Anwaltliche Unterstützung zum Thema Schadensersatz in Stuttgart
Nach einer Sachbeschädigung, einem Unfall oder einem medizinischen Behandlungsfehler können Sie als geschädigte Person unter Umständen Schadensersatz geltend machen. Dies ist der Fall, wenn durch die schuldhafte Handlung Ihr Leben, Ihr Eigentum oder Ihre Rechte verletzt werden. Es muss zweifelsfrei nachweisbar sein, dass daraus ein wirtschaftlich messbarer Schaden entstanden ist. Sollte dieser nicht messbar sein, können Sie als Ausgleich Schmerzensgeld beantragen. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly in Stuttgart beraten Sie im Einzelfall gerne ausführlich zu Ihren Rechten im Strafrecht und prüfen für Sie genau, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen.
Wann besteht Anspruch auf Schadensersatz?
Laut §§ 823 ff. BGB besteht unter anderem bei folgenden Rechtsverletzungen eine Schadensersatzpflicht:
- Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten (z.B. fehlerhafte Beratung durch einen Steuerberater)
- Verletzung einer Pflicht aufgrund eines Kaufvertrages (z.B. nicht bezahlte Ware)
- Sachschäden (z.B. Kratzer am Auto nach fehlerhaftem Ausparken)
- Personenschäden (z.B. bei Ärztepfusch oder Behandlungsfehler)
- Verletzung von Persönlichkeitsrechten
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Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichen und vertraglichen Schadensersatzansprüchen?
Verjährung bei Schadensersatzansprüchen
Schadensersatz kann grundsätzlich nur geltend gemacht werden, wenn der Anspruch darauf noch nicht verjährt ist. Gemäß § 195 BGB verjährt dieser nach einer Frist von drei Jahren. Diese tritt zum Ende des Jahres ein, in dem der Schaden aufgetreten ist. Hat das Schadensereignis beispielsweise im Mai stattgefunden, so verjährt der Schadensersatzanspruch im März des Folgejahres. Andere Fristen gelten, wenn das Ausmaß des Schadens unbekannt oder noch nicht absehbar ist. Sofern der Schädigende unbekannt ist, gilt eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Kann das Ausmaß der Schäden noch nicht abgeschätzt werden, liegt die Frist sogar bei 30 Jahren.
Wie kann ein Anwalt bei Schadensersatzansprüchen helfen?
Sie möchten Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen? Dann sollten Sie sich einen Anwalt für Strafrecht aus Stuttgart zur Unterstützung holen und ein Erstgespräch in unserer Kanzlei vereinbaren. In diesem Rahmen prüfen wir, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Schadensersatz besteht. Lassen Sie sich von uns Ihre Optionen, Chancen und Risiken aufzeigen. Haben wir Sie zu Ihren Rechten und Möglichkeiten informiert, entscheiden Sie selbst, ob Sie uns mit der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche beauftragen.
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