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Autounfall mit einem Fußgänger

Bei einem Autounfall mit einem Fußgänger trägt dieser in der Regel den größeren Schaden davon. Hier gilt es besonders, die Ruhe zu bewahren und schnell zu handeln. Rechtlich geklärt werden muss, wer die Verantwortung trägt und ob unüberlegtes Handeln oder Unaufmerksamkeit den Unfall herbeigeführt haben. Das kann sowohl den Autofahrer als auch den Fußgänger betreffen. Wenn der Fußgänger sich nicht an die Verkehrsregeln gehalten hat, trägt er eine Mitschuld. Die Kanzlei Scheerer & Maly für Verkehrsrecht in Stuttgart vertritt Mandanten zuverlässig in allen Situationen.

Welche Pflichten hat der Fußgänger im Straßenverkehr?

Wenn ein Fußgänger von einem Auto erfasst wird oder vor ein Fahrzeug läuft, muss die Schuldfrage geklärt werden. Die meisten Fußgänger geraten unverschuldet in einen Verkehrsunfall. Dennoch gibt es Situationen, in denen der Fußgänger durch unbedachtes Verhalten eine Mitschuld trägt. Das kann sein, wenn er die falsche Fahrbahn benutzt, in der Dunkelheit bei schlechter Sicht seine Sorgfaltspflicht nicht beachtet, so das Tragen auffälliger Kleidung oder das Gehen hintereinander und nicht nebeneinander, wenn er unüberlegt über die Fahrbahn oder eine rote Ampel läuft oder wenn er überraschend zwischen parkenden Autos hervorkommt und der Fahrzeugführer nicht mehr rechtzeitig ausweichen oder reagieren kann.

Autounfall mit Fußgänger
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Welche Pflichten hat ein Fahrzeugführer im Straßenverkehr?

Autofahrer wiederum müssen sich an die Verkehrsregeln halten und haben die Pflicht, nicht nur die Fahrbahnen, sondern auch Fußgängerwege, Zebrastreifen und das darum liegende Gelände zu beachten. Besondere Rücksichtnahme des Autofahrers erfordert das Abbiegen und wenn Kinder oder ältere Menschen die Fahrbahn überqueren. Auch besteht eine Wartepflicht an Fußgängerüberwegen.Es gilt, dass der Fahrer zuvor nicht mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stand. Bei einem Unfall während des Abbiegens liegt die Schuld meistens beim Autofahrer, während an einem Zebrastreifen die höhere Sorgfalt gilt. Trotzdem darf ein Fußgänger nicht einfach die Straße überqueren, sondern muss die Fahrbahn ebenfalls im Auge behalten.

Wie ist bei einem Autounfall mit Fußgänger zu handeln?

Bei einem Unfall zwischen Fahrzeug und Fußgänger ist es wichtig, die Polizei zu rufen. Sprechen Sie, wenn es möglich ist, Zeugen an, die den Unfall beobachtet haben, und lassen Sie kleinere Verletzungen nach dem Unfall ärztlich dokumentieren. Notieren Sie alle Sachschäden, die durch den Unfall entstanden sind. Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Scheerer & Maly für eine umfassende Beratung und Klärung.

Was versteht man unter Betriebsgefahr?

Die Betriebsgefahr wird bei einem Unfall angemessen berücksichtigt. Sie basiert auf der Pflichtversicherung für jedes Kraftfahrzeug, da ein Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer eine allgemeine Betriebsgefahr beinhaltet. Damit ist gemeint, dass ein Fahrzeughalter für Schäden, die anderen Personen durch ihn entstehen, voll haftet. Das gilt auch, wenn er den Schaden nicht selbst verursacht hat. Ausnahmen sind dann gegeben, wenn der Schaden unabwendbar ist oder durch höhere Gewalt verursacht wurde.

Trägt der Autofahrer immer die Schuld?

Wenn Unfälle mit Fußgängern geschehen, bei denen sich Fahrzeugführer korrekt verhalten haben, muss die Schuldfrage genauer geklärt werden. Für den Zebrastreifen gilt gemäß Paragraph 26 der Straßenverkehrsordnung das Vorrangrecht des Fußgängers gegenüber dem Autofahrer. Dieser ist verpflichtet, mit verringerter Geschwindigkeit und höherer Aufmerksamkeit zu fahren und bei Bedarf auch anzuhalten. Das entbindet jedoch den Fußgänger nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Die Schuldfrage wird dann anhand des Verhaltens geklärt. Dabei gilt:

  • Fußgänger haben Vorrang.
  • Die Geschwindigkeit muss am Zebrastreifen gedrosselt werden.
  • Fünf Meter vor dem Zebrastreifen gilt absolutes Halteverbot.
  • Überholversuche sind verboten.

Geschieht der Unfall auf der Fahrbahn, ist der Autofahrer nicht immer alleine schuld. Hat sich der Fußgänger nicht an die Regeln gehalten, trägt er eine Mit- oder Teilschuld. Bei einem Unfall mit älteren Menschen oder Kindern gilt eine höhere Rücksichtnahmepflicht, sodass der Autofahrer in der Regel die Schuld trägt. Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Scheerer & Maly für genauere Informationen.

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