Jetzt unverbindlich anfragen:

Scheerer: 0711/7187633-1
Maly: 0711/7187633-2

Frühzeitige Betreuung
durch Ihre Anwaltskanzlei Scheerer & Maly
© nito – stock.adobe.com

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht – falsche Angaben zum Unfallhergang

Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, hat neben dem Schrecken auch den Schaden zu bewältigen. Mancher Fahrzeughalter kommt hierbei in Versuchung, seinen Unfallbericht ein klein wenig zu seinen Gunsten abzuändern – sei es, um eine höhere Zahlung vonseiten der Versicherung zu veranlassen oder um die Schuld auf den Unfallgegner zu schieben.

Fällt eine solche Diskrepanz zwischen Ablauf und Angaben auf, kann das jedoch vom Verlust des Versicherungsschutzes bis hin zur Strafanzeige erhebliche Folgen haben. Warum sich falsche Angaben zum Unfallgeschehen nicht lohnen und was Sie im Fall eines Fehlers unternehmen sollten, erklären wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly Ihnen hier.

Drei Gründe dafür, bei der Wahrheit zu bleiben

Mann mit Anzug leistet Eid und kreuzt gleichzeitig die Finger hinter dem Rücken
© nito – stock.adobe.com

Falsche Angaben über den Unfallhergang können Sie Ihren Versicherungsschutz kosten. Weist Ihnen Ihre Versicherung falsche Angaben nach, kann Ihnen aufgrund einer sogenannten Obliegenheitsverletzung die Schadensersatzzahlung verweigert werden.

Falsche Angaben zur Schuld können zu einer Anzeige wegen falscher Beschuldigung führen.
Falsche Angaben, die lediglich durch ein Versehen entstanden sind, lassen sich zumeist folgen- und problemlos berichtigen – wenn Sie möglichst rasch handeln.

Wie Sie falsche Angaben korrigieren

Nicht alle falschen Angaben entstehen aus der Absicht heraus, aus der Verantwortung zu entkommen oder den Schadensausgleich zu maximieren. Auch schlichter Schock kann nach einem Unfall dazu führen, dass unvollständige oder fehlerhafte Informationen kommuniziert werden.

Dies bedeutet aber nicht, dass solche versehentlichen Falschaussagen zwangsläufig rechtliche Folgen und den Ausfall Ihres Versicherungsschutzes nach sich ziehen müssen. Haben Sie einen Fehler als solchen identifiziert, sollten Sie sich allerdings zeitnah mit der Versicherung und zur Sicherheit auch mit Ihrem Anwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart in Verbindung setzen.

Denn nur, wenn Ihre Angaben korrigiert werden, ehe über Ihren eventuellen Schadensersatz bestimmt oder dieser gar zu hoch ausgezahlt wurde, bleibt Ihr Versicherungsschutz sicher erhalten.

Erste Rechtshilfe für den Unfallort: Nicht mehr Angaben als nötig

Auch wenn – oder vielmehr: gerade, weil – der Schreck nach dem Unfall zumeist groß ist, ist es ratsam, am Unfallort nur die zwingend notwendigen Angaben zu tätigen und auch diese eingehend auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Vor allem sollten Sie nichts unterschreiben, was nicht zuvor ein Anwalt für Sie geprüft hat. Denn wenngleich nicht jedes Schuldeingeständnis rechtlich bindend ist, gibt es durchaus Formen, die gegen Sie verwendet werden können, auch wenn Ihr Unfallgegner eigentlich (Mit-)Schuld am Unfall trägt.

2 Kommentare zu “Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht – falsche Angaben zum Unfallhergang

  1. Sehr geehrte Anwaltskanzlei Scheerer & Maly,

    ich hatte heute einen Autounfall. Der Hergang war wie folgt. An einer Kreuzung mit zwei Fahrspuren stand ich bei Rot auf der linken Fahrbahn. Rechts neben mir stand ebenso ein Pkw, auf seiner Spur kann man sowohl gerade aus fahren als auch rechts abbiegen. Als wir beide Rot hatten, überholte mich der rechts neben mit stehende PKW und düste an mir vorbei. Da ein Auto das in der Kreuzung stand mit seinem Heck in dessen Fahrbahn ragte, scherte er einige Zentimeter in meine Fahrbahn aus ohne zu blinken. Beim Anfahren tangierte ich ihn, da er ohne Vorwarnung zu mir rüberzog. Wir hielten an und holten die Polizei. Er machte die Aussage, dass ich auf seine Spur kam und ihn rammte, was aber nicht stimmt. Die Polizei nahm Angaben zum Unfallhergang auf. Ich stand noch unter Schock und bin mir nicht nehr sicher was ich unterschrieben habe. Die Polizei notierte, dass der andere Pkw seine Fahrspur verließ und ich glaube, dass er mich gerammt habe (bn mir aber nicht mehr sicher, da ich total aufgewühlt war). Ich bin in ihn reingefahren. Ich bin mir aber keiner Schuld bewusst, da er ja rechts an mir vorbeizog (direkt nach dem Anfahren) und wegen des Hindernisses (PKW in Kreuzung) ohne blinken zu mir rüberzog und ich ihn dsnn erwischt habe. Der Schaden sind nur einige Kratzer und Schrammen. Ich möchte jetzt zur Polizei und meine Aussage einsehen bzw. berichtigen. Ist das möglich? Das andre Problem ist, dass jetzt Aussage gegen Aussage steht und der Unfallverursacher eine Beifahrerin hatte und somit einen Zeugen. Habe ich überhaupt eine Chance mein Recht geltend zu machen und meine Unschuld zu beweisen.

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
    Marcel Volz

    1. Sehr geehrter Herr Volz,
      vielen Dank für Ihre Anfrage. Für eine Rechtsberatung melden Sie sich gerne bei uns unter:
      07 11 / 7 18 76 33-2
      24h-Notfallnummer: 0 15 77 / 78 534 38

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert