Title: Straßenverkehr und Kinder – wer haftet bei einem Unfall
Published: 30. Mai 2022
Last modified: 22. Mai 2024

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# Straßenverkehr und Kinder – wer haftet bei einem Unfall

 Veröffentlicht am 30. Mai 202222. Mai 2024 von [](https://www.scheerer-maly.de/author/)

Verkehrsunfälle mit beteiligten Kindern sind **trotz aller Vorsicht** nicht immer
zu vermeiden. Wenn Sie Glück haben, passiert Ihnen und den Kindern nichts. Doch 
welche juristischen Konsequenzen folgen, wenn das **Kind verletzt ist oder ein Blechschaden**
an Ihrem Auto entsteht? Die Anwaltskanzlei Scheerer & Maly klärt Sie über die aktuelle
Rechtslage auf.

![Unfall Kind im Straßenverkehr](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/uploads/
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## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.scheerer-maly.de/strassenverkehr-und-kinder-wer-haftet/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Grundsätzlich haben Kinder keine Schuld an Verkehrsunfällen](https://www.scheerer-maly.de/strassenverkehr-und-kinder-wer-haftet/?output_format=md#schuld-verkehrsunfaelle)
 3. [Ausnahmen für das Haftungsprivileg von Kindern](https://www.scheerer-maly.de/strassenverkehr-und-kinder-wer-haftet/?output_format=md#haftungsprivileg-von-kindern)
 4. [In welchen Fällen haften Eltern für Ihre Kinder?](https://www.scheerer-maly.de/strassenverkehr-und-kinder-wer-haftet/?output_format=md#haftung-eltern-fuer-ihre-kinder)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Kinder, die das elfte Lebensjahr nicht vollendet haben, sind im Straßenverkehr
   grundsätzlich nicht haftbar / deliktsfähig, schuldunfähig.
 * Wenn das Kind das siebte Lebensjahr vollendet hat, kann es in Ausnahmefällen 
   und bei nachgewiesener Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden.
 * Eltern können für Kinder nur haftbar gemacht werden, wenn diese ihre Aufsichtspflicht
   verletzen.

## Grundsätzlich haben Kinder keine Schuld an Verkehrsunfällen

Im bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass Kinder, die das** siebte Lebensjahr**
noch nicht vollendet haben, grundsätzlich schuldunfähig sind. Es gibt keinen Fall,
indem Kinder, die einen Schaden verursacht haben, für diesen verantwortlich gemacht
werden können.

Seitdem 01.08.2002 gilt durch das neue Schadensersatzrecht, dass Kinder **zwischen
dem siebten und dem zehnten Lebensjahr** nicht für Schäden haftbar gemacht werden
können, die sie im Straßenverkehr **fahrlässig** verursachen.

Der Hintergrund ist die **juristische Wertung durch die gesetzgeberische Instanz**,
dass Kinder aufgrund ihres körperlichen Entwicklungsstandes nicht fähig sind, den
Straßenverkehr und seine Gefahren richtig einzuschätzen. Daher können Kinder auf
Gefahrensituationen nicht entsprechend reagieren. Kinder gelten als die **schwächsten
Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer**, weil sie Geschwindigkeiten und Entfernungen
schlecht einschätzen können und keine Übersicht über den Verkehr haben.

## Ausnahmen für das Haftungsprivileg von Kindern

Für Kinder im Alter zwischen sieben und zehn bestehen allerdings auch Ausnahmen,
die das Haftungsprivileg aussetzen. Kinder müssen demnach für einen Schaden haften,
wenn sie diesen** mit Vorsatz** verursacht haben. Wenn also ein Kind zwischen sieben
und zehn Jahren Steine auf ein Auto wirft, kann es für den Schaden haftbar gemacht
werden.

Das Haftungsprivileg wird auch dann ausgesetzt, wenn Kinder einen Schaden im** stehenden
Verkehr **verursachen. Die gesetzgebende Instanz geht davon aus, dass im stehenden
Verkehr die Gefahrenquellen sehr gering sind und auch Kinder diese einschätzen können.

## In welchen Fällen haften Eltern für Ihre Kinder?

Sobald Kinder nicht haftbar gemacht werden können, wird gefragt, ob die Eltern haftbar
gemacht werden können. Den Satz „Eltern haften für ihre Kinder!“ hat jeder schon
gehört. Allerdings ist dieser Satz nur in **Ausnahmefällen **gültig.

Eltern können nämlich nur für den Schaden, den ihre Kinder verursacht haben, haftbar
gemacht werden, wenn sie ihre **Aufsichtspflicht verletzt** haben. Wie weitreichend
diese Aufsichtspflicht ist, wird von Fall zu Fall entschieden.

Bei der Aufsichtspflicht kann niemand erwarten, dass Eltern ihre Kinder auf dem 
gesamten Schulweg begleiten. Man kann allerdings eine** strengere Aufsicht erwarten**,
wenn Kinder sich auffällig im Straßenverkehr verhalten und in der Vergangenheit 
schon Autos beschädigt haben. Folgende Faktoren sind bei der Einschätzung der Aufsichtspflicht
relevant:

 * Alter des Kindes
 * Individuelle Entwicklung
 * Vorhandene Gefahrenquellen in der Umgebung

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[Zum ersten Mal angeklagt vor Gericht: Das erwartet Sie](https://www.scheerer-maly.de/zum-ersten-mal-angeklagt-vor-gericht/)

[Bewährungsstrafen – das müssen Sie wissen!](https://www.scheerer-maly.de/bewaehrungsstrafen/)