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Rechtliche Konsequenzen und mögliche Strafen für den Besitz und Gebrauch eines Schlagrings

Der Schlagring zählt zu den Schlagwaffen und wird vorwiegend im Nahkampf eingesetzt. Er verstärkt die Wirkung eines Faustschlags erheblich, da die Finger durch einen stabilen Griff geführt werden. Varianten mit Stacheln oder Klingen fallen in die Kategorie der Hiebwaffen. In diesem Beitrag erläutern wir als Rechtsanwalt für Strafrecht in Stuttgart die rechtlichen Risiken und Konsequenzen im Besitz und Umgang mit Schlagringen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Rechtliche Einstufung von Schlagringen
  3. Strafrechtliche Konsequenzen des Besitzes von Schlagringen
  4. Gebrauch von Schlagringen und strafrechtliche Folgen
  5. Präzedenzfälle und Gerichtsurteile
  6. Prävention und Aufklärung
Schwarzer Schlagring aus Metall mit vier Öffnungen auf weißem Hintergrund, ohne erkennbare Beschädigungen.
StockAdobe – Hamburg_Berlin

Das Wichtigste in Kürze

  • Sowohl der Besitz als auch der Gebrauch von Schlagringen sind in Deutschland verboten. 
  • Laut des Waffengesetzes gelten Schlagringe in Deutschland als Waffen, mit welchen schwere Schäden beziehungsweise Körperverletzungen verursacht werden können. 
  • Wird eine Person mit einem Schlagring verletzt, ist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren zu rechnen.  

Rechtliche Einstufung von Schlagringen

Schlagringe sind in Deutschland gemäß dem Waffengesetz (WaffG) als verbotene Waffen eingestuft. § 2 Absatz 3 des WaffG besagt, dass der Umgang mit Waffen oder Munition, die in Anlage 2 Abschnitt 1 aufgeführt sind, untersagt ist. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 nennt Schlagringe ausdrücklich. Somit sind sowohl der Besitz als auch der Gebrauch dieser Waffen in Deutschland strikt illegal. Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Strafrechtliche Konsequenzen des Besitzes von Schlagringen

Besitzen Sie einen Schlagring, drohen Ihnen erhebliche strafrechtliche Konsequenzen, da es sich hierbei um eine Straftat und nicht um eine bloße Ordnungswidrigkeit handelt. Vorsatz, also das bewusste und willentliche Handeln, kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Minder schwere Fälle führen zu einer Geldstrafe. Beachten Sie zudem: Auch Schlagringe, die lediglich als Dekoration dienen, sind verboten. Das Waffengesetz untersagt jeglichen Umgang mit Schlagringen, unabhängig vom Verwendungszweck. 

Gebrauch von Schlagringen und strafrechtliche Folgen

Setzen Sie einen Schlagring ein, um jemanden zu verletzen, erfüllen Sie den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB). Da ein Schlagring als Waffe gilt, ist eine Geldstrafe ausgeschlossen. Stattdessen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Bei minder schweren Fällen kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren verhängen. Der Gebrauch eines Schlagrings zieht somit schwerwiegende strafrechtliche Folgen nach sich.

Präzedenzfälle und Gerichtsurteile

Gerichtsurteile zeigen, dass bereits der Besitz eines Schlagrings zu empfindlichen Strafen führen kann. So wurde 2018 eine Angeklagte wegen des Besitzes von zwei Schlagringen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 8 € verurteilt. Kurios war ein Fall in Berlin, bei dem ein Mann wegen einer Tasse vor Gericht stand. Ihr Griff war wie ein Schlagring geformt, was die Polizei bei einer Hausdurchsuchung für eine echte Waffe hielt. Zudem zeigen Gerichtsurteile, dass der Gebrauch von Schlagringen in vielen Fällen zu langjährigen Freiheitsstrafen führt.

Prävention und Aufklärung

Die Vermeidung des illegalen Besitzes und Gebrauchs von Schlagringen erfordert gezielte Aufklärungsarbeit. Bereits der Kauf – sei es online oder im Ausland – kann zu einem Strafverfahren führen und sollte daher unbedingt vermieden werden. Falls ein Schlagring bei Ihnen beschlagnahmt wurde oder der Zoll eine Bestellung aus dem Ausland abgefangen hat, sollten Sie umgehend Kontakt mit einem Fachanwalt für Strafrecht aufnehmen. Insbesondere bei Auslandsbestellungen bestehen Möglichkeiten, eine Verurteilung zu verhindern, z. B. wenn die Beweislage unklar ist. Eine endgültige Einschätzung ist jedoch nur nach Einsicht in die Ermittlungsakte möglich, die ausschließlich ein Anwalt beantragen kann. Wir von der Kanzlei Scheerer & Maly stehen Ihnen in solchen Fällen mit unserer Expertise zur Seite. Vertrauen Sie auf uns und kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

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