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Schlagring in Deutschland – Verbot, Strafen für Besitz, Kauf & Gebrauch

Ein Schlagring mag auf den ersten Blick wie ein harmloses Accessoire wirken, doch der Besitz, Kauf und Gebrauch ist in Deutschland strikt verboten. Wer gegen diese Regelung verstößt, riskiert empfindliche Strafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Stuttgart erläutern wir in diesem Beitrag die rechtlichen Grundlagen, mögliche Konsequenzen und was Sie tun sollten, wenn Sie mit einem Strafverfahren konfrontiert werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schlagringe sind in Deutschland nach dem Waffengesetz als verbotene Waffen eingestuft. Besitz, Kauf und Gebrauch sind illegal.
  • Bereits der Besitz kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
  • Der Einsatz eines Schlagrings erfüllt den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung und wird mit sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
  • Auch Online-Bestellungen aus dem Ausland sind strafbar. Der Zoll entdeckt solche Sendungen regelmäßig und leitet unmittelbar ein Strafverfahren ein.

Was ist ein Schlagring?

Ein Schlagring zählt zu den sogenannten Schlagwaffen und wird bei Nahkämpfen eingesetzt. Er besteht aus einem Metallgriff, durch den die Finger geführt werden, sodass die Trägerin oder der Träger eine Faust bilden kann. Durch diese Konstruktion erhält ein Schlag eine erheblich größere Wucht und Härte, als es mit der bloßen Faust möglich wäre. Varianten mit Stacheln, Klingen oder verstärkten Vorsprüngen fallen in die Kategorie der Hiebwaffen.


Rechtliche Einordnung – Schlagring als verbotene Waffe

In Deutschland sind Schlagringe gemäß dem Waffengesetz (WaffG) als verbotene Waffen klassifiziert. § 2 Absatz 3 WaffG untersagt den Umgang mit sämtlichen Waffen, die in Anlage 2 Abschnitt 1 aufgeführt sind. Unter Punkt 1.3.2 dieser Anlage werden Schlagringe ausdrücklich genannt. Damit ist jeglicher Umgang – ob Besitz, Erwerb, Weitergabe oder Gebrauch – in Deutschland strikt illegal. Diese Regelung gilt unabhängig vom Verwendungszweck: Auch Schlagringe, die lediglich als Dekoration dienen sollen, fallen unter das Verbot.


Welche Strafe droht beim Besitz eines Schlagrings?

Der Besitz eines Schlagrings stellt keine bloße Ordnungswidrigkeit dar, sondern eine Straftat. Der Verstoß gegen § 2 Absatz 3 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 wird nach § 52 Absatz 3 Nr. 1 WaffG geahndet. Bei vorsätzlichem Handeln – also dem bewussten und willentlichen Besitz – droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. In minder schweren Fällen kann das Gericht eine Geldstrafe verhängen. Unwissenheit oder der Besitz eines Waffenscheins ändern an der Strafbarkeit nichts.


Übersicht: Strafen im Zusammenhang mit Schlagringen

VergehenStrafrahmen
Besitz / Erwerb eines Schlagrings (WaffG)Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre
Einsatz eines Schlagrings gegen eine Person (gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB)6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe (minder schwerer Fall: 3 Monate bis 5 Jahre)
Schwere Körperverletzung mit dauerhaften Folgen (§ 226 StGB)1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe (in besonders schweren Fällen: 3 bis 15 Jahre)

Tabelle: Vergehen im Zusammenhang mit Schlagringen und die dazugehörigen Strafen.


Schlagring kaufen oder bestellen – was droht?

Wer im Internet nach einem Schlagring sucht, wird schnell fündig. Zahlreiche ausländische Online-Shops bieten diese Waffen offen zum Verkauf an, häufig als vermeintliches Mittel zur Selbstverteidigung. Doch Vorsicht: Der Kauf ist in Deutschland verboten, unabhängig davon, ob der Anbieter im In- oder Ausland sitzt. Auch Bestellungen über ausländische Plattformen oder als vermeintliche „Deko-Artikel“ deklarierte Schlagringe sind illegal.

Besonders riskant sind Bestellungen aus dem Ausland: Der Zoll kontrolliert eingehende Sendungen regelmäßig und entdeckt verbotene Gegenstände zuverlässig. Wird ein Schlagring abgefangen, leitet der Zoll unverzüglich ein Strafverfahren gegen die Bestellerin oder den Besteller ein. Der ausländische Anbieter selbst bleibt dabei straffrei. Die rechtlichen Konsequenzen tragen allein Sie.


Strafen beim Einsatz eines Schlagrings

Wer einen Schlagring einsetzt, um eine andere Person zu verletzen, erfüllt den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB). Da ein Schlagring rechtlich als Waffe gilt, ist eine bloße Geldstrafe ausgeschlossen. Es droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. In minder schweren Fällen kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren verhängen.


Schlagring zur Selbstverteidigung oder in Notwehr – erlaubt?

Viele Menschen erwägen den Kauf eines Schlagrings zum Schutz vor Übergriffen. Davon ist jedoch dringend abzuraten. Da bereits der Besitz strafbar ist, machen Sie sich allein durch das Mitführen eines Schlagrings strafbar – unabhängig davon, ob Sie ihn jemals einsetzen. Auch die Berufung auf Notwehr ist rechtlich äußerst problematisch: Wer sich mit einer verbotenen Waffe verteidigt, riskiert trotz einer möglicherweise gerechtfertigten Notwehrsituation eine Strafverfolgung wegen des Waffenbesitzes. Als legale Alternativen zur Selbstverteidigung kommen beispielsweise Pfefferspray (als Tierabwehrspray gekennzeichnet) oder Schrillalarme in Betracht.


Praxisbeispiele und Gerichtsurteile

Die Rechtsprechung zeigt, dass Gerichte bei Verstößen gegen das Waffengesetz konsequent durchgreifen.

Im Jahr 2018 wurde eine Angeklagte wegen des Besitzes von zwei Schlagringen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 8 Euro verurteilt.

Ein kurioser Fall ereignete sich in Berlin: Bei einer Hausdurchsuchung entdeckte die Polizei eine Tasse, deren Griff wie ein Schlagring geformt war. Der Fall landete vor Gericht.

2019 bestellte ein 37-Jähriger zwei Schlagringe aus dem Ausland – angeblich in der Annahme, es handele sich um Flaschenöffner oder Schlüsselanhänger. Das Gericht schenkte dieser Erklärung wenig Glauben, da sowohl die Produktbilder als auch die Beschreibung eindeutig waren. Der Angeklagte wurde zu einer Geldauflage von 800 Euro verurteilt.


Was tun bei Zollfund, Hausdurchsuchung oder Anzeige?

Wurde Ihre Bestellung vom Zoll abgefangen oder ein Schlagring bei Ihnen beschlagnahmt, sollten Sie umgehend, aber besonnen handeln. Vermeiden Sie vorschnelle Aussagen gegenüber Behörden und bewahren Sie Ruhe. Setzen Sie sich stattdessen direkt mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Verbindung.

Insbesondere bei Auslandsbestellungen bestehen unter Umständen Möglichkeiten, eine Verurteilung abzuwenden, etwa wenn die Beweislage unklar ist oder Zweifel am Vorsatz bestehen. Eine fundierte Einschätzung Ihrer Situation ist jedoch erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte möglich, die ausschließlich durch eine anwaltliche Vertretung beantragt werden kann.


Häufige Fragen zum Schlagring

Ja. Schlagringe sind nach dem deutschen Waffengesetz als verbotene Waffen eingestuft. Besitz, Kauf, Verkauf und Gebrauch sind illegal.

Beim vorsätzlichen Besitz droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Ja. Schlagringe sind nach dem deutschen Waffengesetz als verbotene Waffen eingestuft. Besitz, Kauf, Verkauf und Gebrauch sind illegal.

Nein. Die Einfuhr ist verboten und wird vom Zoll konsequent verfolgt. Bei Entdeckung wird ein Strafverfahren eingeleitet.

Nein. Das Waffengesetz verbietet jeglichen Umgang mit Schlagringen, unabhängig vom beabsichtigten Verwendungszweck.

Nein. Da bereits der Besitz strafbar ist, ist auch das Mitführen zur Selbstverteidigung illegal.Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly stehen Ihnen bei waffenrechtlichen Fragen und Strafverfahren mit unserer Expertise zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.