Title: Untersuchungshaft – was Sie darüber wissen sollten
Published: 17. August 2020
Last modified: 10. Januar 2023

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# Untersuchungshaft – was Sie darüber wissen sollten

 Veröffentlicht am 17. August 202010. Januar 2023 von [](https://www.scheerer-maly.de/author/)

## Was bedeutet Untersuchungshaft?

Eine Untersuchungshaft ist gleichzusetzen mit einer **vorläufigen Verhaftung**. 
Der Beschuldigte wird in diesem Zuge in einer speziellen Abteilung der Justizvollzugsanstalt
untergebracht. Dafür notwendig ist ein Haftbefehl. Das geschieht meistens dann, 
wenn dringender Tatverdacht besteht oder um sicherzustellen, dass der Verdächtige
bei der Hauptverhandlung erscheint und diese stattfinden kann. Es muss entsprechend
immer ein Haftgrund vorliegen. Ratsam ist dann, sofort eine [Anwaltskanzlei für Strafrecht in Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-strafrecht/)
wie Scheerer & Maly zu konsultieren.

Die U-Haft findet zum Beginn des Prozesses statt und erleichtert gleichzeitig die
Ermittlungen. Das bedeutet im strafrechtlichen Verfahren jedoch noch nicht, dass
der Beschuldigte bereits verurteilt ist. Bis dahin gilt für Staatsanwaltschaft und
Polizei die **Unschuldsvermutung**, bis der Beweis erbracht wurde. Die U-Haft darf
dagegen nicht angeordnet werden, wenn sie in keiner Beziehung zur Schwere der Tat
und den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen steht. Das betrifft unter anderem
Bagatell- und Kleindelikte.

Möglich ist die U-Haft nur dann, wenn** dringender Tatverdacht** besteht und folgende
Haftgründe vorliegen:

 * Fluchtgefahr oder Flucht
 * Verdunklungsgefahr
 * Wiederholungsgefahr
 * Gefahr für weitere Straftaten
 * Gefahr, dass Beweismittel vernichtet oder gefälscht werden können
 * Beeinflussung von Mitbeschuldigten und Zeugen

## Was ist der Zweck einer Untersuchungshaft?

Die U-Haft dient als Vorsorge oder als Maßnahme bei dringendem Tatverdacht. Dabei
wird vom Strafverteidiger die Ermittlungsakte angefordert, damit dieser sich einen**
Überblick über den Tatvorwurf** verschaffen kann. Nach der Verhaftung findet zunächst
ein Vorführtermin statt, der über die weitere U-Haft, die Haftverschonung oder eine
Freilassung auf Kaution bestimmt. Der Zweck der U-Haft ist immer die Sicherung des
Strafverfahrens und eine negative Beeinflussung zu verhindern.

## Wie gestaltet sich der Ablauf einer U-Haft?

Eine Festnahme kann sehr überraschend erfolgen, besonders wenn die laufenden Ermittlungen
nicht bekannt sind. Meistens findet das Aufgreifen eines Verdächtigen dann statt,
wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dieser anzutreffen ist. Dabei wird
der **Haftbefehl vorgelegt**, der die Tatvorwürfe und die Haftbegründung enthält.
Den können sich die Beschuldigten dann auch bei der Festnahme zeigen lassen.

Es gibt Ausnahmefälle, bei denen auch ohne richterlich angeordneten Haftbefehl eine**
vorläufige Festnahme** in die Wege geleitet werden kann. Diese gilt als zulässig,
wenn die Voraussetzungen für einen Haftbefehl vorliegen und schnell gehandelt werden
muss, weil ansonsten Verdunkelung, Flucht oder weitere Straftaten erfolgen können.
Der Beschuldigte muss dann jedoch spätestens am nächsten Tag einem Richter vorgeführt
werden, der den Haftbefehl erlässt oder die Freilassung anordnet.

Es ist in beiden Fällen, ob mit oder ohne Haftbefehl, sinnvoll, zunächst **keinen
Widerstand zu leisten** und einen Anwalt zu konsultieren. Aussagen sind nicht nötig,
da Festgenommene auch in der U-Haft das **Schweigerecht** haben, selbst dann, wenn
sie schuldig sind.

Die U-Haft ist ein Eingriff in die persönliche Freiheit und **mit Einschränkungen****
verbunden**. Sie kann Tage, aber auch Wochen und Monate andauern. Der Beschuldigte
hat Anspruch auf eine Einzelzelle, der nicht immer wahrgenommen wird, und darf ein
Telefonat führen. Er kann dann entweder einen Anwalt, aber auch Freunde oder Angehörige
anrufen. Weitere Telefonate oder auch Briefe benötigen dann eine Erlaubnis. Post
darf beschlagnahmt, geöffnet und bei verdächtigen Inhalten auch als Beweis verwendet
werden.

![Mann mit Handschellen in Untersuchungshaft](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/
uploads/sites/746/2021/05/handschellen-mann-untersuchungshaft-e1600154719311-1024x471-
1.jpg)

© ronstik – stock.adobe.com

Für Menschen, die in U-Haft sitzen, sind **Besuche zulässig**, die in der Häufigkeit
von der Justizanstalt selbst festgelegt werden. Meistens ist der Rhythmus alle zwei
Wochen, wenn die U-Haft länger dauert. Das Gespräch darf dann etwa 20 bis 30 Minuten
dauern. Ausnahmen betreffen die Treffen mit dem Anwalt.Für jeden Besuch ist eine**
Besuchererlaubnis** notwendig. Diese kann beim Staatsanwalt oder Haftrichter beantragt
werden. Alle Besuche und Gespräche werden dabei überwacht. Wichtig ist auch, sich
an die Besuchszeiten zu halten. Dabei sind Mitbringsel nicht gestattet, nicht einmal
Medikamente oder Zigaretten. Kleidung, Bücher oder Zeitungen können an der Pforte
für den Inhaftierten abgegeben werden.

## Wie unterscheidet sich die U-Haft von der regulären Freiheitsstrafe?

In der Untersuchungshaft gilt der Beschuldigte** noch nicht als verurteilt**, während
die Freiheitsstrafe nach dem Gerichtsurteil erfolgt, genauer, wenn der Verdächtige
dann** rechtskräftig verurteilt** wurde und die Vollstreckung des Strafurteils als
Verbüßung der Freiheitsstrafe erfolgt. Diese ist dazu gedacht, eine Resozialisierung
des Täters zu bewirken, aber ihn auch für das Vergehen zu bestrafen.

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