Title: Der Täter-Opfer-Ausgleich im Strafverfahren – was ist darunter zu verstehen?
Author: RegioHelden
Published: 2. Juli 2019
Last modified: 10. Dezember 2024

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# Der Täter-Opfer-Ausgleich im Strafverfahren – was ist darunter zu verstehen?

 Veröffentlicht am 2. Juli 201910. Dezember 2024

Der **Täter-Opfer-Ausgleich** (kurz TOA) ist die natürlichste Form der Konfliktlösung–
die rechtlichen Grundlagen dafür bilden **§ 46a StGB und § 155a, b StPO**. Basis
des Ausgleichs ist das Zusammenwirken von Täter und Opfer. Das bedeutet: Der Staat
tritt bei einem möglichen Ausgleich zurück und lässt Täter und Opfer selbständig
eine angemessene Lösung finden.

Der Vorteil für das Opfer ist hierbei, dass der Täter sich um eine **Strafmilderung**
und **Wiedergutmachung** seiner Tat bemüht. Dies kann ein finanziell bezifferter
Schaden oder eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung sein. Ziel des Ausgleichs
ist es, einen Kompromiss zwischen den Interessen des geschädigten und den Leistungsmöglichkeiten
des Täters zu finden.

Außerdem soll sozialer Frieden geschlossen werden bzw. die Wiederherstellung dessen
stattfinden. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly unterstützen Sie gerne bei
Ihrem Ausgleichsverfahren und stehen Ihnen als [Anwalt für Strafrecht in Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-strafrecht/?output_format=md)
zur Seite.

## Welche Vorteile bietet der TOA?

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Ein **Täter-Opfer-Ausgleich** bietet dem Täter als auch dem Opfer wesentliche Vorteile.
Beginnen wir mit den Vorteilen für den Täter. Der größte Vorteil ist hier, dass 
eine Strafmilderung oder die Einstellung des Verfahrens erzielt werden können. Außerdem
werden Anwaltskosten gespart. Nebenbei kann der Täter seine Betroffenheit und Reue
zum Ausdruck bringen und sich intensiv mit der Tat auseinandersetzen.

Die Vorteile für das Opfer sind ebenfalls nicht zu unterschätzen: So wird ein angemessener
Ausgleich für erlittene Schäden hergestellt, ohne bei langwierigen **Zivilverfahren**
mitwirken zu müssen. Außerdem kann das Opfer dem Täter klar ausdrücken, was seine
Ängste sind und seiner Wut Ausdruck verschaffen.

Dies hat den positiven Nebeneffekt, dass das Opfer sich intensiv mit der Tat beschäftigt
und diese so auch besser aufarbeiten kann. Das Opfer findet bei einem TOA Gehör 
und kann bestenfalls die Motivation des Täters für die Tat besser nachvollziehen.

## Bei welchen Delikten ist dies möglich?

Grundsätzlich ist ein **Täter-Opfer-Ausgleich** bei allen Delikten möglich. Auch
ist es grundsätzlich so, dass ein Ausgleich nicht davon abhängig ist, ob der Täter
eine Vorbelastung hat oder wie schwer das Delikt ist. Vor allem tritt der TOA aber
bei Straftaten im sozialen Nahraum sowie bei häuslicher Gewalt auf. Das Wichtigste
ist, bei einem möglichen Ausgleich herauszufinden, ob dem Opfer eine persönliche
Begegnung mit dem Täter wichtig ist.

## Wie läuft ein Täter-Opfer-Ausgleich ab?

Ein Täter-Opfer-Ausgleich erfolgt immer über die **professionelle Vermittlung** 
einer unbeteiligten dritten Partei. Folgende Schritte werden durchgeführt:

 1. Die Polizei klärt, ob zwischen den Beteiligten bereits ein Ausgleich stattgefunden
    hat oder angedacht ist. Das darauf folgende Ergebnis wird aktenkundig gemacht.
 2. Ist noch kein Täter-Opfer-Ausgleich angedacht, kann die Polizei diesen anregen.
    Dazu wird den Beteiligten ein Merkblatt ausgeteilt.
 3. Kommt es bei dem Ausgleich zur Zustimmung, müssen die Beteiligten eine Einwilligung
    zur Nutzung Ihrer Daten abgeben. So kann der TOA an den Ausgleichsstellen durchgeführt
    werden.
 4. Die Staatsanwaltschaft entscheidet schlussendlich, ob ein TOA sinnvoll ist.
 5. Stimmt die Staatsanwaltschaft einem Ausgleich zu, wird eine Zuschrift an die Ausgleichsstelle
    verfasst, in der vermerkt wird, welche Leistungen  zur Wiedergutmachung erbracht
    werden müssen.
 6. Die Ausgleichsstelle nimmt Kontakt zu den Beteiligten oder dem Rechtsanwalt/der
    Rechtsanwältin auf, der/die das Opfer oder den Täter vertritt.
 7. Sind die Beteiligten zu einer Durchführung bereit, wird das Verfahren nach § 153a
    StPO vorläufig eingestellt.
 8. Wurden die Ausgleichs-Bemühungen durchgeführt und erfüllt, wird das Verfahren endgültig
    eingestellt.

In der **Rechtsanwaltskanzlei Scheerer & Maly** werden Sie in den Bereichen Arbeits-,
Sozial- und allgemeines Zivilrecht sowie im [Verkehrsrecht](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-verkehrsrecht/?output_format=md)
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setzen sich mit dem nötigen Fachwissen für deren Rechte ein.

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