Unterschied zwischen Erpressung und Nötigung
Definitionen: Erpressung und Nötigung
Die Begriffe Erpressung und Nötigung werden häufig verwechselt oder synonym verwendet. Zunächst ist festzuhalten, dass es sich sowohl bei der Erpressung als auch bei der Nötigung um Vergehen nach dem Strafgesetzbuch handelt. Im Vordergrund stehen in beiden Fällen Zwang und Drohung, weshalb sie oft gleichgesetzt werden. Es besteht juristisch jedoch ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Begriffen: Erpressung erfordert im Gegensatz zur Nötigung immer eine Bereicherungsabsicht des Täters und einen dadurch verursachten Vermögensschaden.
In § 240 StGB ist die Nötigung klar geregelt. Die Erpressung findet sich im § 253 StGB wieder.
Tatbestandsmerkmale und Unterschiede
Eine Nötigung liegt gemäß § 240 StGB vor, wenn eine Person eine andere rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt.
Gewalt bedeutet dabei eine Einwirkung auf das Opfer durch körperliche Kraftentfaltung des Täters. Eine Drohung bedeutet im Gegensatz zur Gewalt das Hervorrufen eines rein psychische vermittelten Zwangs.
Das Ziel einer Nötigung besteht darin, jemanden zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen, wobei der Täter anders als bei einer Erpressung nicht in Bereicherungsabsicht handeln muss.
Eine Erpressung gemäß § 253 StGB liegt vor, wenn der Täter einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern. Das Ziel der Erpressung ist demnach immer mit einem wirtschaftlichen Zweck verbunden. Der Täter oder die Täterin handelt mit Bereicherungsabsicht, also der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen und dabei einen Vermögensschaden beim Opfer zu billigen.
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Strafrechtliche Konsequenzen
Wer eine einfache Nötigung begeht, muss nach § 240 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei oder einer Geldstrafe rechnen. In besonders schweren Fällen kann sich das Strafmaß auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe erhöhen. Die einfache Erpressung nach § 253 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen liegt die Freiheitsstrafe bei nicht unter einem Jahr und bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe.
Beispiele und typische Fälle
Ein typisches Beispiel für eine Erpressung ist, wenn jemand kompromittierende Fotos oder vertrauliche Informationen über eine andere Person besitzt und droht, diese zu veröffentlichen, sollte das Opfer nicht eine bestimmte Geldsumme zahlen. Meist spielt sich diese Art der Erpressung, auch als Sextortion bezeichnet, ab, wenn eine Beziehung zerbrochen ist.
Ein weiteres Beispiel ist, wenn ein Angestellter dem Chef androht, interne Betriebsgeheimnisse an Konkurrenzunternehmen oder die Öffentlichkeit weiterzugeben, sofern er nicht eine erhebliche Gehaltserhöhung erhält.
Ein häufiger Fall von Nötigung ist, jemand anderen unter Gewalteinwirkung zu einer Unterschrift zu zwingen.. Ein anderes Beispiel findet sich im Straßenverkehr, wenn ein Autofahrer langsam vor einem Fahrradfahrer fährt und wiederholt abbremst, um diesen am Überholen zu hindern und zum Anhalten zu zwingen.
Ein besonders schwerer Fall von Nötigung ist, eine schwangere Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch zu zwingen.
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