Rechtliche Regelungen rund um Vermögensdelikte in Stuttgart

Über die Hälfte aller in Deutschland registrierten Straftaten entfallen auf sogenannte Vermögensdelikte. Darunter werden alle Delikte zusammengefasst, die andere Personen am Vermögen schädigen – im Gegensatz zu Körperverletzungsdelikten, die sich direkt gegen die körperliche Unversehrtheit von Menschen richten. So beziehen sich jährlich etwa ein Drittel aller polizeilichen Ermittlungsverfahren auf Eigentums- und Vermögensdelikte. Worin der Unterschied zwischen den beiden Straftaten besteht und welche Sanktionen bei einem Verstoß zu erwarten sind, erklären wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly im Folgenden.


Was sind Vermögensdelikte und Eigentumsdelikte?

Eigentumsdelikte umfassen rechtswidrige Handlungen, die sich gegen eine fremde Sache richten. Dazu zählen die Tatbestände Diebstahl (§§ 242 ff. StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Raub (§§ 249 ff. StGB), Räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB).

Vermögensdelikte hingegen richten sich gegen das Vermögen als Ganzes, also gegen das Eigentum einer Person, das einen messbaren wirtschaftlichen Wert hat. Ein kaputter, wertloser Stuhl zählt beispielsweise nicht zum Vermögen einer Person, steht aber dennoch in dessen Eigentum. Bei den Vermögensdelikten steht daher die Bereicherungsabsicht, bei den Eigentumsdelikten hingegen die reine Zueignungsabsicht des Täters im Vordergrund.

Was fällt alles unter Vermögensdelikte?

Nach dem deutschen Strafrecht zählen folgende Taten zu den Vermögensdelikten:

  • Diebstahl
  • Betrug
  • Unterschlagung
  • Untreue
  • Raub
  • Erpressung
  • Hehlerei

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Welche Strafen sind bei Vermögensdelikten zu erwarten?

Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl. Je nach Delikt sowie Intensität und Schwere der Tat sieht der Gesetzgeber bei Vermögensdelikten ein Strafmaß von Geldstrafe bis hin zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor.


Wie kann ein Anwalt helfen?

Wird Ihnen von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ein Vermögensdelikt vorgeworfen, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Strafrecht aus Stuttgart einschalten. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly aus Stuttgart beraten und vertreten Sie fachkompetent. Je früher Sie uns hinzuziehen, desto besser stehen die Chancen, durch eine zielgerichtete Strafverteidigung eine vorzeitige Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

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Dieb bricht mit Brechstange in Wohnung ein

FAQ Vermögensdelikte

Was ist Erpressung und was ist eigentlich der Unterschied zwischen Unterschlagung und Diebstahl? Diese Fragen beantworten wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly für Sie.