Title: Ihre Rechte und Pflichten bei einem Verkehrsunfall
Author: RegioHelden
Published: 27. Februar 2019
Last modified: 10. Januar 2023

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# Ihre Rechte und Pflichten bei einem Verkehrsunfall

 Veröffentlicht am 27. Februar 201910. Januar 2023

Ein **Verkehrsunfall** ist für alle Beteiligten oftmals eine besonders stressige
Situation. Nur wenige Fahrer wissen, was in solch einer angespannten Situation zu
tun ist. Als Ihr [Anwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-verkehrsrecht/)
geben wir Ihnen von Kanzlei Scheerer & Maly hier einen Überblick über die wichtigsten
Rechte und Pflichten bei einem Verkehrsunfall.

## **So reagieren Sie richtig bei einem Verkehrsunfall**

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, sollten Sie folgende Punkte unmittelbar
nach dem Eintritt des Unfalls beachten:

 * Bewahren Sie Ruhe.
 * Sichern Sie die Unfallstelle durch das Einschalten des Warnblinkers, das Anlegen
   der Warnweste und das Aufstellen des Warndreiecks.
 * Leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe und rufen Sie einen Notarzt sowie die Polizei.

![Autofahrer ruft Anwalt für Verkehrsrecht nach einem Unfall in Stuttgart an](https://
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für-Verkehrsrecht-nach-Unfall-an-1024x672-1-300x197.jpg)

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**Das sind Ihre Rechte und Pflichten**

Haben Sie diese Schritte befolgt, sollten Sie die Frage klären, welche Rechte und
Pflichten Ihnen zukommen. Liegt ein Sachschaden vor, sollten Sie immer die Polizei
rufen. Selbst wenn Ihnen ein **Unfallbeteiligter** anbietet, den Schaden außerpolizeilich
zu regeln, sollten Sie in keinem Fall auf das Angebot eingehen. So können Folgeschäden
meist kaum abgeschätzt werden. Das Rufen der Polizei ist Ihr Recht, das Ihnen keiner
nehmen kann. Zu diesen Rechten zählt auch das **Sichern von Beweisen**, etwa mittels
einer Handykamera. Daneben dürfen Sie auch Zeugen ansprechen und ihre Kontaktdaten
aufnehmen. Darüber hinaus sind Sie nicht gezwungen, am Unfallort Schuldeingeständnisse
zu machen.

Neben diesen Rechten haben Sie aber auch einige Pflichten. So müssen Sie, wenn Sie
selbst den Unfall verursacht haben, in jedem Fall die Polizei rufen. Tun Sie dies
nicht, so machen Sie sich der Fahrerflucht schuldig. Sie begehen eine Straftat nach§
142 des Strafgesetzbuches. Die Folge von **Fahrerflucht** kann eine Haftstrafe von
bis zu drei Jahren sein. Das **Strafmaß** hängt dabei von der Höhe des verursachten
Schadens ab. Bei geringeren Schäden wird meist eine Geldstrafe erhoben oder der 
Führerschein entzogen.

## **Wir sind Ihr Fachanwalt für Verkehrsdelikte**

Haben Sie einen Unfall verursacht oder sind als Geschädigter in einen Unfall verwickelt
gewesen? Dann lassen Sie sich von uns vertreten. Wir verfügen über langjährige Expertise
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