Title: Unterschied zwischen Jugendarrest und Jugendstrafe
Published: 25. September 2024
Last modified: 7. Oktober 2024

---

# Unterschied zwischen Jugendarrest und Jugendstrafe

Jugendarrest und Jugendstrafe sind zwei **zentrale Instrumente** im **Jugendstrafrecht**,
die auf unterschiedliche Weise auf junge Straftäter und -täterinnen im Alter von**
14 bis 21 Jahren** einwirken. Doch was unterscheidet diese beiden Maßnahmen voneinander?
In diesem Artikel gehen wir auf die Definitionen, Anwendungsbereiche, Abläufe und
die langfristigen Auswirkungen beider Sanktionen auf die betroffenen Jugendlichen
ein.

---

## Definitionen: Jugendarrest und Jugendstrafe

Jugendarrest und Jugendstrafe sind zwei unterschiedliche Sanktionen im Jugendstrafrecht,
die auf junge Straftäter und Straftäterinnen angewendet werden.

Der **Jugendarrest** wird gemäß **§ 16 Jugendgerichtsgesetz (JGG)** verhängt und
ist eine kurzzeitige Freiheitsentziehung, die zwischen einem **Wochenende und vier
Wochen** dauern kann. Er dient vor allem dazu, Jugendlichen die Konsequenzen ihres
Fehlverhaltens deutlich zu machen und sie von weiteren Straftaten abzuhalten.

Die **Jugendstrafe** hingegen wird gemäß **§ 17 JGG** angeordnet und ist eine längerfristige
Freiheitsstrafe, die bei schwereren Straftaten zum Einsatz kommt. Die Dauer kann
zwischen **sechs Monaten und fünf Jahren** liegen, abhängig von der Schwere der 
Tat und der persönlichen Entwicklung des oder der Jugendlichen. Sie zielt darauf
ab, die Jugendlichen durch längere Erziehungsmaßnahmen zu resozialisieren.

![Dokument zum Jugendstrafrecht](/wp-content/uploads/sites/746/2024/09/jugendstrafrech.
jpg)

## Wie werden Arbeitsauflagen angeordnet?

Eine Grundlage für das Anordnen von Arbeitsauflagen stellt das **Jugendgerichtsgesetz(
JGG)** dar. Nach § 13 JGG wird die Straftat mit Zuchtmitteln geahndet, wenn dem 
oder der Jugendlichen zwar Konsequenzen für die begangene Tat aufgezeigt werden 
sollen, aber die Schwere der Tat keine Jugendstrafe rechtfertigt. Für die Anzahl
der verhängten Arbeitsstunden ist im Jugendstrafrecht eine große Spanne vorgesehen:
Üblicherweise sind zwischen **10 und 100 Stunden** abzuleisten.

Die Bandbreite der Delikte, für die Arbeitsauflagen im Jugendstrafrecht verhängt
werden, ist groß. In der Regel handelt es sich dabei um jugendtypische, kleinere
Verfehlungen. Beispiele hierfür sind:

 * Diebstahl
 * Fahren ohne Führerschein
 * Prügeleien
 * Vandalismus
 * Betäubungsmittelkonsum und -besitz

Zusätzlich zu den Arbeitsauflagen können weitere Maßnahmen, wie Therapie, angeordnet
werden. Außerdem ist es möglich, Arbeitsauflagen zusätzlich zu einer anderen Strafe,
wie Jugendarrest, zu verhängen. Solche Auflagen können bereits im Ermittlungsverfahren
als Bedingung für eine Verfahrenseinstellung auferlegt werden. Auch das Gericht 
kann im Rahmen einer Verfahrenseinstellung entsprechende Arbeitsauflagen verhängen.

---

## Anwendungsbereiche und Zielsetzungen

**Jugendarrest** wird in der Regel bei **geringeren Delikten, wie Diebstahl** oder
leichter Körperverletzung, angewendet. Die Zielsetzung ist, die Jugendlichen durch
eine kurzzeitige, aber intensive Freiheitsentziehung zur Einsicht zu bringen und
eine nachhaltige Verhaltensänderung zu bewirken.

Die **Jugendstrafe** hingegen kommt bei **schwereren Vergehen**, wie Raub, schwerer
Körperverletzung oder sexuellen Straftaten, zur Anwendung. Hier liegt der Fokus 
auf einer **längeren und intensiveren** erzieherischen Maßnahme, die helfen soll,
das Verhalten des oder der Jugendlichen grundlegend zu ändern und sich wieder in
die Gesellschaft zu integrieren.

Benötigen Sie juristischen Rat? Dann wenden Sie sich an unsere Anwaltskanzlei Scheerer&
Maly für Jugendstrafrecht in Stuttgart

Tel.: 0711/7187633-2

## Ablauf und Vollzug

Der Ablauf des Verfahrens und der Vollzug unterscheiden sich ebenfalls. Beim Jugendarrest
erfolgt nach der richterlichen Anordnung die Unterbringung in einer **Jugendarrestanstalt**.
Die Dauer beträgt zwischen **zwei Tagen** (Wochenendarrest) und **vier Wochen**.
Während dieser Zeit müssen die Jugendlichen strenge Regeln befolgen und an pädagogischen
Programmen teilnehmen.

Bei der Jugendstrafe findet nach der Verurteilung eine Unterbringung in einer **
Jugendstrafanstalt** statt. Der Vollzug der Jugendstrafe umfasst neben dem Freiheitsentzug
auch **intensive pädagogische Maßnahmen**, die die Jugendlichen auf ein straffreies
Leben vorbereiten sollen. Dazu gehören Schulunterricht, berufliche Ausbildung und
therapeutische Angebote.

Eine Jugendstrafe kann unter bestimmten Voraussetzungen auch **zur** **Bewährung
ausgesetzt** werden. Dabei wird die Vollstreckung der Strafe für eine festgelegte
Bewährungszeit ausgesetzt, um dem Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich in
dieser Zeit zu bewähren und straffrei zu bleiben.

## Auswirkungen auf die Jugendlichen

Jugendarrest hat meist eine abschreckende Wirkung und kann Jugendliche zur Einsicht
und Verhaltensänderung bewegen. Die kurze Dauer und die intensive pädagogische Betreuung
sollen verhindern, dass der Kontakt zu kriminellen Strukturen vertieft wird.

Eine Jugendstrafe hingegen hat weitreichendere Konsequenzen. Die lange Trennung 
von der gewohnten Umgebung, die intensiven erzieherischen Maßnahmen und die damit
verbundenen schulischen und beruflichen Aktivitäten sollen eine nachhaltige Resozialisierung
bewirken.

Allerdings besteht auch das Risiko, dass Jugendliche durch die lange Haftzeit stigmatisiert
werden und Schwierigkeiten haben, sich nach der Entlassung wieder in die Gesellschaft
einzugliedern.

Benötigen Sie juristischen Rat? Dann wenden Sie sich an unsere Anwaltskanzlei Scheerer&
Maly für Jugendstrafrecht in Stuttgart – Tel.: [0711/7187633-2](https://www.scheerer-maly.de/unterschied-jugendarrest-jugendstrafe/+4971171876332?output_format=md).