Die Verjährung stellt ein zentrales Institut im deutschen Straf- und Zivilrecht dar und soll dem Rechtsfrieden sowie der Rechtssicherheit dienen. Dabei legen die Verjährungsfristen fest, wie lange ein Täter oder eine Täterin nach der Begehung einer Straftat strafrechtlich noch verfolgt werden kann. Insbesondere bei Betrugsdelikten, die oft komplexe Sachverhalte und lange Ermittlungsverfahren mit sich bringen, kann die Verjährung eine besondere Bedeutung gewinnen: In einigen Fällen verstreichen Jahre, bis der Betrug entdeckt wird, was für die Angeklagten bedeuten kann, dass sie sich durch die Verjährung einem Strafverfahren entziehen können, wenn die Tat nicht mehr rechtzeitig zur Anklage gebracht wird.
Insbesondere bei groß angelegten Wirtschaftsstrafsachen, bei denen die Ermittlungen oft langwierig sind, ist die Zeit nicht selten ein Vorteil für die Beschuldigten. Damit zeigt sich, dass Verjährungsfristen eine wichtige strategische Komponente im Strafverfahren darstellen, die wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly Ihnen im folgenden Beitrag näher erläutern möchten. Sie suchen einen Anwalt für Strafrecht in Stuttgart? Wir sind gerne für Sie da.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Verjährungsfristen im Überblick
- Tipps für Betroffene und Angeklagte
- Zusammenfassung und Fazit

Das Wichtigste in Kürze
- Verjährungsfristen stellen eine wichtige strategische Komponente in Strafverfahren dar.
- Die einzelnen Verjährungsfristen richten sich nach dem Höchstmaß der angedrohten Strafe.
- Eine anwaltliche Überprüfung der Fristen ist entscheidend für den Verlauf des Strafverfahrens.
Verjährungsfristen im Überblick
Im Strafrecht richtet sich die Verjährungsfrist nach dem Höchstmaß der angedrohten Strafe (§ 78 Abs. 3 StGB). Dies bedeutet für die einzelnen Betrugsdelikte:
- Der einfache Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB verjährt nach 5 Jahren.
- Beim schweren Betrug nach § 263 Abs. 3 StGB tritt eine strafrechtliche Verjährung nach 10 Jahren ein (z. B. beim bandenmäßigen Betrug).
- Der Betrug mit Todesfolge hat eine Strafandrohung bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe, wonach eine Verjährung erst nach 20 Jahren möglich ist.
Zu beachten sind allerdings auch Sonderfälle: In solchen Fällen kann die Verjährungsfrist auch gehemmt, unterbrochen oder in bestimmten Fällen auch neu begonnen werden. Nach § 78c StGB bewirkt jede Unterbrechung, dass die Verjährungsfrist von Neuem zu laufen beginnt. Die wichtigsten unterbrechenden Maßnahmen sind in § 78c Abs. 1 StGB genannt. Dazu zählen vor allem:
- Erste Vernehmung des oder der Beschuldigten, § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB
- Durchsuchung, Beschlagnahme oder eine vorläufige Festnahme nach § 78c Abs. 1 Nr. 4 StGB
- Erhebung der Klage, § 78c Abs. 1 Nr. 6 StGB
Tipps für Betroffene und Angeklagte
Wenn Sie als Geschädigter oder Geschädigte von einem Betrugsfall betroffen sind, ist es wichtig, dass Sie den Betrug sorgfältig dokumentieren. Bewahren Sie Belege, Verträge und Details zur Kommunikation auf, um den Vorfall darlegen und beweisen zu können. Zudem ist es wichtig, dass Sie frühzeitig eine anwaltliche Beratung aufsuchen. Ihr Anwalt bzw. Ihre Anwältin für Strafrecht kann prüfen, welche Fristen in Ihrem Einzelfall laufen und ob Unterbrechungstatbestände vorliegen.
Als beschuldigte Person ist es essenziell, dass Sie keine überstürzten Aussagen treffen. Machen Sie bei Vernehmungen in jedem Fall von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, um keine Selbstbelastung zu riskieren. Eine kompetente Strafverteidigung kann Sie dabei unterstützen, die Verjährung zu überprüfen und das Verfahren ggf. einzustellen. Zudem behält Ihr Strafverteidiger bzw. Ihre Strafverteidigerin einen Überblick über die Verjährungsunterbrechungen.
Die Frage der Verjährung ist juristisch komplex und hängt von vielen Faktoren ab – eine anwaltliche Einschätzung ist daher der beste Weg, um Klarheit darüber zu erhalten, ob Tatbestände verjährt sind oder noch eine Strafverfolgung droht. Dabei prüft ein erfahrener Strafverteidiger bzw. eine erfahrene Strafverteidigerin auch, wann die Verjährungsfrist zu laufen begonnen hat, ob eine Unterbrechung stattgefunden hat, ob die Maßnahme wirksam war und ob eine Fristverlängerung statthaft ist. Diese äußerst komplexe Materie bedarf einer fachkundigen juristischen Prüfung, um das Verfahren bestmöglich zu beeinflussen und ggf. sogar vollständig zum Erliegen zu bringen.
Zusammenfassung und Fazit
Die Verjährung im deutschen Strafrecht ist mehr als eine bloße Formalie: Sie kann über Erfolg oder Scheitern eines Strafverfahrens entscheiden. Dabei ist vor allem im Strafrecht die Zeit ein entscheidender Faktor – sowohl für die Geschädigten als auch die Angeklagten bzw. die Strafverfolgungsbehörden. Umso wichtiger ist es, frühzeitig juristischen Rat einzuholen und die verjährungsrelevanten Ereignisse genau zu dokumentieren. So kann im Rahmen der effektiven Strafverteidigung eine Verjährung zu Gunsten des oder der Angeklagten genutzt werden und im besten Fall zu einer Einstellung des Verfahrens führen.