immer den Rat eines Anwalts einholen. Der ist so teuer denken Sie?
Ein Anwalt mit bestimmten Schwerpunkten wie beispielsweise Verkehrsrecht, Arbeitsrecht oder ein Anwalt für Strafrecht vertritt Sie jedoch in Ihrem Anliegen mit der nötigen Portion Wissen und auf Augenhöhe mit Gericht und Staat. Wussten Sie zudem, dass Sie sich zunächst kostenlos beraten lassen können, wenn Sie lediglich Informationen zu Ihrer Angelegenheit benötigen?
Wir, die Anwaltskanzlei Scheerer & Maly, klären Sie über die Anwaltskosten auf und warum die anwaltliche Arbeit in Ihrer Sache sinnvoll sein kann.

Was kostet ein Anwalt?

Rechtsanwälte dürfen mit entsprechender Bescheinigung des Mandanten eine kostenlose Erstberatung anbieten. Mit einer Zuzahlung von 15 € erhalten Sie mit dem sogenannten Beratungsschein einen ersten anwaltlichen Rat. Liegt eine solche Bescheinigung nicht vor, gilt der Satz von maximal 250 € für das erste Beratungsgespräch. Wurde bereits eine Klage erhoben, kann die Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden, die die anwaltliche Beratung mit einschließt.

Generell sind die Anwaltsgebühren im RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Die Kosten dürfen nicht darüber, aber auch nicht darunter liegen. Sonst gilt die vereinbarte Honorierung, ein Pauschal- oder Zeithonorar für die Arbeit zwischen Mandant und Anwalt.

Hierbei unterscheidet man des Weiteren auch zwischen einer gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung. Die Kosten berechnen sich dabei aus dem Streitwert. Es gilt: Je höher der Streitwert, desto höher ist das Haftungsrisiko für den Anwalt und desto höher auch der Arbeitsaufwand und die Kosten.

Mann beauftragt Anwalt
© adobeStock/Freedomz

Ab wann Sie bei einem Anwalt mit Kosten rechnen müssen

Generell raten wir Ihnen: Sprechen Sie vorher mit Ihrem Anwalt über mögliche Kosten. Nur so ist Ihnen die volle Transparenz gewährleistet.

Es ist Anwälten erlaubt, eine kostenlose Erstberatung anzubieten. Ist dies nicht Teil der Leistung des Anwalts, ist für eine Erstberatung mit maximalen Kosten von ca. 250 € zu rechnen. Gehen Sie dabei stets von einer Kostenpflicht aus, außer der Anwalt informiert Sie über die Kostenfreiheit. Wird der Anwalt daraufhin für Sie tätig, in dem er beispielsweise die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft aufnimmt, kann er eine Geschäftsgebühr berechnen.

Warum man immer einen Anwalt zurate ziehen sollte

Wer sich als Mandant selbst vertreten will, sollte sich immer vor Augen halten, dass ein Anwalt:

  • mit den Gesetzen, Regeln und Gegebenheiten vor Gericht bestens vertraut ist
  • Akteneinsicht erhält und diese aufgrund seiner Erfahrung für Ihren Fall genauestens analysieren kann
  • die Kommunikation mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht für Sie übernimmt
  • Ihnen professionelle Verteidigungsstrategien oder Vorgehensweisen vorschlagen wird, die sich positiv auf Ihren Fall auswirken

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert