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Informationen rund um das Thema Eigentumsdelikte in Stuttgart

Die Anwaltskanzlei Scheerer & Maly vertritt Sie als Anwalt für Strafrecht in Stuttgart bei allen Arten von Eigentumsdelikten – zusammen mit den Vermögensdelikten die häufigsten Delikte in Deutschland überhaupt. Hier erfahren Sie, was Sie zum Thema wissen müssen.


Was sind Eigentumsdelikte?

Eigentumsdelikte zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich gegen fremdes Eigentum richten. Wenn jemand Ihr Eigentum entwendet, beschädigt oder zerstört, handelt es sich bei dieser Straftat sehr wahrscheinlich um ein Eigentumsdelikt. Geregelt sind diese rechtswidrigen Handlungen im 27. Abschnitt des Strafgesetzbuches.

Welche Arten von Eigentumsdelikten gibt es?

In der Regel werden folgende Straftaten zu den Eigentumsdelikten gezählt:

  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • Raub
  • Sachbeschädigung

Welche Strafen drohen bei Eigentumsdelikten?

Das Strafmaß hängt immer davon ab, um welche Form des Eigentumsdelikt es sich handelt. Diebstahl kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. In besonders schweren Fällen, zum Beispiel bei einem Einbruchdiebstahl, sind bis zu zehn Jahre Haft möglich.

Für Raub gilt insgesamt ein höheres Strafmaß als für Diebstahl: Hier ist eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und bis zu 15 Jahren vorgesehen. Durch die hohe Mindeststrafe handelt es sich bei einem Raub um ein Verbrechen, wodurch auch der Versuch und die Vorbereitung eines Raubs bereits strafbar im Sinne des Strafrechts sind.

Bei Sachbeschädigung droht Tätern und Täterinnen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Außerdem muss die beschädigte Sache ersetzt werden oder es müssen die Kosten für die Reparatur getragen werden. Unter bestimmten Umständen können für Sachbeschädigung Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden, zum Beispiel wenn öffentliches Eigentum, Gebäude oder wichtige Arbeitsmittel beschädigt oder zerstört werden.


Ihnen wird ein Eigentumsdelikt vorgeworfen?

Die rechtlichen Folgen können erheblich sein: von Geldstrafen bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen. Hier ist schnelles und erfahrenes Handeln wichtig. Ob polizeiliche Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anklage – wir stehen Ihnen in jeder Phase des Ermittlungs- und Strafverfahrens zur Seite und beraten Sie diskret und kompetent.

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Räuber klaut Geldbeutel am Bahnhof - Eigentumsdelikt

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