Rechtliche Fakten rund um das Verkehrsstrafrecht in Stuttgart

Das Verkehrsrecht ist der Überbegriff für alle Normen, die mit dem Verkehr in Verbindung stehen. Dazu zählen Vorschriften aus dem öffentlichen Recht, zum Beispiel das Verkehrsverwaltungsrecht (Entzug der Fahrerlaubnis) und das Verkehrsbußgeldrecht (Verwarnungen und Bußgelder), das Verkehrsstrafecht (z.B. Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht), und dem privaten Recht, zum Beispiel das Verkehrshaftungsrecht (Schadenersatz). Autofahrende, Fußgänger und Fußgängerinnen sowie Radfahrende – kurzum alle Personen, die am Verkehrsgeschehen teilnehmen – haben sich an das Verkehrsrecht zu halten.
Als Teilgebiet des öffentlichen Verkehrsrechts befasst sich das Verkehrsstrafrecht mit der Sicherheit im Straßenverkehr. Das zugrunde liegende Strafgesetzbuch (StGB) beinhaltet nur Verkehrsstraftaten, keine Ordnungswidrigkeiten. Die Delikte im Straßenverkehr gelten als schwerwiegende Verstöße. Als Ihre Anwaltskanzlei Scheerer & Maly in Stuttgart stehen wir Ihnen bei allen Fragen zum Verkehrsstrafrecht zur Seite.

Wodurch unterscheiden sich Verkehrsstrafrecht und generelles Strafrecht?

Das Verkehrsstrafrecht wiederum ist ein Teil des allgemeinen Strafrechts. Es wird überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, genauso wie die anderen, nicht verkehrsbezogenen Straftaten auch. Von allen strafrechtlichen Verurteilungen in Deutschland entfallen circa 20 bis 25 Prozent auf das Verkehrsstrafrecht, woran die große Bedeutung erkennbar wird. Strafrechtliche Vorschriften sind stets vom Zivilrecht abzugrenzen. Beim (Verkehrs-)Strafrecht geht es um eine strafrechtliche Verurteilung, also eine Bestrafung, und beim Zivilrecht geht es um private Schadensersatzansprüche zum Beispiel aufgrund eines Unfalls.


Ordnungswidrigkeit vs. Straftat: Wo liegt der Unterschied?

Von Straftaten geht eine höhere kriminelle Energie aus als von Ordnungswidrigkeiten, weshalb diese in der Regel eine größere Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen und härter bestraft werden. Das Ziel der vergleichsweise harten Bestrafung nach dem StGB besteht darin, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Wird eine Ordnungswidrigkeit meist mit einem Bußgeld bestraft, so wird bei einem Verkehrsdelikt ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Dabei ist das Strafmaß nicht starr festgelegt, weshalb das frühzeitige Hinzuziehen eines Rechtsanwalts für Verkehrsstrafrecht unabdingbar ist. Eine Ausnahme gilt für Verkehrsdelikte, bei denen Ablauf und Schuld eindeutig sind. Ist dies der Fall, kann eine Gerichtsverhandlung ausbleiben und der Strafbefehl sofort erlassen werden. Wird innerhalb einer zweiwöchigen Frist kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Die Unterscheidung zwischen Verkehrsrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht ist für Ihren Rechtsanwalt relevant, um das optimale Vorgehen zu bestimmen. Sie selbst brauchen diese Abgrenzung aber nicht unbedingt zu kennen.


Welches sind die häufigsten Verkehrsdelikte?

Die häufigsten Verkehrsdelikte auf deutschen Straßen sind folgende:

  • Kennzeichenmissbrauch
  • Unerlaubtes Fahren trotz Fahrverbot
  • Fahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Hinterziehung der Kfz-Steuer
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht/Unfallflucht)
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Verbotenes Kraftfahrzeugrennen
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung

Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly in Stuttgart wissen, dass bei einer Verkehrsstraftat ein Rechtsanwalt eine entscheidende Rolle spielt. Schließlich entscheidet das Gericht in jedem Einzelfall, welches Strafmaß erteilt wird. Wir verschaffen uns einen Überblick über die jeweiligen Umstände des Tathergangs und beraten Sie mit Rechtskompetenz und Erfahrung zu Ihren Möglichkeiten.

Im Einzelnen betreuen wir Sie in allen Verkehrsrechtsbereichen: Zum Beispiel helfen wir Ihnen, wenn Sie mit Alkohol oder Cannabis am Steuer angehalten wurden. Wir unterstützen Sie in Bußgeldverfahren und bei Führerscheinentzug und Neuerteilung. Außerdem beraten wir Sie kompetent zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Ebenso gehört die Verteidigung bei fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung zu unserem Fachgebiet. Zur anwaltlichen Praxis gehört natürlich zudem die Erstreitung von Kaskoentschädigungen.

Welche Sanktionen sind im Verkehrsstrafrecht sind zu erwarten?

Verstöße gegen das Verkehrsstrafrecht können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt werden. Da es für Verkehrsdelikte kein starres Strafmaß gibt, kann dieses im Einzelfall variieren. Bei bestimmten Verkehrsstraftaten, den sogenannten Katalogtaten, kann zusätzlich der Entzug der Fahrerlaubnis folgen. Darunter fallen:

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Nach Ablauf der Sperrfrist muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Wurde lediglich ein Fahrverbot von ein bis sechs Monaten verhängt, kann die betreffende Person anschließend wieder ohne eine Neubeantragung am Straßenverkehr teilnehmen.


Warum ein Anwalt für Verkehrsstrafrecht?

Ein Verkehrsdelikt ist keine Bagatelle. Nicht ohne Grund zieht eine solche Tat ein Verfahren vor Gericht nach sich. Sind Sie von einem solchen Fall betroffen, sollten Sie rechtzeitig einen geeigneten Strafverteidiger hinzuziehen. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly in Stuttgart stellen Ihnen einen qualifizierten Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Seite, der sich mit der Rechtsmaterie des Verkehrs- und Strafrechts auskennt und bereits zahlreiche Mandanten und Mandantinnen erfolgreich betreut hat. Kommen Sie frühzeitig auf uns zu, um sich rechtlich beraten und im Falle des Falls gerichtlich vertreten zu lassen.
Ihr Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht befasst sich zum Beispiel mit den folgenden Themen:

  • Anhörungsbogen ausfüllen
  • Vorgehen gegen Entzug der Fahrerlaubnis
  • Prüfung der Verwertbarkeit der Blutentnahme
  • Geld- oder Freiheitsstrafen
  • Widerspruch gegen Strafbefehl

Ihre Kanzlei für Verkehrsstrafrecht in Stuttgart – kontaktieren Sie mich!

Tel.: 0711/7187633-2

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