Title: Verkehrsrecht oder Strafrecht? Wir klären auf
Published: 14. Mai 2021
Last modified: 10. Januar 2023

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# Verkehrsrecht oder Strafrecht? Wir klären auf

 Veröffentlicht am 14. Mai 202110. Januar 2023 von [](https://www.scheerer-maly.de/author/)

Täglich geschehen auf Deutschlands Straßen Szenen, bei denen man denkt, dass das
dort gezeigte Verhalten zur Anzeige kommen müsste. Allerdings ereignen sich täglich
im Straßenverkehr Taten, die als **Ordnungswidrigkeit**, aber auch als **Verkehrsstraftat**
zu ahnden sind. Der Unterschied ist jedoch für viele Menschen nicht plausibel und
auch nicht bekannt. Als [Anwälte für Strafrecht](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-strafrecht/)
und Verkehrsrecht von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly klären wir auf.

## Das Strafrecht in der Bundesrepublik Deutschland

Das deutsche Recht umfasst das **Öffentliche Recht**, das **Zivilrecht** und das**
Strafrecht**. Eine strafrechtliche Prüfung erfolgt über das **Strafgesetzbuch** (
StGB), welches die Voraussetzungen für Straftatbestände wie Diebstahl, Sachbeschädigung
oder Totschlag festgelegt. Ebenso stellt sich die Frage, ob das jeweilige Handeln**
fahrlässig** oder **vorsätzlich** erfolgte.

Sinn dieser Maßnahmen liegt in **repressiver sowie präventiver Natur**. Durch die
Bestrafung soll einerseits ein Fehlverhalten geahndet werden und andererseits eine
abschreckende Wirkung, erneut Straftaten zu begehen, erzeugt werden. Daneben wird
die Kausalität untersucht. Es wird geprüft, ob das jeweilige Handeln ursächlich 
für den entstandenen Schaden ist.

## Das Verkehrsstrafrecht

Die **Regelungen des Verkehrsstrafrechts** sind im Gegensatz zu den weiteren strafrechtlichen
Normen des StGB wegen ihrer Relevanz im Straßenverkehr **nur teilweise durch das
StGB anwendbar**. Der Verursacher eines Verkehrsunfalls kann auch leicht einen Personenschaden
verursachen. Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden wird daher in der Regel ein
Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung eingeleitet.

Belange des Straßenverkehrs werden in einem gesonderten **Verkehrsrecht** geregelt.
Die entsprechenden Gesetze sind das **Straßenverkehrsgesetz (StVG)** sowie die **
Straßenverkehrsordnung (StVO)**. Es gibt aber auch Delikte aus dem Straßenverkehr,
die nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet werden.

![Autos auf Autobahn von oben](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/uploads/sites/
746/2021/05/autos-auf-autobahn-verkehrsstrafrecht-stuttgart.jpg)

© Fotoschlick – stock.adobe.com

Folgende Verkehrsdelikte werden **nach dem StGB geahndet**:

 * Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
 * Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
 * Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB)
 * Unterlassene Hilfeleistung (§ 323 c StGB)
 * Vollrausch (§ 323 a StGB)
 * Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
 * Gefährdung des Straßenverkehrs durch Missachtung der Vorfahrt oder unerlaubtem
   Wenden auf Autobahnen (§ 315 c StGB)
 * Nötigung durch Drängeln oder Ausbremsen (§ 240 StGB)

## Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat

Der Hauptunterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat liegt darin, wie „
schwer“ das zu ahndende Vergehen war. Somit umfasst eine **Ordnungswidrigkeit** 
die sogenannten **„leichten“ Verstöße**, deren Konsequenzen nicht schwerwiegend 
sind. Als Grundlage wird das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) angewendet. Eine **
Straftat** wird **nach dem Strafgesetzbuch bestraft**.

Zudem unterscheidet sich eine Ordnungswidrigkeit von einer Straftat in Bezug auf
die **Definition**. Eine Ordnungswidrigkeit umfasst eine **rechtswidrige**, **vorwerfbare
Handlung** mit der Folge einer Ahndung als **Geldbuße**. Die Ordnungswidrigkeit 
stellt somit eine leichte Verletzung eines Rechts dar. § 1 des OWiG stellt jedoch
klar, dass es sich auch bei einer Ordnungswidrigkeit um eine rechtswidrige Handlung
handelt.

Eine Ordnungswidrigkeit kann auch verfolgt werden, wenn diese von einem Täter oder
einer Täterin in einer nicht vorwerfbaren Art und Weise begangen wurde. Eine **Straftat
im Straßenverkehr** gilt jedoch als **schweres Vergehen**, für das weitere Kriterien
wie eine rücksichtslose Handlungsweise oder die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
und -teilnehmerinnen vorliegen müssen.

Ein großer Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sind die Strafen,
die an einen Täter oder eine Täterin verhängt werden. Die **Ahndung von Ordnungswidrigkeiten**
erfolgt durch **festgesetzte Regelsätze des Bußgeldkataloges**. Sanktionsmöglichkeiten
sind die Verhängung von Bußgeldern, die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister
Flensburg sowie die Verhängung von Fahrverboten.

Ein weiterer Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat im Straßenverkehr
ist, dass bei einer Ordnungswidrigkeit ein **Bußgeldbescheid** verschickt wird. 
Bei einer Straftat kommt es zu einer **Anzeige und Anklage** durch die Staatsanwaltschaft.

Beispiele für Verkehrsordnungswidrigkeiten sind:

 * Handynutzung während einer Fahrt
 * Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit
 * Falschparken
 * Missachten eines Überholverbotes
 * Nichteinhalten des Abstandes
 * Fahren bei Rot

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##  Ein Kommentar zu “Verkehrsrecht oder Strafrecht? Wir klären auf”

 1.  **Thomas Karbowski** sagt:
 2.  [11. August 2021 um 19:48 Uhr](https://www.scheerer-maly.de/verkehrsrecht-oder-strafrecht/#comment-1714)
 3. Gut zu wissen, dass bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden in der Regel ein Verfahren
    wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung eingeleitet wird.
    Mein Onkel möchte sich nach Abschluss seines Jurastudiums im Bereich des Verkehrsrechts
    fortbilden lassen. Er wusste trotzdem nicht, dass sogar ein Verfahren wegen fahrlässiger
    Tötung bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden eingeleitet werden kann.

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