Juristische Beratung bei Körperverletzungsdelikten in Stuttgart

Unabhängig vom subjektiven und objektiven Tatbestand und unabhängig davon, ob eine fahrlässige oder schwere Körperverletzung vorliegt – aufgrund der möglichen Verurteilung als Täter und der psychischen Belastung als Opfer ist die anwaltliche Beratung in Strafangelegenheiten bei Körperverletzungsdelikten wichtig. Durch eine sachliche und gezielte Verteidigung begleiten wir Sie als Anwalt für Strafrecht aus Stuttgart, von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly, gerichtlich und außergerichtlich durch den Strafprozess.


Definition von Körperverletzung

Als Körperverletzungsdelikte werden nach §§ 223–231 Strafgesetzbuch (StGB) die Handlungen definiert, die die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person maßgeblich beeinträchtigen oder schädigen.

Dem objektiven Tatbestand dient als Anhaltspunkt die Beeinträchtigung oder Schädigung, die anschließend eine ärztliche Behandlung benötigt. Aber auch der subjektive Tatbestand in Form von bedingtem Vorsatz, also der reine Versuch und damit für möglich gehaltene Taterfolg, reicht für eine Anklage wegen Körperverletzung aus.

Unter Körperverletzungsdelikte können unter anderem die folgenden Tatbestände fallen. Die Liste ist jedoch nicht abschließend und beinhaltet je nach Tatbestand auch weitere Delikte.

  • (Schwerer) Hausfriedensbruch
  • Nötigung & Bedrohung
  • Stalking & Freiheitsberaubung
  • Entführung & Geiselnahme
  • Menschenraub
  • Mordlust
  • Beteiligung an einer Schlägerei

Das Strafmaß bei einem Körperverletzungsdelikt

Je nach Schwere der Tat kann dem gewählten Strafmaß im Strafrecht eine gefährliche oder schwere Körperverletzung, eine fahrlässige Körperverletzung oder Körperverletzung mit Todesfolge zugrunde liegen. Angelehnt an das Ausmaß der Tat variiert das Strafmaß sehr stark. Die fahrlässige Körperverletzung wird mit einer hohen Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Liegt eine damit einhergehende Todesfolge vor, beläuft sich die Strafe nicht auf unter drei Jahren. Bei einem gefährlichen Delikt mittels eines Werkzeuges sind laut Gesetz sechs Monate bis zehn Jahre möglich.

Wann sollte man Körperverletzung anzeigen?

Liegt eine vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung vor, wird diese nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Hierfür muss Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden. Bejaht die Strafverfolgungsbehörde jedoch die Strafverfolgung aufgrund des öffentlichn Interesses, wie z.B. bei Mehrfachtätern, kann die Anklage auch ohne Antrag des Opfers stattfinden.


Entschädigung als Opfer

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat der Täter für eine Entschädigung des Opfers zu sorgen. Das sogenannte Schmerzensgeld ist aufgrund der gesundheitlichen Schädigung zusätzlich zum Strafmaß zu erbringen. Hierfür muss nicht nur eine Anzeige wegen Körperverletzung eingereicht werden, sondern der Tatbestand muss auch vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden. Bei der Feststellung der Höhe des Schmerzensgeldes werden sowohl physische als auch psychische Schäden gewertet.

Verjährung von Körperverletzungsdelikten

Im Strafgesetzbuch und BGB ist die Verjährungsfrist von Körperverletzungsdelikten definiert. Straftaten verjähren laut § 78 StGB nach drei bis dreißig Jahren, wenn der Tatbestand keinen Mord einschließt. Auch für Opfer gilt, dass eine Anzeige wegen Körperverletzung für etwaige Ansprüche innerhalb von drei Jahren eingereicht werden muss.

Mann mit geballter Faust, symbolisch für ein Körperverletzungsdelikt

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FAQ-Körperverletzungsdelikte