Arbeitsunfall und Schmerzensgeld: Welche Ansprüche haben Sie?

In Deutschland ereignen sich jährlich mehr als 850.000 Arbeitsunfälle. Zum Glück sind Sie als Angestellter bzw. Angestellte über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Wir erklären Ihnen, wann und ob Sie bei einem Berufsunfall einen Schmerzensgeldanspruch haben und auf welche Leistungen Sie außerdem im Ernstfall zurückgreifen können. Gerne unterstützen wir Sie, damit Sie Ihr Recht bekommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche haben Sie bei einem Berufsunfall nur, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
  • Die Höhe des Schmerzensgelds ist von der Schwere der Verletzungen und deren Folgen für den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin abhängig.
  • Berufsgenossenschaften zahlen bei einem Versicherungsfall das sogenannte Verletztengeld und übernehmen die Kosten für die Genesung.

Was zählt als Arbeitsunfall?

Wie der Name schon verrät, handelt es sich bei einem Arbeits- oder Berufsunfall um ein Unfallgeschehen, das mit der beruflichen Tätigkeit zu tun hat. Dazu zählen einerseits Unfälle während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz und im Betrieb, aber auch auf Dienstreisen oder dem Arbeitsweg (Wegeunfall). Die Unterscheidung ist deswegen von Bedeutung, weil Berufsunfälle über die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgesichert sind, private Unfälle zahlt die Versicherung jedoch nicht. Gerne prüfen wir für Sie, ob ein Versicherungsfall vorliegt.

Wann ist ein Arbeitsunfall zu melden?

Arbeitgeber und -geberinnen müssen einen Berufsunfall der Berufsgenossenschaft mitteilen, wenn ihre Angestellten dadurch drei oder mehr Tage berufsunfähig sind. Eine Meldung ist allerdings auch ohne Berufsunfähigkeit möglich und hat für Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin nur Vorteile. Denn auch wenn Sie direkt nach dem vermeintlich harmlosen Zwischenfall keine Beschwerden zeigen, sind spätere negative Konsequenzen nie ausgeschlossen. Mit einer Meldung sichern Sie sich in dieser Hinsicht ab.

Unfall bei der Arbeit

Arbeitsunfall und Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist im deutschen Rechtssystem dafür da, Unfallopfern Genugtuung zu verschaffen und sie für fremdverschuldete Schmerzen zu entschädigen. Das kann auch bei Arbeitsunfällen der Fall sein.

Hat man als Arbeitnehmer Anspruch auf Schmerzensgeld?

Ein Schmerzensgeldanspruch ergibt sich bei Arbeitsunfällen nur dann, wenn ein klarer Schuldiger oder eine klare Schuldige benannt werden kann. Hat Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin seine bzw. ihre Pflichten bezüglich des Arbeitsschutzes verletzt und Sie haben sich deswegen verletzt, lässt sich daraus vielleicht ein Schmerzensgeldanspruch ableiten. Denn hier lässt sich ein Vorsatz annehmen, dass der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin den Unfall bewusst in Kauf genommen hat.

Auch wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit in einen Verkehrsunfall (Wegeunfall) verwickelt werden, haben Sie vielleicht einen Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem Unfallverursacher bzw. der Unfallverursacherin. Sind Sie aber einfach so von der Leiter gefallen, gibt es keinen Schuldigen bzw. keine Schuldige und damit auch keinen Schmerzensgeldanspruch.

Wie viel Schmerzensgeld bekommt man?

Die Höhe des Schmerzensgelds richtet sich nach den Umständen Ihres Unfalls. Dabei gilt: Je schwerer die körperlichen und seelischen Folgen sind und je leichtfertiger diese vom Gegenüber in Kauf genommen wurden, desto höher fällt dieses aus. Beispiele finden Sie in der Schmerzensgeld Arbeitsunfall Tabelle.

Schmerzensgeldtabelle

Am besten lässt sich die mögliche Höhe des Schmerzensgelds aus bereits ergangenen Urteilen vor Gericht einschätzen:

Verletzung Höhe des Schmerzensgelds Urteil
Schleudertrauma, ISG-Blockade und Verletzung der Lendenwirbel 2.000 € AG München, 2013
Rippenfraktur 3.500 € LG Freiburg im Breisgau, 2014
Bruch zweier Wirbel 10.000 € LG Coburg, 2009
Dauerhafter, mittelschwerer Tinnitus auf einem Ohr 12.000 € OLG Naumburg, 2013
Verletzung der Hornhaut und des Oberlids an einem Auge 25.000 € LG Hessen, 2013
Schweres Schleudertrauma mit Nasenbeinbruch 30.000 € OLG Schleswig-Holstein, 2010
Schädel-Hirn-Trauma mit bleibenden Schäden nach Sturz in einen Aufzugsschacht 45.000 € OLG Frankfurt, 2008
Infektion mit Hepatitis C 150.000 € LAG Nürnberg, 2017

Als Anwalt für Arbeitsrecht geben wir Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu der erwarteten Summe. Auch wenn Sie Opfer einer Körperverletzung in Ihrem Unternehmen geworden sind, wie z. B. Mobbing, verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.

Arbeitsunfall und Schadensersatz

Weit häufiger als Schmerzensgeldanspruch haben Sie nach einem Berufsunfall Schadensersatzanspruch für Verdienstausfälle und die durch den Unfall für Sie entstandenen Behandlungskosten sowie Fahrtkosten und Verletztengeld. Haben Sie den Berufsunfall nicht selbst verschuldet, und beziehen Sie danach Verletztengeld, haben Sie Schadensersatzansprüche in Höhe der Differenz gegenüber dem Verursacher oder der Verursacherin.

Wer zahlt Schadensersatz beim Arbeitsunfall?

Das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, kümmert sich auch um Ihre Versicherung als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin. Dadurch sind Sie bei der Krankenkasse, in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der zuständigen Berufsgenossenschaft versichert. Die Kosten für die Versicherung in der BG zahlen allein die Unternehmen.
Sind Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig, erhalten Sie in den ersten sechs Wochen ganz normal Ihre Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin. Danach kommt die Versicherung in der Berufsgenossenschaft zum Tragen. Berufsgenossenschaften zahlen den Versicherten ein sogenanntes Verletztengeld sowie eventuelle notwendige Behandlungskosten und Reha-Maßnahmen – vorausgesetzt, sie sind nach dem Unfall zu einem sogenannten Durchgangsarzt bzw. einer Durchgangsärztin gegangen.

Was zahlt die BG?

Ab der siebten Woche der Berufsunfähigkeit erhalten Sie von der BG automatisch das sogenannte Verletztengeld in Höhe von 80 Prozent Ihres Nettogehalts. Davon werden noch Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Die Auszahlung des Verletztengelds als Lohnersatzleistung übernimmt meistens aus Gründen der Einfachheit die Krankenkasse.

Sind Sie aufgrund des Arbeitsunfalls pflegebedürftig, zahlt die BG ein Pflegegeld. Außerdem übernimmt sie die anfallenden Behandlungskosten inklusive Rehabilitation. Auch Kinderbetreuungskosten während Ihrer Krankheit, eine durch den Berufsunfall nötige Umschulung oder in diesem Zusammenhang anfallende Reisekosten und weitere mögliche Kosten werden von der BG übernommen.

Wie lange zahlt die BG?

Die BG zahlt das Verletztengeld, bis Sie wieder arbeitsfähig sind, längstens jedoch 72 Wochen – außer Sie befinden sich dann immer noch in stationärer Behandlung. Müssen Sie aufgrund des Arbeitsunfalls in Rente gehen oder stand diese sowieso an, erlischt mit dem Rentenbeginn auch der Anspruch auf das Verletztengeld. Schließt sich an die Arbeitsunfähigkeit eine berufliche Rehabilitation an, haben Sie für diese Zeit Anspruch auf Übergangsgeld.

Schadensersatz bei Arbeitsunfall

Was passiert, wenn man trotzdem arbeiten geht?

Fühlen Sie sich nach einem kleineren Berufsunfall fit und sind auch nicht krankgeschrieben, können Sie ohne Bedenken zur Arbeit gehen. Haben Sie diesen gemeldet, sind Sie auch gegenüber später auftauchenden Beschwerden und Einschränkungen abgesichert.

Anwalt für Schmerzensgeld bei Arbeitsunfall

Als Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihren Schmerzensgeldanspruch oder Schadensersatz durchzusetzen. Wir vertreten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin und der BG und klären für Sie, ob Ihr Unfall vorsätzlich verursacht wurde und Sie daher einen Schmerzensgeldanspruch haben. Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf und erhalten Sie eine Ersteinschätzung Ihres Falls. Vor Ort besprechen wir mit Ihnen die Einzelheiten. Dokumentieren Sie die auf Ihrer Arbeit entstandene Verletzung und den Schaden genau und bringen Sie am besten den Arbeitsvertrag, damit wir ausmachen können, ob es sich um Vorsatz handelt. Sie können uns auch zu anderen Fragen rund um das Arbeitsrecht kontaktieren, wie z. B. Körperverletzung durch Kollegen und Kolleginnen oder Vorgesetzte.