Schmerzensgeld nach Autounfall: So können Sie Schadenersatz erhalten

Treten nach einem Autounfall körperliche Verletzungen auf, ist es wichtig, als Schädiger oder Schädigerin eine angemessene Entschädigungszahlung zu leisten. In diesem Prozess ist es entscheidend zu verstehen, wie man Schadensersatzansprüche geltend macht und welche Schritte unternommen werden sollten.

Sie leiden unter den Folgen eines Autounfalls und suchen einen Rechtsanwalt nach Unfall für Schmerzensgeld? Als Experten und Expertinnen für Verkehrsrecht übernehmen wir gerne Ihren Fall und unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatz und vertreten Sie jederzeit vor Gericht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Schmerzensgeld nach einem Unfall mit dem Auto erlaubt eine Entschädigung in Geld für Körperschäden, Beeinträchtigungen der Gesundheit oder Freiheitseinschränkungen.
  • Autounfälle können Prellungen, Schnittverletzungen, Knochenbrüche und Hirnverletzungen verursachen, wobei jede Folge eine unterschiedliche Behandlung erfordert.
  • Eine Schmerzensgeldtabelle gibt Auskunft über zu erwartende Schmerzensgeldzahlungen.
  • Die Höhe hängt davon ab, wie schwer Sie verletzt wurden.
  • Anspruch auf Schmerzensgeld besteht bei erheblichen, unfallbedingten Verletzungen, die direkt mit dem Unfall zusammenhängen und bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des Unfallverursachers bzw. der Unfallverursacherin. Die Beweislast liegt bei dem oder der Geschädigten, der bzw. die diese Zusammenhänge nachweisen muss.

Schmerzensgeld nach Autounfall – gesetzliche Definition

Die rechtliche Grundlage, nach der nach einem Autounfall Schmerzensgeld gefordert werden kann, finden wir in § 253 II BGB, die die frühere maßgebliche Vorschrift § 847 BGB ersetzt. Unter Abschnitt 2 heißt es wortwörtlich:

“Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.”

Bei einem Autounfall, der zu einer Körperverletzung oder anderen gesundheitlichen Schäden führt, kann Schmerzensgeld auf Grundlage dieser gesetzlichen Regelung geltend gemacht werden. Die konkrete Höhe des Schmerzensgelds wird individuell im jeweiligen Fall festgelegt, oft unter Berücksichtigung von Schmerzensgeldtabellen und vorherigen Gerichtsentscheidungen.

Schmerzensgeld nach Autounfall – gesetzliche Definition

Was sind typische unfallbedingte Verletzungen? 

Ein Unfall mit dem Auto kann dem menschlichen Körper in vielerlei Hinsicht Verletzungen zufügen und auch das Leben bedrohen. Häufig treten auf:

Prellungen und Quetschungen

Prellungen und Quetschungen entstehen durch den Aufprall auf das Lenkrad, Airbags oder andere Teile des Fahrzeugs. Sie können Schmerzen, Blutergüsse und Schwellungen verursachen.

Schnittverletzungen

Durch gesplittertes Metall oder Glas sowie scharfe Gegenstände im Fahrzeug können Schnittverletzungen verursacht werden, die genäht oder behandelt werden müssen.

Knochenbrüche

Unfälle führen meist zu einem starken Aufprall, was häufig Knochenbrüche in Armen, Beinen, Hüften oder anderen Körperbereichen nach sich zieht.

Schleudertrauma

Insbesondere bei Auffahrunfällen kommt es oft zum Schleudertrauma. Diese Verletzung resultiert aus der schnellen Bewegung des Kopfes nach vorn und zurück. Es kann Nacken- und Kopfschmerzen, Steifheit und andere Beschwerden verursachen.

Hirnverletzungen

Oftmals wird das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen: Gehirnerschütterungen, Schädel-Hirn-Traumata und andere Hirnverletzungen durch den Aufprall des Kopfes auf das Lenkrad, die Fenster oder andere harte Oberflächen sind die Folge.

Wann hat man Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Autounfall?

Ob Sie nach einem Verkehrsunfall einen Schmerzensgeldanspruch haben, hängt insbesondere von folgenden Faktoren ab:

  • Es müssen erhebliche Verletzungen (unverschuldet) entstanden sein.
  • Diese müssen unmittelbar mit dem Unfall zusammenhängen.
  • Der Schädiger bzw. die Schädigerin muss vorsätzlich bzw. fahrlässig gehandelt haben.

Kein Anspruch besteht wiederum bei sehr leichten Verletzungen, wenn Sie Angehöriger oder Angehörige eines Unfalltoten sind (und hierdurch z. B. einen Schockschaden erleiden) oder wenn ein Kind unter 10 Jahren Unfallverursacher oder -verursacherin ist.

Wer muss was beweisen?

Die Beweislast liegt bei dem oder der Geschädigten, d. h. dieser bzw. diese muss innerhalb der Verjährungsfrist nachweisen, dass die oben genannten Zusammenhänge bestehen. Als Beweismittel kommen z. B. der Polizeibericht und Arztbriefe, Zeugenaussagen oder Zweitmeinungen und Expertengutachten infrage.

Wann hat man Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Autounfall?

Wie viel Schmerzensgeld kann man verlangen?

Besteht ein Entschädigungsanspruch, lässt sich die Höhe der Forderung berechnen. Dies erfolgt jedoch individuell nach Fall und hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Schwere der Verletzungen bzw. der Körperverletzung und ihre langfristigen Folgen 
  • Umfang und Dauer der Behandlung bzw. Therapie
  • Einschränkungen in Alltag und Beruf
  • Zeitliche Arbeitsunfähigkeit
  • Nachfolgende Kosten und Schäden
  • Mangelndes Unrechtsbewusstsein des Unfallverursachers oder der Unfallverursacherin
  • Vorsätzlich verzögerte Schadensregulierung

Wie viel Schmerzensgeld zahlt die Versicherung?

Auch die Summe, die von der Versicherung gezahlt wird, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig und variiert im Einzelfall. Hierzu zählen z. B.:

  • Schwere der Verletzungen und ihre langfristigen Folgen 
  • Länge und Intensität der medizinischen Behandlung
  • Langzeitfolgen, -kosten und Einschränkungen
  • Einkommensverluste und Arbeitsunfähigkeit
  • Berücksichtigung persönlicher Umstände wie Alter oder Beruf
  • Verhandlungsgeschick des Anwalts bzw. der Anwältin

Im Falle eines Autounfalls ist es ratsam, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu konsultieren, um eine angemessene Entschädigung für erlittene Verletzungen zu erhalten. Unsere Schmerzensgeld Autounfall Tabelle gibt Auskunft über die zu erwartende Schmerzensgeldhöhe.

Wer zahlt das Schmerzensgeld bei einem Verkehrsunfall?

Das Schmerzensgeld bei einem Verkehrsunfall wird in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bzw. der Unfallverursacherin gezahlt. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Fahrzeughalter und -halterinnen eine Haftpflichtversicherung für ihre Fahrzeuge abschließen müssen. Diese Versicherung deckt die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die bei einem Unfall verursacht werden.
Ist der Unfallverursacher bzw. die Unfallverursacherin nicht versichert oder kann nicht ermittelt werden, kann das Schmerzensgeld auch durch den staatlichen Entschädigungsfonds gedeckt werden.

Schmerzensgeld: Welche Beträge sind möglich?

Um eine grobe Einschätzung zu erhalten, wie viel Schmerzensgeld sie geltend machen können, gibt es Schmerzensgeldtabellen, die Urteile über ähnliche Verletzungen enthalten. Wenn lebenslange Folgen zu erwarten sind, kann zusätzlich auch noch eine Schmerzensgeldrente zuerkannt werden.

Schmerzensgeldtabelle

Am besten lässt sich die mögliche Höhe des Schmerzensgelds aus bereits ergangenen Urteilen vor Gericht einschätzen:

Verletzung Höhe des Schmerzensgelds Urteil
Bruch zweier Wirbel 10.000 € LG Coburg, 2009
Schweres Schleudertrauma sowie Nasenbeinbruch, Schürf- und Schnittwunden, zahlreiche Prellungen 30.000 € OLG Schleswig-Holstein, 2010
Polytrauma, zahlreiche schwerwiegende und lebensgefährliche Verletzungen 250.000 € OLG Karlsruhe, 2013
Schweres Schleudertrauma und Wachkoma nach grob fahrlässigem Autounfall 500.000 € OLG Oldenburg, 2014

Wenn Sie Ihre Art der Körperverletzung nicht in unserer Schmerzensgeldtabelle gefunden haben, beraten wir Sie gerne persönlich zu Ihrem Fall und der zu erwartenden Schmerzensgeldhöhe.

Wie beantrage ich Schmerzensgeld?

  • Schriftliche Aufforderung: Als geschädigte Person sollten Sie die Gegenpartei schriftlich auffordern, Schmerzensgeld zu zahlen. Dies kann in Form eines Schreibens geschehen, in dem die Gründe für den Schmerzensgeldanspruch dargelegt werden.
  • Nachweis des erlittenen Schadens und der Verletzungen: Als geschädigte Person müssen Sie nachweisen, dass Sie durch den Verkehrsunfall tatsächlich einen Schaden erlitten haben und wie schwer Sie verletzt wurden. Dies geschieht üblicherweise durch ein medizinisches Gutachten einer sachverständigen Person, welches die Art und Schwere der Verletzungen dokumentiert.
  • Weigerung der Gegenpartei: Weigert sich die Gegenpartei, Schmerzensgeld zu entrichten, und kann keine außergerichtliche Einigung erzielt werden, bleibt oft nur die Möglichkeit der Klageerhebung beim zuständigen Gericht.

Was muss bewiesen werden?

Nach einem Unfall muss der bzw. die Geschädigte den erlittenen Schaden sowie das Ausmaß der Verletzungen nachweisen. Versicherer können die Schäden infrage stellen, weshalb ein gründlicher Nachweis von Bedeutung ist. Bei vielen Auffahrunfällen geht es um Geld aufgrund von Schleudertrauma. Versicherer holen eigene Gegengutachten ein, um den Anspruch zu hinterfragen.
Ein unabhängiges Sachverständigengutachten ist essenziell, da es eine professionelle Einschätzung bietet. Es ist ratsam, einen erfahrenen Anwalt oder eine erfahrene Anwältin für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, um die eigenen Interessen zu schützen und eine professionelle Auseinandersetzung zu führen.

Wann tritt die Verjährung in Kraft?

Schmerzensgeldansprüche verjähren nach § 195 BGB in 3 Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Unfalljahres. Es gibt jedoch Ausnahmen: Während eines Gerichtsverfahrens und 3 Monate nach dem Urteil tritt keine Verjährung ein. Weiterhin kann die Frist bei unklaren Folgeschäden auf bis zu 30 Jahre ausgedehnt werden.

Wie viel Schmerzensgeld kann man bei einem Schleudertrauma bekommen?

Die Schmerzensgeldhöhe bei einem Schleudertrauma liegt in vielen Fällen im Bereich zwischen 100 und 1.000 Euro, abhängig davon, wie schwer Sie verletzt wurden. Diese Beträge können von Fall zu Fall stark variieren und sind nur als grober Anhaltspunkt zu verstehen.
Auch hier kann der Blick in eine Schmerzensgeldtabelle hilfreich sein, um Beispiele aus bisherigen Gerichtsurteilen zu erhalten.

Wie beantrage ich Schmerzensgeld?

Wie kann ein Anwalt weiterhelfen?

Ein erfahrener Anwalt oder eine erfahrene Anwältin kann Sie durch den gesamten Prozess der Schmerzensgeldansprüche und des Schadensersatzes führen: Von der Beratung über Ansprüche, die Verhandlungen mit Versicherungen, das Sammeln von Beweisen, der Klageeinreichung bis hin zur Vertretung vor Gericht unterstützen wir Sie in allen Belangen.
Unser Ziel ist, Ihre Rechte zu schützen und sicherzustellen, dass Sie eine angemessene Entschädigungszahlung erhalten, die den Umfang Ihrer Beeinträchtigungen und Schäden widerspiegeln. Mit unserer ausgeprägten Expertise im Verkehrsrecht können wir Sie bei einer Körperverletzung und Folgeschäden im Straßenverkehr ideal beraten. Wir sorgen dafür, dass Sie nach einem Unfall mit dem Auto Ihr Recht erhalten.