Wie können Sie sich wehren, wenn Sie Opfer einer Körperverletzung geworden sind? Oft reicht schon ein kleiner Moment der Eskalation, sei es ein Streit, ein Angriff oder eine unbedachte Handlung, die plötzlich schwere Folgen hat. Für die Betroffenen bedeutet das nicht nur körperliche Schmerzen, sondern auch eine enorme seelische Belastung und mitunter finanzielle Sorgen. Doch das Recht steht auf Ihrer Seite. Als Opfer einer Körperverletzung haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen und welche Schritte dabei entscheidend sind, erfahren Sie in diesem Artikel. Zudem unterstützen wir Sie mit einer persönlichen Beratung als Anwalt für Strafrecht in Stuttgart.
Das Wichtigste in Kürze
- Als Opfer einer Körperverletzung haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, unabhängig davon, ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.
- Schmerzensgeld gleicht körperliche und seelische Leiden aus, während ein Schadensersatz finanzielle Einbußen wie Verdienstausfall oder Behandlungskosten ersetzt.
- Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Schwere, Dauer und Folgen der Verletzung sowie dem Verschulden der Täterin bzw. des Täters.
Rechtslage und Anspruchsvoraussetzungen
Wenn Sie Opfer einer Körperverletzung oder einer anderen Gewalttat geworden sind, haben Sie nach deutschem Recht Anspruch auf Entschädigung. Wann aber liegt eine Gewalttat vor? Eine Gewalttat liegt vor, wenn jemand vorsätzlich und rechtswidrig körperliche Gewalt gegen eine andere Person ausübt.
Gewaltopfer können eine Entschädigung in Form von Schmerzensgeld erhalten, wenn sie infolge des Angriffs gesundheitlich geschädigt wurden. Anspruch besteht nach Grundlage des § 253 Absatz 2 BGB und wird entweder über die Versicherung der Täterin bzw. des Täters oder im Rahmen eines Zivilverfahrens geltend gemacht. Voraussetzung ist dabei ein ärztlich feststellbarer Personenschaden.
Zu den Entschädigungsleistungen zählen unter anderem Heil- und Krankenbehandlungen, Pflegeleistungen, Hilfsmittel wie Prothesen, Bestattungs- und Sterbegeld sowie Fürsorgeleistungen bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit.
Liegt kein körperlicher Schaden vor, kann ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Das wäre bei finanziellen Verlusten oder Sachschäden der Fall. Der Schadensersatz deckt alle materiellen Folgen der Tat ab, z. B. den Verdienstausfall. Er setzt voraus, dass der Schaden unmittelbar durch die Tat verursacht wurde und ein schuldhaftes Verhalten der Täterin bzw. des Täters vorliegt.
| Merkmal | Vorsätzliche Körperverletzung | Fahrlässige Körperverletzung |
|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | § 223 StGB | § 229 StGB |
| Handlungsabsicht | Die Täterin bzw. der Täter weiß, dass ihre bzw. seine Handlung eine Verletzung verursacht, und nimmt dies bewusst in Kauf oder will den Erfolg ausdrücklich herbeiführen. | Die Täterin bzw. der Täter hätte die Verletzung bei sorgfältigem Verhalten vermeiden können, übersieht die Gefahr jedoch. |
| Schuldform | Vorsatz | Fahrlässigkeit |
| Verfolgung durch Behörden | In der Regel Offizialdelikt, Verfolgung von Amts wegen | Meist Antragsdelikt, Strafverfolgung nur bei Strafantrag oder öffentlichem Interesse |
| Beweislast | Nachweis, dass die Täterin bzw. der Täter mit Wissen und Wollen handelte | Nachweis, dass die Täterin bzw. der Täter gegen Sorgfaltspflichten verstoßen hat |
| Versicherungshaftung | Täterin bzw. Täter haftet meist persönlich, Versicherungen greifen selten. | Häufig über private Haftpflichtversicherung abgedeckt |
| Verjährung | 30 Jahre bei vorsätzlichen Verletzungen (§ 197 BGB) | 3 Jahre ab Kenntnis von Tat und Täterin bzw. Täter (§ 195 BGB) |
| Bedeutung für das Opfer | Höhere Erfolgsaussichten und meist höheres Schmerzensgeld wegen des schwereren Verschuldens | Anspruch ebenfalls möglich, aber oft geringere Entschädigungssumme |
Berechnung von Schmerzensgeld
Während sich materielle Schäden exakt berechnen lassen, wird ein immaterieller Schaden nach rechtlichen Kriterien bewertet. Das Gesetz verlangt dabei eine „billige Entschädigung in Geld“, wenn Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung verletzt wurden.
Das Schmerzensgeld erfüllt zwei Aufgaben: Es soll den erlittenen Schmerz ausgleichen (Ausgleichsfunktion) und zugleich Genugtuung verschaffen (Genugtuungsfunktion). Insbesondere das Verschulden der Täterin bzw. des Täters, ob vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, bestimmt den Anspruch der Höhe.
Bei der Berechnung berücksichtigen Gerichte zahlreiche Faktoren:
- Art und Schwere der Verletzung
- Dauer der Schmerzen
- Länge der Behandlung
- Bleibende Schäden und psychische Folgen
- Arbeitsunfähigkeit und Einschränkungen im Alltag
- u. v. m.
Alle Umstände werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung gewürdigt. Zur Orientierung werden frühere Urteile herangezogen, sogenannte Schmerzensgeldtabellen, die vergleichbare Fälle dokumentieren und als Orientierungshilfe dienen, aber keineswegs bindend sind. Eine schematische Berechnung, etwa nach Tagessätzen, hat der Bundesgerichtshof jedoch verworfen. Entscheidend bleiben immer die individuelle Lebensbeeinträchtigung des Opfers und eine gerechte Bewertung des Einzelfalls.
Vorherige Urteile schaffen zwar Vergleichsmaßstäbe, aber sie ersetzen keinesfalls die genaue Würdigung Ihres Falls. Erfahrene Anwältinnen und Anwälte können passende Urteile identifizieren, Ihren Anspruch vergleichend einordnen und mit einer strategischen Argumentation durchsetzen.
Das gerichtliche Verfahren
Eine Klage lohnt sich immer dann, wenn außergerichtliche Lösungen scheitern, die Beweislage klar ist und der Schaden eindeutig nachgewiesen werden kann.
Im Zivilverfahren macht die geschädigte Person ihre Ansprüche, etwa auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz, direkt gegen die Täterin oder den Täter geltend. Zuständig ist je nach Streitwert das Amts- oder Landgericht. Behalten Sie dabei im Hinterkopf, dass ab dem Landgericht eine anwaltliche Vertretung Pflicht ist.
Die Klägerseite trägt die Beweislast. Sie muss belegen, dass die Tat stattgefunden hat und welche Folgen daraus entstanden sind. Ärztliche Gutachten, Fotos, Zeugenaussagen oder Therapieberichte sind dafür wesentlich zu nennen. Das Gericht prüft die Beweise und fällt anschließend das Urteil oder unterstützt eine Einigung durch einen Vergleich.
Eine Klage ist also dann sinnvoll, wenn Ihr Anspruch rechtlich fundiert und mit belastbaren Nachweisen belegt ist. Und wenn Sie bereit sind, ihn konsequent durchzusetzen.
Versicherungen und staatliche Unterstützung
Nach einer Körperverletzung oder einer anderen Gewalttat stellt sich häufig die Frage, wer für die entstandenen Schäden aufkommt. Wenn die Täterin bzw. der Täter über eine Haftpflichtversicherung verfügt, kann diese für die Folgen der Tat einstehen. Insbesondere bei fahrlässigem Verhalten. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten für Heilbehandlungen, Verdienstausfall oder andere finanzielle Schäden, soweit sie vertraglich abgedeckt sind.
Ist die Täterin bzw. der Täter selbst nicht zahlungsfähig, kann der Anspruch gegen seine Versicherung eine wichtige Absicherung darstellen. Dabei gilt jedoch: Bereits durch andere Versicherungen oder Sozialleistungen gedeckte Schäden können den Anspruch mindern.
Neben privaten oder gesetzlichen Versicherungen unterstützt auch der Staat Opfer von Gewalttaten. Grundlage ist seit 2024 das Soziale Entschädigungsrecht im SGB XIV, das das frühere Opferentschädigungsgesetz abgelöst hat. Betroffene erhalten dabei Leistungen wie Heil- und Krankenbehandlungen, Pflege, Hilfsmittel oder finanzielle Hilfe bei wirtschaftlicher Not. Die staatliche Unterstützung ersetzt zwar kein Schmerzensgeld, hilft aber, gesundheitliche und soziale Folgen der Tat abzufedern.
Staatliche Leistungen hebeln Ihre zivilrechtlichen Ansprüche nicht aus. Sie können weiterhin Schmerzensgeld oder Schadensersatz von der Täterin bzw. dem Täter verlangen.
Zusammenfassung und Fazit
Als Opfer einer Körperverletzung haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Vergessen Sie nicht, dass Ihre Rechte gesetzlich geschützt sind. Entscheidend ist, frühzeitig Beweise zu sichern und rechtliche Unterstützung einzuholen. Wir prüfen als Fachanwalt für Strafrecht Ihre Ansprüche, entwickeln eine passende Strategie und vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht. Kontaktieren Sie uns noch heute!