Title: Verkehrsrecht E-Scooter
Published: 19. Februar 2021
Last modified: 10. Januar 2023

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# Verkehrsrecht E-Scooter

 Veröffentlicht am 19. Februar 202110. Januar 2023 von [](https://www.scheerer-maly.de/author/)

Fragen, die das Fahren mit dem **E-Scooter** betreffen, drehen sich in der Regel
darum, ob ein **Führerschein** oder der **Versicherungsschutz** notwendig sind, 
ob **Helmpflicht** besteht und ob die Modelle überhaupt im **Straßenverkehr zugelassen**
sind. Die Anwaltskanzlei Scheerer & Maly für [Verkehrsrecht in Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-verkehrsrecht/?output_format=md)
berät Sie zu Rechten und Pflichten und steht Ihnen auch zur Seite, wenn es Schwierigkeiten
durch nicht beachtete Vorschriften gibt.

![E-Scooter im Verkehrsrecht](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/uploads/sites/
746/2021/05/e-scooter-verkehrsrecht-768x381-1.jpg)

© SkyLine – stock.adobe.com

## Welche Verkehrsregeln gelten für die Nutzung eines E-Scooters?

Ein E-Scooter ist ein **abgasfreier und elektrischer Roller**, der im Straßenverkehr
mittlerweile erlaubt ist, jedoch eine **allgemeine Betriebserlaubnis** erfordert.
Ansonsten dürfen die Modelle nur auf Privatgelände gefahren werden. **Gestattet 
ist das Fahren auf:**

 * Radwegen
 * Radfahrstreifen
 * Fahrradstraßen
 * Parkwegen

Auf die Fahrbahn darf ein E-Scooter-Fahrer oder eine Fahrerin nur dann ausweichen,
wenn Fahrradwege fehlen.

E-Scooter erlauben oftmals eine Geschwindigkeit bis zu **20 Kilometern pro Stunde**,
sodass ein **Führerschein** nicht notwendig ist. Sie ähneln dabei einem Fahrrad 
und sind entsprechend leicht zu transportieren.

**Verboten** ist das Fahren auf **Gehwegen**, in **Fußgängerzonen** und in die falsche
Richtung in **Einbahnstraßen**.

Die Nutzung ist für Personen ab **14 Jahren** möglich. Eine **Helmpflicht besteht
für E-Scooter nicht**, bleibt aber für den eigenen Schutz empfehlenswert. Kontaktieren
Sie unsere Kanzlei für ein umfassendes Beratungsgespräch, wenn Sie nicht sicher 
sind, welche Vorschriften eingehalten werden müssen.

## Besteht Versicherungspflicht für E-Scooter?

Wenn der E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden soll, besteht **
Versicherungspflicht**. Aufgrund der Fahrzeugklasse für Elektrokleinfahrzeuge müssen
die Modelle eine gültige **Versicherungsplakette** aufweisen, wie es auch beim Motorrad
der Fall ist. Das gilt für Roller, die mindestens eine Geschwindigkeit von **6 Kilometern
die Stunde** fahren können. Die Versicherung wiederum ist dann möglich, wenn schon
beim Kauf eine allgemeine Betriebserlaubnis zur Verfügung gestellt wird. Über die
Plakette weist der Fahrer oder die Fahrerin nach, dass er oder sie eine **allgemeine
Haftpflichtversicherung** abgeschlossen hat. Die Gültigkeit beträgt **12 Monate**.

![Verkehrsrecht Justitia](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/uploads/sites/
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© adobeStock/MQ-Illustrations

## Welche Rechte hat der Fahrer oder die Fahrerin eines E-Scooters bei einem Unfall?

Ein E-Scooter ist lediglich für **eine Person** zugelassen. Das Fahren zu zweit 
ist nur dann gestattet, wenn das **zulässige Gesamtgewicht** nicht überschritten
wird. Passiert ein Unfall, gelten die versicherungstechnischen Voraussetzungen, 
sofern der E-Scooter nach Vorschrift versichert ist und eine Plakette aufweist.

Die **Haftpflichtversicherung** greift bei Schäden, die **Dritten** durch den Unfall
entstehen. Wer seinen E-Scooter versichern möchte, kann auf eine Teilkaskoversicherung
zurückgreifen, die freiwillig abgeschlossen wird. Ohne diese muss jeder Fahrer und
jede Fahrerin für die **eigenen Schäden selbst aufkommen**.

Unfälle und Ordnungswidrigkeiten ziehen **Bußgelder** nach sich, so z.B. das Fahren
über eine **rote Ampel**, das Fahren auf **Autobahnen** oder **Gehwegen** oder die
Nutzung des E-Scooters **ohne erforderliche Betriebserlaubnis**. Auch Bremsen und
eine Beleuchtung sind vorgeschrieben.

Bei einem **unverschuldeten Unfall** mit einem anderen Roller oder Fahrzeug zahlt
die Haftpflichtversicherung desjenigen, der den Unfall verursacht hat und kommt 
für die entstandenen Schäden am E-Scooter auf. Möglich ist auch ein zusätzliches**
Schmerzensgeld**.

Bei einem **Mitverschulden** werden die Schadensersatzansprüche in der Regel gekürzt
und die Schäden werden entsprechend der Haftungsquote geltend gemacht.
 Kontaktieren
Sie die **Anwaltskanzlei Scheerer & Maly**, um sich genauer zu informieren, welche
Rechte Sie bei einem Unfall wahrnehmen können.

## Welche Konsequenzen entstehen beim Fahren eines E-Scooters unter Alkohol?

Wie für jedes Fahrzeug besteht auch für den E-Scooter die übliche **Alkohol-Promillegrenze**,
die nicht überschritten werden darf. Die Regeln und Konsequenzen beim Fahren unter
Alkoholeinfluss sind die gleichen wie für Autofahrer und Autofahrerinnen.

Wer mit mehr als **0,5 Promille** fährt, selbst wenn er keine alkoholbedingten Auffälligkeiten
zeigt, muss mit einem **Bußgeld** rechnen und begeht eine **Ordnungswidrigkeit**.
Die Höhe des Bußgelds liegt in der Regel bei **500 Euro**, während die Konsequenzen
jedoch weiter reichen und zusätzlich auch ein **Fahrverbot** von einem Monat und**
2 Punkte in Flensburg** die Folgen sind.

Das Fahren unter Alkohol wird dann zur **Straftat**, wenn bei einer Kontrolle eine
Blutalkoholkonzentration von mindestens **1,1 Promille** vorliegt oder der Fahrer
schon **ab 0,3 Promille** alkoholbedingte Auffälligkeiten oder Ausfallerscheinungen
zeigt. Auch hierzu beraten wir Sie gerne als Ihre Kanzlei für [Strafrecht in Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-strafrecht/?output_format=md).
Minderjährige und Fahrer, die unter 21 Jahre alt sind, dürfen hingegen keinen Alkohol
trinken. Hier gilt die Grenze von **0,0 Promille**. Gleiche Bedingungen gelten beim
Fahren unter **Drogeneinfluss**. In diesen Fällen greift das [Betäubungsmittelstrafrecht](https://www.scheerer-maly.de/betaeubungsmittelstrafrecht/?output_format=md).

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