Verkehrsunfall in Stuttgart: die wichtigsten Rechtsinfos auf einen Blick

Wer ist schuld? Was passiert mit dem kaputten Auto? Wer kommt für den Schaden auf? Nach einem Verkehrsunfall tauchen bei den Beteiligten viele Fragen auf. Dabei ist ein Unfall in deutschen Städten bei weitem keine Seltenheit: Statistisch gesehen passiert alle 12 Sekunden ein Unfall. Dennoch weiß kaum jemand, was in dieser heiklen Angelegenheit zu tun ist und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly sind Ihr Anwalt für Verkehrsrecht aus Stuttgart und klären Sie umfassend darüber auf, was bei einem Verkehrsunfall zu beachten ist.


Was ist nach einem Verkehrsunfall als Erstes zu tun?

  • Sichern Sie die Unfallstelle, schalten Sie den Warnblinker an und stellen Sie das Warndreieck in einem Abstand von 50 bis 100 m auf.
  • Leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe.
  • Sammeln Sie Beweise: Fotografieren Sie den Unfallort und die beteiligten Fahrzeuge.
  • Machen Sie neben Übersichtsfotos auch Detailfotos von den entstandenen Schäden.
  • Fertigen Sie eine Unfallskizze an.
  • Achten Sie auf Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte.
  • Füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner den Unfallbericht, den Sie in der Regel in Ihrem Handschuhfach finden, aus.
  • Notieren Sie das amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Name und Anschrift der Unfallgegner und möglicher Zeugen sowie Versicherungsgesellschaften der Unfallgegner.
  • Falls erforderlich, rufen Sie die Polizei. Dies sollte immer dann der Fall sein, wenn Personen verletzt wurden, ein hoher Sachschaden entstanden ist oder der Verdacht auf eine Straftat (z.B. Unfallflucht, Alkohol am Steuer) besteht.

Verkehrsunfall


Welche Rechte habe ich als Geschädigter?

Ist man unverschuldet mit seinem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, hat man als Geschädigter natürlich Rechte. Zuerst einmal steht es dem Unfallgeschädigten zu, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser sichert Beweise, hält die entstandenen Schäden fest und schätzt die Schadenshöhe objektiv ein. Zudem können geschädigte Personen folgende Kosten bei der gegnerischen Versicherung geltend machen:

  • Reparaturen am Fahrzeug
  • Eventuelle Verletzungen des Unfallopfers
  • Körperliche und psychische Schäden
  • Wiederbeschaffung beschädigter Gegenstände
  • Schadenregulierung
  • Eventuelle Arbeitsunfähigkeit
  • Kosten für den Ausfall des Fahrzeugs

Als unfallgeschädigte Person empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, eine gewisse Skepsis an den Tag zu legen. Sollte beispielsweise die gegnerische Versicherung die gesamte Abwicklung des Schadens übernehmen wollen, besteht das Risiko, dass dies gegen die Interessen des Unfallopfers geschieht. Damit die Kosten auf keinen Fall gedrückt werden können, sollten Sie sich unbedingt an einen unabhängigen Sachverständigen wenden und die Ihnen zustehenden Rechte in vollem Umfang in Anspruch nehmen.

Wann sollte ich bei einem Unfall einen Anwalt einschalten?

Rechtsanwälte sollten nicht erst hinzugezogen werden, wenn es Probleme gibt und sich Schwierigkeiten abzeichnen. Wenden Sie sich frühzeitig an unsere Kanzlei in Stuttgart, können wir Nachteilen von vornherein entgegenwirken. Wir kennen uns mit den Einzelheiten des Verkehrsrechts aus und können Sie auf Ihre Rechte hinweisen. Auch als Verursacher eines Unfalls ist es ratsam, Kontakt zu unseren Anwälten aufzunehmen. Wir prüfen, welche Ansprüche gegen Sie bestehen und ob Sie möglicherweise nur eine Teilschuld trifft. Wenden Sie sich in Verkehrsfragen jederzeit an unsere Kanzlei!

Ihre Kanzlei für Verkehrsunfälle in Stuttgart – kontaktieren Sie mich!

Tel.: 0711/7187633-2