Frühzeitige Strafverteidigung bei Gewaltdelikten in Stuttgart

Aus einem Streit wird Ernst, Sie werden angegriffen und müssen sich verteidigen – schneller als gedacht sind Sie Beschuldigter eines Gewaltdelikts. Kommt der Tatvorwurf zur Anklage, muss die Verteidigung Tathergang sowie etwaige Zeugenaussagen genau analysieren und im Rahmen eines gerichtlichen Hauptverfahrens zur Überprüfung stellen.

Nicht selten kommt es vor, dass die in polizeilichen Vernehmungen dokumentierten Zeugenaussagen zu einem späteren Zeitpunkt der Verhandlungen relativiert werden. So kann sich die prozessuale Situation für den Angeklagten im Rahmen einer umfassenden Strafverteidigung wesentlich ändern. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly stellen Ihnen einen Anwalt für Strafrecht aus Stuttgart zur Seite, der sich mit der Rechtsmaterie auskennt und sich fachkompetent für Ihre rechtlichen Interessen einsetzt.


Was sind Gewaltdelikte?

Gewaltdelikte jeglicher Art haben zwei Gemeinsamkeiten. Zum einen liegt ihrer Ausübung ein hohes Maß an krimineller Energie zugrunde. Zum anderen richtet sich die Gewalt nahezu ausschließlich gegen höchstpersönliche Rechtsgüter dritter Personen. Darunter fallen z.B. Gesundheit, Leben und sexuelle Selbstbestimmung.

In der polizeilichen Kriminalstatistik zählen folgende Straftaten zu den Gewaltdelikten:

  • Einfache, gefährliche & schwere Körperverletzung
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Totschlag
  • Tötung auf Verlangen
  • Mord
  • Sexuelle Nötigung
  • Raub
  • Erpresserischer Menschenhandel
  • Beteiligung an einer Schlägerei

Welche Strafen sind zu erwarten?

Alle genannten Delikte zählen zur mittleren und schweren Gewaltkriminalität. Je nach Schwere der Tat kann das Strafmaß stark variieren. Wir erklären Ihnen am Beispiel der Körperverletzung, welche Sanktionen bei Gewaltdelikten zu erwarten sind.

Als Strafe für die Körperverletzung nennt das Gesetz eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen (z.B. Körperverletzung mit Todesfolge) bis zu zehn Jahre.


Wie kann ein Anwalt helfen?

Sind Sie in handgreifliche Streitigkeiten verwickelt, bei denen es zu ernsten Verletzungen kommt, sollten Sie als Opfer, aber auch als vermeintlicher Täter, einen Fachanwalt für Strafrecht aufsuchen. Dieser kann mit Ihnen die rechtlichen Folgen aus dem Strafrecht durchspielen und die im Raum stehenden Straftaten analysieren. Wenden Sie sich bereits im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung an unsere Anwaltskanzlei Scheerer & Maly in Stuttgart. Nur so können wir auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Schadenswiedergutmachung für Sie durchführen und die Folgen der Strafverfolgung mindern.

Ihre Kanzlei für Gewaltdelikte in Stuttgart – kontaktieren Sie mich!

Tel.: 0711/7187633-2

Mann ballt Faust, symbolisch für ein Gewaltdelikt

FAQ Gewaltdelikte

Was passiert, wenn man wegen Körperverletzung angezeigt wird? Mit welcher Strafe muss man rechnen? Diese und weitere Fragen klären wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly in diesem FAQ.

Strafen für Körperverletzung: Übersicht