Title: Verkehrsrecht: E-Roller &amp; E-Bikes im Straßenverkehr
Published: 18. August 2020
Last modified: 10. Dezember 2024

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# Verkehrsrecht: E-Roller & E-Bikes im Straßenverkehr

 Veröffentlicht am 18. August 202010. Dezember 2024 von [](https://www.scheerer-maly.de/author/)

## E-Roller & E-Bikes im Straßenverkehr in Stuttgart

In Stuttgart und vielen anderen Städten sind sogenannte E-Scooter, E-Roller und 
Elektrofahrräder inzwischen groß in Mode. Doch die **Handhabung dieser relativ neuartigen
Fahrzeuge** sorgt bei vielen Verkehrsteilnehmern für **Verunsicherung und Konflikte**.
Unklar ist oft, wo E-Roller und E-Bikes fahren dürfen, ob ein Führerschein benötigt
wird, wer bei Unfällen haftet und ob Bußgelder anfallen können, wenn die Regeln 
nicht eingehalten werden. Die Anwaltskanzlei Scheerer & Maly klärt zum Thema E-Roller
und E-Bikes im Straßenverkehr auf.

## Welche gesetzlichen Regelungen gelten für E-Kleinstfahrzeuge?

Da wäre selbstverständlich die **Straßenverkehrsordnung**, die für alle Verkehrsteilnehmer
gilt. Daneben ist für E-Scooter und E-Bikes die** Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge**
erschaffen worden. Sie gilt für Fahrzeuge mit einer Lenkstange, die bis zu 20 km/
h fahren können und über eine Straßenzulassung verfügen. Unter diese Verordnung 
fallen demnach keine Airwheels oder E-Skateboards.

## Wo dürfen Sie mit E-Scootern fahren?

![E-Scooter-Fahrer](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/uploads/sites/746/2021/
05/strassenverkehr-e-scooter.jpg)

© Aleksandar – stock.adobe.com

Man sieht E-Roller hauptsächlich auf Fußgängerwegen fahren. Es könnte daher der 
Eindruck entstehen, das sei erlaubt. Doch dem ist nicht so! Die E-Scooter dürfen
auf **Fahrradstraßen**, **Radwegen** und **Radstreifen** genutzt werden. Ist kein
Radweg oder dergleichen vorhanden, darf auch auf der Fahrbahn gefahren werden. In
der Fußgängerzone dürfen Sie damit nicht fahren, ebenso wenig wie auf Gehwegen und
in Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung. Ausnahme: Die Straße ist ausdrücklich
für E-Roller freigegeben. Die Freigabe für Radfahrer reicht nicht aus.

## Was gibt es sonst zu beachten?

Für E-Scooter gilt** keine Führerscheinpflicht**, aber Sie müssen für das Fahrzeug
eine **Haftpflichtversicherung** abschließen (das Versicherungskennzeichen muss 
am Fahrzeug angebracht sein) und Sie müssen **mindestens 14 Jahre alt** sein, um
mit den kleinen Rollern fahren zu dürfen. Einen Helm müssen Sie nicht tragen, zu
empfehlen ist er aber dennoch. Zudem ist eine **Promillegrenze** zu beachten. Es
gelten hier die gleichen Werte wie für Autofahrer: Ab 0,5 Promille begehen Sie eine
Ordnungswidrigkeit und können dafür einen Bußgeldbescheid erhalten.

## Wie hoch sind die Strafen bei Zuwiderhandlung?

Nach einer Alkoholfahrt beispielsweise müssen Sie mit etwa **500 Euro Bußgeld**,
einem Monat Fahrverbot und **2 Punkten in Flensburg** rechnen. Bei Ausfallerscheinungen
oder bei einer Promillezahl ab 1,1 ist das Fahren mit dem E-Roller sogar eine Straftat.
Junge Fahrer unter 21 und frisch gebackene Führerscheinbesitzer müssen wissen, dass
für sie eine **Null-Toleranz-Grenze** in Bezug auf Alkohol gilt. Sie dürfen unter
Alkoholeinfluss überhaupt kein Fahrzeug lenken, wenn sie nicht ihren Führerschein
riskieren wollen. Weitere Strafen:

 * Rote Ampel missachtet: mindestens 60 Euro
 * Fahren auf dem Fußgängerweg: bis zu 30 Euro
 * Fehlendes Versicherungskennzeichen: 40 Euro

## Wer haftet bei einem Unfall?

Wenn Ihr E-Roller das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen trägt, wird Ihre **
Haftpflichtversicherung** in aller Regel die **Schäden übernehmen**, die Dritten
entstanden sind. Für den eigenen Schaden muss jeder Fahrer selbst zahlen.

## Was gilt für E-Bikes?

Wenn Sie ein E-Bike fahren wollen, benötigen Sie dafür einen **Mofaführerschein**
und müssen **mindestens 15 Jahre alt** sein. Ihr Fahrzeug muss ein Versicherungskennzeichen
tragen. Sie dürfen mit einem E-Bike innerorts auf der Fahrbahn oder auf speziellen
Radwegen fahren, die mit „E-Bike frei“ gekennzeichnet sind. Außerorts dürfen Sie
Radwege nutzen.

## Wohin können Sie sich bei Problemen im Bereich Verkehrsrecht wenden?

Am besten ist es, Sie konsultieren rechtzeitig einen [**Anwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart**](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-verkehrsrecht/).
In Zweifelsfällen berät Sie Rechtsanwalt Maly aus unserer Kanzlei engagiert und 
kompetent.

![E-Bike-Fahrer](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/uploads/sites/746/2021/
05/strassenverkehr-e-bike-e1600159444286-1024x430-1.jpg)

© adobeStock/Andrey Popov

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