Kompetente Rechtsberatung zum Bußgeldverfahren in Stuttgart

Das Verkehrsrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Während Straftaten eine Gerichtsverhandlung nach sich ziehen, folgt der Prozess einer Ordnungswidrigkeit einem standardisierten Ablauf. So werden bei Tatbeständen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder unerlaubten Fahrweisen gemäß dem deutschen Bußgeldkatalog Strafmaßnahmen verordnet. Spätestens beim Erhalt des Bußgeldbescheids stellt sich die betroffene Person die Frage, wie ein entsprechendes Bußgeldverfahren eigentlich abläuft. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly aus Stuttgart klären Sie im Folgenden über die Einzelheiten auf.


Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, geht es im ersten Schritt darum, den Fahrer zum Tatzeitpunkt zu ermitteln. Daher erhalten Sie als beschuldigter Fahrer von den Beamten der Bußgeldbehörde zunächst einen Anhörungsbogen, in dem Sie über die genaue Ordnungswidrigkeit informiert werden. Sobald Sie nachfolgend der Bußgeldbescheid erreicht, ist das Verfahren bereits in Gang gesetzt worden. Grundsätzlich haben Sie zu diesem Zeitpunkt zwei Möglichkeiten, zu reagieren:

  • Sie gestehen die Schuld ein und bezahlen das Bußgeld. In diesem Fall findet kein Bußgeldverfahren mehr statt.
  • Sie können Einspruch erheben. Das ist nur zu empfehlen, wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft oder inkorrekt ist, da sich das Bußgeldverfahren dadurch verlängert.

Was passiert bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren?

Bevor Sie der Bußgeldbescheid erreicht, erhalten Sie in Form eines Anhörungsbogens die Chance zur Stellungnahme. Auch wenn Sie den Drang verspüren, sich zum Tathergang zu äußern, raten wir Ihnen, lediglich die Pflichtangaben zu Ihrer Person zu machen. Als betroffene Person steht es Ihnen frei, Angaben zum Tatablauf zu machen – wir empfehlen Ihnen, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen, damit Sie keine Aussagen machen, mit denen Sie sich im weiteren Verlauf unter Umständen selbst belasten. Auch sollten Sie es unbedingt vermeiden, Verdächtigungen auszusprechen oder jemanden als Fahrer zu benennen, der es nicht war. Dies wird als Straftat gewertet und mit entsprechend harten Sanktionen, wie beispielsweise einem Fahrverbot, bestraft.

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Ist es möglich, dass ein Verfahren verjährt?

Ab dem Tatzeitpunkt hat die Bußgeldbehörde drei Monate Zeit, den Anhörungsbogen zu verschicken. Innerhalb dieser Verjährungsfrist hat die Behörde zu klären, ob der Fahrer zur Tatzeit mit dem Halter des Fahrzeugs übereinstimmt. Schließlich gilt in Deutschland keine generelle Halter-Haftung, sodass nur der eigentliche Fahrer zur Verantwortung gezogen werden kann. Durch den Anhörungsbogen kann die zuständige Verwaltungsbehörde ermitteln, wer zum Tatzeitpunkt tatsächlich gefahren ist. Sollte der Bogen allerdings nicht innerhalb von drei Monaten ankommen, ist die Frist abgelaufen und der Bußgeldbescheid gilt als verjährt. Die beschuldigte Person kann dann nicht mehr für die Tat bestraft werden.

Was kostet ein Bußgeldverfahren?

Bei einem in Gang gesetzten Bußgeldverfahren müssen Sie gegebenenfalls mit folgenden Kosten (Stand August 2019) rechnen:

  • Die Gebühren und Auslagen für den Bußgeldbescheid betragen 28,50 €
  • Einsicht in Ihre Akten kostet nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) 12 €
  • Für die Erstellung eines etwaigen Gutachtens können mehrere 100 € fällig werden
  • Die Kosten eines Hauptverfahrens vor dem Amtsgericht orientieren sich an ungefähr 10 Prozent des Bußgeldes
  • Der Versand des Urteils im Rahmen einer Gerichtsverhandlung beläuft sich auf mindestens 7 €

Wie kann ein Anwalt helfen?

Bereits bei Erhalt des Anhörungsbogens können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht aus Stuttgart einschalten. Dieser klärt Sie darüber auf, ob und wie Sie den Anhörungsbogen ausfüllen sollen. Außerdem kann dieser sich bis zum Erhalt des Bußgeldbescheids auf das Verfahren vorbereiten und sich in die Sache einarbeiten. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly aus Stuttgart prüfen Ihr Schreiben gerne genau und beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Bußgeldverfahren.

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Blitzende Radarfalle im Seitenspiegels eines Autos