Schmerzensgeld bei Körperverletzung: Antworten und Tabelle

Körperverletzung ist eine Straftat und ein häufiger Grund für das gerichtliche Aussprechen von Schmerzensgeld. Rechtlich wird zwischen unterschiedlichen Körperverletzungsarten unterschieden, wobei diese Kategorisierung insbesondere für den strafrechtlichen Aspekt entscheidend ist. Aus diesem Grund sollten sowohl Täter und Täterinnen als auch Kläger und Klägerinnen auf jeden Fall einen erfahrenen Anwalt bzw. eine Anwältin hinzuziehen. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für ein Erstgespräch mit der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtlich werden die fahrlässige, schwere, gefährliche, vorsätzliche und die Körperverletzung mit Todesfolge unterschieden. Diese ziehen eine jeweils andere Strafe nach sich.
  • Die Verletzungen können auch durch einen Unfall verursacht sein.
  • Neben dem Recht auf Schadensersatz haben Opfer einer Körperverletzung oftmals auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieses wird vom Täter bzw. der Täterin gezahlt.
  • Eine Schmerzensgeldtabelle gibt Ihnen Anhaltspunkte zu der zu erwartenden Summe des Schmerzensgelds.

Was ist Körperverletzung?

Der Begriff ist in § 223 StGB festgelegt. Der dazugehörige Schadensersatzanspruch ist in § 823 BGB geregelt. Meist denkt man bei einer Körperverletzung an eine Schlägerei oder auch an den Missbrauch anderer Personen. Doch auch ein Unfall, der in einem unbeabsichtigten Schaden an der Gesundheit anderer Personen resultiert, gilt als Körperverletzung. Tatsächlich können auch scheinbare „Kleinigkeiten“ zu einem Schmerzensgeldanspruch führen – beispielsweise das unerlaubte Abschneiden von Haaren. Auch medizinisches Personal kann sich schnell einer Körperverletzung schuldig machen, denn grundsätzlich gilt jeder invasiv-operative Eingriff ohne Zustimmung des Patienten oder der Patientin bzw. akute Notsituation als Körperverletzung. Rechtlich werden vor allem die fahrlässige, schwere, gefährliche, vorsätzliche und die Körperverletzung mit Todesfolge unterschieden.

Körperverletzung – Arten

  • Fahrlässige Körperverletzung bezeichnet eine Schadensfolge ohne Vorsatz – also eine nicht absichtliche Verletzung. Beispiele hierfür sind Arbeitgeber und -geberinnen, die die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz nicht wie gesetzlich gefordert einhalten – beispielsweise das Einhalten von Lärmgrenzen oder das Bereitstellen von adäquater Schutzkleidung unter fahrlässige Verletzungen.
  • Vorsätzliche Körperverletzung liegt bei Schlägereien und Missbrauch vor. Dabei muss nicht unbedingt eine Verletzung gewünscht sein, auch das Ausführen von Handlungen, bei denen die Verletzung anderer Personen zumindest in Kauf genommen wurde, fällt bereits unter Vorsatz.
  • Gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn Handlungen trotz besonders hoher Wahrscheinlichkeit einer schwerwiegenden Verletzung vorgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise ein Verkehrsunfall nach Raserei mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit oder das Herunterschupsen von Personen aus großen Höhen.
  • Schwere Körperverletzung ist im Alltag nicht allzu leicht definierbar. Sicher ist, dass beispielsweise ein Knochenbruch bereits dazu zählt. Auch diese Art der Verletzung kann Folge eines Unfalls ohne Vorsatz sein.
  • Bei Körperverletzung mit Todesfolge kommt es wie bei Mord zu einem Todesfall – der Unterschied liegt im Vorsatz. Während bei Mord bzw. Totschlag ein zumindest kurzzeitiger Vorsatz besteht, ist Körperverletzung mit Todesfolge entweder fahrlässig oder der Vorsatz beschränkt sich lediglich auf die Verletzung. Ein Beispiel wäre ein Faustschlag, wobei das Opfer rückwärts stolpert, mit dem Kopf aufprallt und an der Verletzung verstirbt.

Ob Verkehrsunfall oder Kneipenschlägerei, als erfahrener Rechtsanwalt helfen wir Ihnen gerne bei der rechtlichen Einordnung Ihrer Verletzung.

Wann hat man einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

Ein Recht auf Entschädigung bzw. Schadensersatz besteht grundsätzlich stets dann, wenn eine Körperverletzung festgestellt wurde. Ob man letztlich Anspruch auf eine Zahlung hat, muss vor Gericht geklärt werden. Außergerichtliche Lösungen gelten formal nicht als Schmerzensgeldzahlungen. Entscheidend ist eine akkurate Beweisführung. Hierzu gehören bei Fragen rund um die Entschädigung ärztliche Atteste, Krankenkassenberichte, etwaige Rechnungen für medizinische Behandlungen und natürlich auch Zeugenaussagen sowie Videomaterial. Um Schmerzensgeld zu erhalten, muss zunächst die Verletzung nachgewiesen werden.

Wie bekommt man Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld bekommen Betroffene über den Gerichtsweg. Die Jurisdiktion in Deutschland unterscheidet zwischen strafrechtlichen Tatbeständen und zivilrechtlichen Ansprüchen. Bestimmte Delikte, darunter auch Körperverletzung, gelten als besonders gesellschaftsschädigend, weswegen sie nicht nur von Opfern, sondern auch der Staatsanwaltschaft verfolgt werden können. Zeigen Sie eine Körperverletzung bei der Polizei an, kann diese die Staatsanwaltschaft informieren, woraufhin eine Ermittlung mit strafrechtlicher Verfahrenseröffnung folgt. In einem Strafverfahren wird über eine etwaige Freiheitsstrafe oder Geldstrafe entschieden. Die Freiheitsstrafe richtet sich nach der Schwere der Tat und deren Folgen. Geldstrafen gehen nie an Geschädigte, sondern stets an die Staatsanwaltschaft. Schmerzensgeld wird beim Strafrecht nicht zugesprochen – Geschädigte müssen hierfür mit einem Fachanwalt bzw. einer Fachanwältin auf eigene Kosten per Zivilrecht klagen.

Wann hat man einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

Wie hoch ist das Schmerzensgeld?

Der Schmerzensgeldbetrag hängt von zahlreichen Faktoren ab und lässt sich nicht pauschal angeben. Ungefähre Richtwerte lassen sich aus vergangenen Verfahren abschätzen, wobei auch regionale Unterschiede nicht zu vernachlässigen sind. In unserer Schmerzensgeld Körperverletzung Tabelle können Sie überprüfen, welche Summe Sie ungefähr erwarten können.

Wer bestimmt die Höhe des Schmerzensgelds?

Die Schmerzensgeldsumme wird letztlich vom Richter bzw. der Richterin des jeweiligen Zivilgerichts in einem Urteil festgesetzt. Welche Ortschaft für das Verfahren zuständig ist, hängt vom Wohnort des Täters bzw. der Täterin und des Opfers sowie vom Ort der Tat ab. In der Regel werden Verhandlungen im Einzugsgebiet des Gerichts geführt, wo die polizeiliche Meldung bzw. initiale Involvierung der Staatsanwaltschaft erfolgt ist.

Kann die geschädigte Person die Schmerzensgeldhöhe selbst bestimmen?

Das Opfer kann den Betrag nicht selbst bestimmen. Sowohl der Anspruch als auch die Höhe der Zahlung werden vom zuständigen Gericht festgestellt. Dennoch kann Ihr Fachanwalt bzw. Ihre Fachanwältin Einfluss auf den Betrag nehmen – indem beispielsweise der Schweregrad der Beeinträchtigung von Gesundheit und Funktionalität betont wird. Auch können adäquate ärztliche Gutachten bestellt werden, durch die der Schmerzensgeldanspruch zusätzlich legitimiert wird. Des Weiteren kann ein Anwalt oder eine Anwältin eine adäquat begründete Summe vorschlagen und zu Ihren Gunsten verhandeln.

Welche Faktoren spielen eine Rolle?

Wenn es um die Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs geht, kommen unterschiedlichste Faktoren ins Spiel:

  • Zunächst ist das Ausmaß der Verletzung entscheidend. So ist ein einfacher Knochenbruch, der konservativ mit einer Gipsanlage therapiert werden kann, als einfachere Verletzung einzustufen als komplexe Frakturen, die womöglich operative Eingriffe und längere Rehabilitationsmaßnahmen notwendig machen.
  • Nicht nur die Verletzung des oder der Geschädigten, sondern auch die später zu erwartenden Folgen sind entscheidend. Insbesondere Schädel-Hirn-Traumata mit Langzeitfolgen, aber auch Verletzungen der Wirbelsäule und Extremitäten, die die Mobilität beeinträchtigen, gelten als besonders schwerwiegende Verletzungen.
  • Auch das Alter spielt unter Umständen eine Rolle für die Bemessungshöhe. Ist bei der Verletzung von Kindern ein langjähriger oder gar dauerhaft erhöhter Pflegebedarf gegeben, kann dies den Schmerzensgeldbetrag erhöhen.
  • Ist die Erwerbsfähigkeit der geschädigten Person als Folge der Verletzung beeinträchtigt, kann dies ebenfalls den zu erwartenden Betrag erhöhen. Insbesondere bei dauerhafter Beeinträchtigung kann es mitunter zum Zuspruch hoher Summen kommen.

Schmerzensgeldtabelle: Anspruch bei Körperverletzung

Am besten lässt sich die mögliche Höhe des Schmerzensgelds aus bereits ergangenen Urteilen vor Gericht einschätzen:

Verletzung Höhe des Schmerzensgelds Urteil
Prellungen & verletztes Auge 17.500 € LG Göttingen, 2003
Knieverletzung (Durchschuss) 40.000 € LG Erfurt, 2006
Ohrfeige vom Vorgesetzten 800 € LAG Köln, 2008
Oberarmamputation 75.000 € LG Lübeck, 2010

Sie sind Opfer einer Körperverletzung? Als Anwalt Strafrecht prüfen wir gerne Ihren individuellen Fall und vertreten Sie als Kläger bzw. Klägerin.

Wie kann man Schmerzensgeld beantragen?

Schmerzensgeld kann nicht beantragt, sondern lediglich nach den Gesetzen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf eigene Kosten eingeklagt werden. Alternativ kann in manchen Fällen eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Doch auch etwaige außergerichtliche Gespräche sollten Sie auf jeden Fall nicht ohne das Beisein eines erfahrenen Fachanwalts bzw. einer erfahrenen Fachanwältin führen.

Wie kann man Schmerzensgeld beantragen?

Was muss man bei einem Schmerzensgeld wegen Körperverletzung beachten?

Wer Schmerzensgeld einklagen möchte, sollte sich möglichst frühzeitig von einer spezialisierten Anwaltskanzlei beraten lassen. Gerade bei Schmerzensgeldansprüchen ist es ratsam, so schnell wie möglich tätig zu werden, um die Verletzungen ärztlich dokumentieren zu lassen. Auch gilt es zu bedenken, dass bei Körperverletzung eine Verjährung möglich ist, die insbesondere eine Verfolgung bzw. Strafe nach dem Strafgesetzbuch (StGB) aussetzen kann. Ohne Feststellung der Tat ist in der Regel auch keine Gewährung von Schmerzensgeld möglich.

Wie lange hat man Zeit, um Schmerzensgeldforderungen zu stellen?

Wie lange hat man Zeit, um Schmerzensgeldforderungen zu stellen?

In Deutschland liegt die Verjährungsfrist für Straftaten mit Schäden an Leib und Leben bei 5 bis 20 Jahren – je nach Art des Delikts. Kommt es zu einer erneuten ähnlichen Straftat, kann die Verjährungsfrist jedoch auch unterbrochen werden. Im Sinne einer besseren Nachweisbarkeit ist eine frühzeitige Forderung von Ansprüchen angeraten. Wurde ein Schmerzensgeld vom Gericht festgesetzt, ist in derselben Entscheidung auch eine Frist angegeben, bis zu derer die Zahlung zu erfolgen hat. Wird bis zum Fristablauf keine Zahlung geleistet, können weitere Strafzinsen anfallen.

Wer zahlt das Schmerzensgeld?

Das Schmerzensgeld muss grundsätzlich von dem verurteilten Täter bzw. der verurteilten Täterin an das Opfer gezahlt werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass andere Personen freiwillig die Zahlung leisten.

Wie kann ein Anwalt weiterhelfen?

Ob fahrlässige oder gefährliche Körperverletzung: Wer Opfer geworden ist oder wegen dieses Tatbestands beschuldigt wird, sollte sich zeitnah an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin wenden. In einem Erstgespräch können der Fall individuell besprochen und die Erfolgschancen eingeschätzt werden. Für das Einklagen von Schmerzensgeld ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin prozessrechtlich vorgeschrieben. Als Anwalt für Zivilrecht und Strafrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und beantworten Ihre Fragen zu Ihrem Schmerzensgeldanspruch und einem möglichen Strafverfahren.