Sie haben einen Brief mit einer polizeilichen Vorladung erhalten und fragen sich, ob Sie darauf reagieren müssen? In diesem Moment der Unsicherheit machen viele Beschuldigte Fehler, die sie später im Verfahren belasten. Tatsächlich müssen Sie die Vorladung nicht immer befolgen. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht kann Ihnen dabei helfen, richtig zu reagieren. Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick darüber, was eine polizeiliche Vorladung bedeutet und welches Verhalten empfehlenswert ist.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- In der Regel müssen Sie nicht zur polizeilichen Vernehmung erscheinen, es gibt aber Ausnahmen.
- Schweigen ist normalerweise besser als unbedachte Äußerungen gegenüber der Polizei.
- Ein Rechtsanwalt kann die Akten einsehen und eine schriftliche Stellungnahme für Sie verfassen.
Was genau ist eine polizeiliche Vorladung?
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens vernimmt die Polizei Zeugen und Zeuginnen sowie Beschuldigte und sammelt Informationen für die Anklageerhebung. Es gibt verschiedene Arten von Vorladungen zu einer solchen Vernehmung. Daraus ergeben sich jeweils unterschiedliche Verpflichtungen und Konsequenzen für Sie. So macht es einen Unterschied, in welcher Rolle Sie vorgeladen werden:
- Zeuge oder Zeugin: Sie müssen die Vorladung nur befolgen, wenn sie von der Staatsanwaltschaft angeordnet wurde. Sie können in bestimmten Fällen von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
- Beschuldigter oder Beschuldigte: Sie müssen die Vorladung nur befolgen, wenn sie von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht kommt. Sie haben keine Aussagepflicht.
Wichtig ist dabei auch der Unterschied zwischen einer polizeilichen Vorladung und einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Wer die Vorladung ausgesprochen hat, können Sie dem Vorladungsschreiben entnehmen. Bei polizeilichen Vorladungen als Beschuldigter sind Sie im Allgemeinen nicht verpflichtet, diese zu befolgen. Werden Sie durch die Staatsanwaltschaft oder einen Richter bzw. eine Richterin vorgeladen, als Zeuge, Zeugin oder als beschuldigte Person, müssen Sie der Vorladung Folge leisten.
Bin ich verpflichtet, zur Vorladung zu erscheinen?
Normalerweise sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Das bedeutet allerdings nicht, dass es eine gute Idee ist, die Vorladung zu ignorieren. Werden Sie als Beschuldigter oder Beschuldigte vorgeladen, bedeutet dies, dass gegen Sie ermittelt wird. Es könnten also weitere polizeiliche Maßnahmen, wie eine Hausdurchsuchung, bevorstehen. Wenn Sie nicht reagieren, können Sie auch nicht frühzeitig den Verdacht gegen Sie ausräumen. Deshalb sollten Sie das weitere Vorgehen umgehend mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Strafrecht besprechen.
Wenn allerdings in der Vorladung auf eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht hingewiesen wird, müssen Sie erscheinen. Bei Nichterscheinen sind folgende Konsequenzen möglich:
- Für Beschuldigte kann eine zwangsweise Vorführung bei der Staatsanwaltschaft oder dem Richter bzw. der Richterin angeordnet werden.
- Zeugen und Zeuginnen drohen ein Ordnungsgeld oder, bei weiterer Weigerung, sogar Ordnungshaft.
Beschuldigte haben auch in diesem Fall ein Aussageverweigerungsrecht. Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Als Zeuge oder Zeugin müssen Sie in der Regel aussagen und haben nur als Ehepartner bzw. Ehepartnerin oder nahe Verwandte der beschuldigten Person ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Wie verhalte ich mich bei der Vorladung richtig?
Die richtige Reaktion auf eine Vorladung ist, Ruhe zu bewahren und das weitere Vorgehen mit einem Rechtsanwalt zu besprechen. Jede unbedachte Reaktion an dieser Stelle birgt das Risiko, ungewollt zur Erhebung einer Anklage beizutragen. Selbst wenn Sie völlig unschuldig sind, setzen Sie sich einem Risiko aus, wenn Sie zur Vernehmung erscheinen oder bei der Polizei anrufen, um die Vorladung zu besprechen. Gar nicht zu reagieren, ist allerdings auch nicht zu empfehlen. Mit einer schriftlichen Stellungnahme über Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin lassen sich weitere Ermittlungen gegen Sie möglicherweise abwenden, ohne dass Sie bei einer Vernehmung aussagen müssen.
Sie sollten auch nicht unvorbereitet zu einer Zeugenvernehmung erscheinen. Ansonsten riskieren Sie möglicherweise, durch widersprüchliche Aussagen selbst verdächtig zu wirken. Beschuldigen Sie in Ihrer Aussage fälschlicherweise eine Person einer Straftat oder machen Sie bestimmte unwahre Aussagen über andere Personen, machen Sie sich eventuell sogar für falsche Verdächtigung oder Verleumdung strafbar. Deshalb ist auch hier die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in vielen Fällen zu empfehlen.
Rechtliche Tipps vom Profi: Wann eine Anwältin oder ein Anwalt unverzichtbar sind
Es gibt zwei entscheidende Gründe, sich nach dem Erhalt einer Vorladung direkt an eine Anwältin oder einen Anwalt zu wenden. Erstens haben diese die Möglichkeit, Akteneinsicht zu erhalten. So erfahren Sie genau, was gegen Sie vorliegt und welche Informationen die Polizei bisher hat. Zweitens ist die professionelle Erfahrung wichtig, um zu entscheiden, welche Aussagen Sie entlasten können und wann Sie besser schweigen. Am sichersten ist eine schriftliche Stellungnahme anstelle einer mündlichen Aussage. In solchen Aussagen unterlaufen immer wieder typische Fehler, die zu vermeiden sind:
- Beschuldigte machen widersprüchliche Aussagen.
- Beschuldigte geben unaufgefordert Informationen preis, die sie selbst belasten.
- Beschuldigte geben Informationen preis, die der Polizei noch nicht bekannt waren.
Gerade das Risiko, sich versehentlich selbst zu belasten, ist in der stressreichen Vernehmungssituation nicht zu unterschätzen. Ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin kennt die Vernehmungsstrategien und weiß, welche Aussagen vor Gericht mehr oder weniger Gewicht haben. Auch deshalb ist es unbedingt empfehlenswert, sich professionell unterstützen zu lassen.
Richtig auf die Vorladung reagieren
Kurz gesagt: Sie sollten auf eine Vorladung – egal ob als Zeuge, Zeugin oder Beschuldigter – reagieren. Allerdings ist die beste Reaktion der Anruf bei der Anwältin oder dem Anwalt für Strafrecht. Nur so können Sie Fehler vermeiden, die sich möglicherweise später nicht mehr korrigieren lassen. Nicht zuletzt ist ein großer Vorteil der Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin die Möglichkeit der Akteneinsicht. Melden Sie sich also umgehend bei uns, wenn Sie eine Vorladung erhalten haben. Wir besprechen alles Weitere mit Ihnen.