Title: Sexuelle Belästigung – Definition und Ihre Rechte als Opfer
Published: 18. Dezember 2019
Last modified: 10. Januar 2023

---

# Sexuelle Belästigung – Definition und Ihre Rechte als Opfer

 Veröffentlicht am 18. Dezember 201910. Januar 2023 von [](https://www.scheerer-maly.de/author/)

1.200 gemeldete sexuelle Übergriffe in der Kölner Silvesternacht im Jahr 2016 brachten
erneut den Stein ins Rollen, der die Gesetzgeber in Deutschland dazu zwang, die 
Grundsätze zum Thema sexuelle Belästigung zu überarbeiten. Wir, die Anwaltskanzlei
Scheerer & Maly, sind Ihre [Anwälte für Strafrecht in Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-strafrecht/)
und möchten Ihnen die aktuelle Rechtslage in Bezug auf sexuelle Belästigung darlegen.
Zudem klären wir Sie über die **Rechte als Opfer** auf.

## Was wird unter dem Begriff „sexuelle Belästigung“ verstanden?

Paragraf § 184 h Strafgesetzbuch (StGB) spricht von sexueller Handlung bzw. in schweren
Fällen von einem sexuellen Übergriff, wenn eine **unerwünschte sexuelle Handlung**
im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut vorliegt.

Unter sexueller Belästigung versteht man demnach sexuell bestimmte Handlungen, die
die** Würde des Opfers verletzen** und **unerwünscht** sind. Findet die Belästigung**
verbal** statt, ist sie strafbar, wenn sie eine Beleidigung oder Erniedrigung darstellt.

Die sexuelle Belästigung mit **körperlicher Berührung** kann in schweren Fällen 
auch als sexueller Übergriff bzw. als Vergewaltigung nach § 177 StGB gewertet werden.
Hierbei ist die eigentliche Motivation des Ausführenden nicht von Bedeutung. Zu 
bewerten ist die äußere Erscheinung der Handlung mit Beziehung zum Geschlechtlichen.
Das bedeutet, dass das Ausmaß der Handlung nach dem äußeren Erscheinungsbild für
beispielsweise eine dritte Person bestimmt wird.

![Frau weist Belästigung zurück](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/uploads/
sites/746/2021/05/sexuelle-belaestigung-e1600162261546-1024x555-1.jpg)

© Andrey Popov – stock.adobe.com

## Wann fängt sexuelle Belästigung an?

Sexuelle Belästigungen können **verbal**, **nicht-verbal** und **physisch** sein.
Somit schließt der Begriff bereits sexualisierende Bemerkungen, durchdringendes 
Anstarren oder Textnachrichten ein, welche als beleidigend oder erniedrigend aufzufassen
sind.

Die Motivation des Ausführenden ist hierbei nicht von Bedeutung, weshalb im Ernstfall**
auch Scherze als sexuelle Handlung** gewertet werden können. Ob am Arbeitsplatz,
in der Universität, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in der Disco – auch der
Ort der Belästigung ist hierbei nicht von Belang.

## Wie sehen die Rechte der Opfer aus?

Findet die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz statt, hat das Opfer das Recht dazu,
mit **dem Vorgesetzten/der Vorgesetzten** und dem Betriebs- oder Personalrat zu 
sprechen. Dies spricht Ihnen das Beschwerderecht in § 13 AGG zu.

Ist der/die Vorgesetzte selbst der Täter, haben Sie als Opfer das Recht, sich an
dessen Vorgesetzten zu wenden, der **zur Hilfeleistung verpflichtet** ist. Werden
keine Maßnahmen ergriffen, können Sie schriftlich das Leistungsverweigerungsrecht
einfordern und haben auch das Recht auf Entschädigung vom Arbeitgeber.

Bei sexueller Belästigung in öffentlichen Verkehrsmitteln, an öffentlichen Plätzen
oder Ähnlichem raten wir dazu, dem Täter/der Täterin eine klare Botschaft zu senden.**
Wehren Sie sich verbal** gegen die unerwünschte Kontaktaufnahme, wechseln Sie den
Sitzplatz und sprechen Sie Ihre **Mitmenschen für Hilfe** an. Wenn Sie die Situation
nicht selbst entschärfen können, verständigen Sie die Polizei.

## Beitragsnavigation

[Einen Anwalt nehme ich mir nicht, das ist so teuer](https://www.scheerer-maly.de/was-kostet-ein-anwalt/)

[Rückwirkender Verkehrsrechtsschutz – Versicherung abschließen, nachdem etwas passiert ist](https://www.scheerer-maly.de/rueckwirkender-verkehrsrechtsschutz/)