Title: Was sind die Voraussetzungen für einen strafrechtlichen Betrug?
Author: RegioHelden
Published: 29. Januar 2023
Last modified: 24. März 2025

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# Was sind die Voraussetzungen für einen strafrechtlichen Betrug?

 Veröffentlicht am 29. Januar 202324. März 2025

Der **Betrug** ist nach deutschem Strafrecht ein **Vermögensdelikt**, welches **
vorsätzliches Handeln** des Täters oder der Täterin erfordert. Das Gesetz sieht 
als Strafmaß **Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen** vor. Wir
von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly haben als [Strafverteidiger Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-strafrecht/?output_format=md)
für Sie die wichtigsten Informationen zu den strafrechtlichen Voraussetzungen für
einen Betrug zusammengestellt.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.scheerer-maly.de/was-sind-die-voraussetzungen-fuer-einen-strafrechtlichen-betrug/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Die Definition von Betrug](https://www.scheerer-maly.de/was-sind-die-voraussetzungen-fuer-einen-strafrechtlichen-betrug/?output_format=md#definition-von-betrug)
 3. [Die objektiven Voraussetzungen eines strafrechtlichen Betrugs gemäß § 263 StGB](https://www.scheerer-maly.de/was-sind-die-voraussetzungen-fuer-einen-strafrechtlichen-betrug/?output_format=md#objektive-voraussetzungen-eines-strafrechtlichen-betrugs)
 4. [Die subjektiven Voraussetzungen für einen Betrug nach § 263 StGB](https://www.scheerer-maly.de/was-sind-die-voraussetzungen-fuer-einen-strafrechtlichen-betrug/?output_format=md#subjektive-voraussetzungen-fuer-einen-betrug)

⌊Voraussetzungen für einen strafrechtlichen Betrug⌉⌊Voraussetzungen für einen strafrechtlichen
Betrug⌉
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## Das Wichtigste in Kürze

 * Der Betrug ist ein Vermögensdelikt und Tatbestand des deutschen Strafrechts
 * Der Betrugstatbestand umfasst Verhaltensweisen, durch die Geschädigte durch Täuschung
   zu einer Vermögensverfügung bewegt werden.
 * Tatbestandsmerkmale eines Betrugs sind die Täuschung über Tatsachen, der Irrtum,
   die Vermögensverfügung und der entstandene Schaden.

## Die Definition von Betrug

Laut § 263 Abs. 1 StGB wird der strafrechtliche Betrug wie folgt definiert:

„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil
zu verschaffen, das **Vermögen eines anderen** dadurch **beschädigt**, dass er durch**
Vorspiegelung falscher** oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer **Tatsachen**
einen **Irrtum** erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.“

Der Tatbestand gehört zu den Vermögensdelikten und dient daher dem Schutz des Vermögens.

| **Tatbestandsmerkmal** | **Beschreibung** | **Beispiele** | 
| **Täuschung** | Der Täter oder die Täterin muss das Opfer durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch das Entstellen wahrer Tatsachen täuschen. | Jemand gibt sich als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin eines Unternehmens aus, um eine Zahlung zu erschleichen. | 
| **Vermögensschaden** | Der Betrüger oder die Betrügerin muss dem Opfer einen Schaden am Vermögen zufügen, der durch die Täuschung entstanden ist. | Ein Kunde oder eine Kundin bezahlt für ein Produkt, das er nie erhält. | 
| **Vorsatz** | Der Täter oder die Täterin muss in der Absicht handeln, sich oder einem Dritten einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen.  | Eine Person verkauft absichtlich defekte Waren, um einen Gewinn zu erzielen. | 
| **Vermögensverlagerung** | Der Schaden muss zu einer Verlagerung von Vermögenswerten des Opfers zu dem Täter, der Täterin oder einem Dritten führen.  | Der Käufer oder die Käuferin überweist Geld auf ein falsches Konto. |

[Klicken Sie hier, um mehr über den § 263 StGB – Betrug zu erfahren.](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html)

## Die objektiven Voraussetzungen eines strafrechtlichen Betrugs gemäß § 263 StGB

Damit **Handlungen** und Verhaltensweisen **strafrechtlich** als Betrug eingestuft
werden können, **müssen** folgende objektive **Tatbestandsmerkmale vollständig erfüllt
sein**:

 * **Täuschung über Tatsachen**
   **Voraussetzung für die Strafbarkeit** eines Betrugs
   ist, dass der **Täter** oder die Täterin einen **anderen** oder eine andere über
   eine Tatsache **täuscht**. Tatsachen sind dabei Sachverhalte, die dem Beweis 
   zugänglich, also nachprüfbar und belegbar sind. Wird beispielsweise im Rahmen
   eines Autokaufs das Fahrzeug durch den Verkäufer oder die Verkäuferin als unfallfrei
   deklariert, ist dies eine überprüfbare Tatsache.Täuschungen über Tatsachen können
   etwa **schriftlich, mündlich** oder in Form von **Gesten** erfolgen. Eine Täuschung
   über Tatsachen kann zudem **auch durch stillschweigende, schlüssige Handlungen**,
   sogenanntes **konkludentes Verhalten** herbeigeführt werden. Die Bestellung eines
   Getränks in einem Restaurant durch bloßes Handheben wäre hier ein Beispiel. Durch
   konkludentes Handeln wird dem Gegenüber in diesem Fall der Anschein erweckt, 
   ein Rechtsgeschäft abschließen zu wollen und zahlungsfähig und -willig zu sein.
   Gleiches gilt beim Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle.
 * Soll der Anschein dabei vorsätzlich falsch erweckt werden, handelt es sich um
   eine Täuschung im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB.

**Betrugsversuch:** Ein Betrugsversuch ist ebenfalls strafbar und kann mit bis zu
3 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. 
Mehr dazu im [§ 263 Abs. 2 StGB – Betrugsversuch](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html).

 * **Irrtum**
   Die dargelegte Täuschungshandlung muss bei der anderen Person, also
   dem Empfänger oder der Empfängerin der Täuschung, einen **Irrtum erregen oder
   aufrechterhalten**. Hierbei wird der Widerspruch zwischen der Vorstellung des
   oder der Getäuschten und der tatsächlichen Wirklichkeit verstanden. Der Irrtum
   ruft also eine **Fehlvorstellung des Opfers gegenüber der Tatsache** hervor. 
   Dabei ist es nach herrschender Meinung ausreichend, wenn das Opfer die falsche
   Tatsachenbehauptung des Täters oder der Täterin auch nur für möglicherweise zutreffend
   hält, und etwa leichte Zweifel hegt.
 * **Vermögensverfügung beim Betrug**
   Die **Vermögensverfügung** ist ein sogenanntes
   ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal, welches als voraussetzend für einen strafrechtlichen
   Betrug jedoch erfüllt sein muss.Der oder die Getäuschte muss daher eine Verfügung
   über sein bzw. ihr eigenes oder fremdes Vermögen vornehmen.Dabei versteht man
   unter der Vermögensverfügung jedes **freiwillige Handeln, Dulden oder Unterlassen**,
   was unmittelbar zur **Vermögensminderung** des oder der Geschädigten führt. Also
   etwa das Eingehen einer Verbindlichkeit.
 * **Schaden beim Betrug**
   Durch die Vermögensverfügung muss ein **rechnerischer
   Vermögensschaden** entstanden sein. Durch den Abgleich des Vermögens vor und 
   nach der durch den Irrtum herbeigeführten Vermögensverfügung muss ein negativer
   Saldo vorliegen.

**Schwerer Betrug:** Wenn der Schaden besonders hoch ist oder besondere Vertrauensstellungen
ausgenutzt werden, kann der Betrug als schwerer Betrug geahndet werden, mit höheren
Strafen. 
Weitere Informationen zu den Details finden Sie im [§ 263 Abs. 3 StGB – Schwerer Betrug](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html)

| **Kriterium** | **Einfache Betrugstatbestände** | **Schwerer Betrug** | 
| **Betrugsziel** | Täuschung zu eigenem oder fremdem Vorteil | Täuschung mit besonderer Schwere (z. B. bei großen finanziellen Schäden) | 
| **Strafe** | Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe | Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren | 
| **Schaden** | Üblicherweise geringerer Schaden (bis 50.000 €) | Besonders hoher Schaden (über 50.000 €) | 
| **Besondere Umstände** | Keine besonderen Umstände, es sei denn, der Täter oder die Täterin nutzt seine oder ihre Position als Vertrauensperson | Wenn der Täter oder die Täterin z. B. ein Amtsträger bzw. eine Amtsträgerin ist oder besondere Vertrauensstellung hat |

## Die subjektiven Voraussetzungen für einen Betrug nach § 263 StGB

Gemäß § 15 StGB handelt es sich beim Betrug nach § 263 StGB um ein **Vorsatzdelikt**.
Der Täter oder die Täterin muss demnach **Handlungen** im Hinblick auf die objektiven
Tatbestände **vorsätzlich** begehen, also Wissen und Wollen, dass durch die Täuschung
und dem daraus herbeigeführten Irrtum mittels Vermögensverfügung ein Schaden entsteht.

Es genügt der bedingte Vorsatz des Täters oder der Täterin (Eventualvorsatz), also
die billigende Inkaufnahme vom Eintritt des Taterfolgs.

**Präventionstipps:** Seien Sie vorsichtig bei Zahlungen an unbekannte Dritte. Überprüfen
Sie stets die Echtheit von Angeboten, um Betrug zu vermeiden.

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[Unfall auf dem Parkplatz: Wer trägt die Schuld?](https://www.scheerer-maly.de/unfall-auf-dem-parkplatz-wer-traegt-die-schuld/)

[Die Strafbarkeit von Tilidin](https://www.scheerer-maly.de/die-strafbarkeit-von-tilidin/)