Title: Verkehrsstrafrecht
Author: RegioHelden
Published: 3. Februar 2020
Last modified: 12. September 2025

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# Rechtliche Fakten rund um das Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsrecht ist der Überbegriff für alle Normen, die mit dem Verkehr in Verbindung
stehen. Dazu zählen Vorschriften aus dem öffentlichen Recht, zum Beispiel das **
Verkehrsverwaltungsrecht** (Entzug der Fahrerlaubnis) und das **Verkehrsbußgeldrecht**(
Verwarnungen und Bußgelder), das Verkehrsstrafrecht (z. B. Trunkenheitsfahrt und
Unfallflucht), und dem privaten Recht, zum Beispiel das **Verkehrshaftungsrecht**(
Schadenersatz). Autofahrende, Fußgänger und Fußgängerinnen sowie Radfahrende – kurzum
alle Personen, die am Verkehrsgeschehen teilnehmen – haben sich an das Verkehrsrecht
zu halten.
 Als Teilgebiet des öffentlichen Verkehrsrechts befasst sich das **Verkehrsstrafrecht**
mit der **Sicherheit im Straßenverkehr**. Das zugrunde liegende Strafgesetzbuch (
StGB) beinhaltet nur Verkehrsstraftaten, keine Ordnungswidrigkeiten. Die Delikte
im Straßenverkehr gelten als schwerwiegende Verstöße.

## Wodurch unterscheiden sich Verkehrsstrafrecht und generelles Strafrecht?

Das Verkehrsstrafrecht wiederum ist ein Teil des allgemeinen **Strafrechts**. Es
wird überwiegend im **Strafgesetzbuch** (StGB) geregelt, genauso wie die anderen,
nicht verkehrsbezogenen Straftaten auch. Von allen strafrechtlichen Verurteilungen
in Deutschland entfallen circa 20 bis 25 Prozent auf das Verkehrsstrafrecht, woran
die große Bedeutung erkennbar wird. Strafrechtliche Vorschriften sind stets vom **
Zivilrecht** abzugrenzen. Beim (Verkehrs-)Strafrecht geht es um eine strafrechtliche
Verurteilung, also eine **Bestrafung**, und beim Zivilrecht geht es um private Schadensersatzansprüche
zum Beispiel aufgrund eines Unfalls.

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## Ordnungswidrigkeit vs. Straftat: Wo liegt der Unterschied?

Von **Straftaten** geht eine höhere **kriminelle Energie** aus als von Ordnungswidrigkeiten,
weshalb diese in der Regel eine größere Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen
und härter bestraft werden. Das Ziel der vergleichsweise harten Bestrafung nach 
dem StGB besteht darin, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Wird eine Ordnungswidrigkeit meist mit einem Bußgeld bestraft, so wird bei einem
Verkehrsdelikt ein **Gerichtsverfahren** eingeleitet. Dabei ist das Strafmaß nicht
starr festgelegt, weshalb das frühzeitige Hinzuziehen eines Rechtsanwalts für Verkehrsstrafrecht
unabdingbar ist. Eine Ausnahme gilt für Verkehrsdelikte, bei denen Ablauf und Schuld
eindeutig sind. Ist dies der Fall, kann eine Gerichtsverhandlung ausbleiben und 
der Strafbefehl sofort erlassen werden. Wird innerhalb einer zweiwöchigen Frist 
kein **Einspruch** eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Die Unterscheidung zwischen Verkehrsrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Verkehrsstrafrecht
und Ordnungswidrigkeitenrecht ist für Ihren Rechtsanwalt relevant, um das **optimale
Vorgehen** zu bestimmen. Sie selbst brauchen diese Abgrenzung aber nicht unbedingt
zu kennen.

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## Welches sind die häufigsten Verkehrsdelikte?

Die häufigsten Verkehrsdelikte auf deutschen Straßen sind folgende:

 * Kennzeichenmissbrauch
 * Unerlaubtes Fahren trotz Fahrverbot
 * Fahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung
 * Hinterziehung der Kfz-Steuer
 * Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht/Unfallflucht)
 * Unterlassene Hilfeleistung
 * Verbotenes Kraftfahrzeugrennen
 * Gefährdung des Straßenverkehrs
 * Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
 * Trunkenheit im Verkehr
 * Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
 * Fahren ohne Fahrerlaubnis
 * Fahrlässige Körperverletzung
 * Fahrlässige Tötung

Wir von der **Anwaltskanzlei Scheerer & Maly** wissen, dass bei einer Verkehrsstraftat
ein Rechtsanwalt eine entscheidende Rolle spielt. Schließlich entscheidet das Gericht
in jedem Einzelfall, welches Strafmaß erteilt wird. Wir verschaffen uns einen Überblick
über die jeweiligen Umstände des Tathergangs und beraten Sie mit **Rechtskompetenz**
und **Erfahrung** zu Ihren Möglichkeiten.

Im Einzelnen betreuen wir Sie in allen Verkehrsrechtsbereichen: Zum Beispiel helfen
wir Ihnen, wenn Sie mit Alkohol oder Cannabis am Steuer angehalten wurden. Wir unterstützen
Sie in **Bußgeldverfahren** und bei **Führerscheinentzug** und Neuerteilung. Außerdem
beraten wir Sie kompetent zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Ebenso
gehört die Verteidigung bei fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung zu unserem
Fachgebiet. Zur anwaltlichen Praxis gehört natürlich zudem die Erstreitung von **
Kaskoentschädigungen**.

## Welche Sanktionen sind im Verkehrsstrafrecht sind zu erwarten?

Verstöße gegen das Verkehrsstrafrecht können mit einer **Geld- oder Freiheitsstrafe**
von bis zu **fünf Jahren** belegt werden. Da es für Verkehrsdelikte kein starres
Strafmaß gibt, kann dieses im Einzelfall variieren. Bei bestimmten Verkehrsstraftaten,
den sogenannten **Katalogtaten**, kann zusätzlich der Entzug der Fahrerlaubnis folgen.
Darunter fallen:

 * Trunkenheit im Verkehr
 * Gefährdung des Straßenverkehrs
 * Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Nach Ablauf der Sperrfrist muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Wurde lediglich
ein **Fahrverbot** von ein bis sechs Monaten verhängt, kann die betreffende Person
anschließend wieder ohne eine Neubeantragung am Straßenverkehr teilnehmen.

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## Warum ein Anwalt für Verkehrsstrafrecht?

Ein Verkehrsdelikt ist **keine Bagatelle**. Nicht ohne Grund zieht eine solche Tat
ein Verfahren vor Gericht nach sich. Sind Sie von einem solchen Fall betroffen, 
sollten Sie rechtzeitig einen geeigneten Strafverteidiger hinzuziehen. Wir von der
[Anwaltskanzlei Scheerer & Maly in Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-verkehrsrecht/?output_format=md)
stellen Ihnen einen qualifizierten Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Seite, der sich
mit der Rechtsmaterie des Verkehrs- und Strafrechts auskennt und bereits zahlreiche
Mandanten und Mandantinnen erfolgreich betreut hat. Kommen Sie **frühzeitig** auf
uns zu, um sich rechtlich beraten und im Falle des Falls gerichtlich vertreten zu
lassen.
 Ihr **Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht** befasst sich zum Beispiel mit
den folgenden Themen:

 * Anhörungsbogen ausfüllen
 * Vorgehen gegen Entzug der Fahrerlaubnis
 * Prüfung der Verwertbarkeit der Blutentnahme
 * Geld- oder Freiheitsstrafen
 * Widerspruch gegen Strafbefehl

Ihre Kanzlei für Verkehrsstrafrecht in Stuttgart – kontaktieren Sie mich!

Tel.: 0711/7187633-2

![Auto fährt über rot](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/uploads/sites/746/
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